ZitatOriginal von ALausH
Das Hausrecht ist die Befugnis, über die Benutzung eines geschützten Raums zu verfügen. Das Hausrecht gibt dem Inhaber dieses Rechts (z.B. Eigentümer, Mieter, Behördenleiter) die Befugnis, ein Hausverbot auszusprechen. Hausfriedensbruch liegt übrigens erst dann vor, wenn sich jemand dem Hausverbot wiedersetzt.
Nicht mehr! Und dies wäre Aufgabe des Hallenwartes, nie des Schiedsrichters.
Einspruch, Euer Ehren ALausH!
Hausfriedensbruch ist bereits auch, wenn man gegen die Hausordnung verstößt, denn sonst müsste man jedem Störer erst Hausverbot geben, bevor man rechtlich gegen ihn vorgehen könnte!
Klar ist, dass die SR grundsätzlich kein Hausrecht ausüben können, sondern hier Hallenwart oder Mieter tätig werden können und müssen!
@ jfherden
Mit der Beschlagnahme der Harzdosen meinte ich auch nicht, die Dinger bis zu Sanktnimmerleinstag einzukassieren. Nach Spielende werden die Harzdosen an den Eigentümer zurück gegeben. Also ist Dein Ansatz völlig richtig!
@ ALausH
Was ist eine »unzulässige Eigentumsaneignung«?
Das Eigentum wird im Falle einer Beschlagnahmung nicht berührt, lediglich der Besitz wechselt vorübergehend, solange der Eigentümer keinen widerrechtlichen Gebrauch von seinem Eigentum ausschließt.
Wie heißt es so schön: Eigentum verpflichtet!
Im Rechtsdeutsch wird hier auch klar unterschieden zwischen:
1. Eigentümer
2. Besitzer
3. Eigenbesitzer (Eigentümer = Besitzer)
aber diese Diskussion würde wohl doch zu weit führen!