Zitat
Original von hsr
Diese Bestimmungen gelten nur für das Nichterscheinen des SR. "Scheidet" der SR während des Spiels aus, ist eine Spielleitung durch einen anderen SR nicht mehr zulässig. Da helfen auch keine Bestimmungen der SpO oder Durchführungsbestimmungen mehr; die Spielregeln der IHF sind auch nach der SpO bindend.
Freut mich :), dass Du mir sogar mit Regelbezug Recht gibst!
Nebenbei: das Urteil an sich mit der Spielwertung und auch mit der verhängten Geldstrafe von € 50 ist soweit in Ordnung - nur die Begründung finde ich absolut daneben
!
@ berndo
Was sind die Äpfel und was die Birnen?
Der SR war von uns zu stellen - und wurde von uns gestellt.
Der SR hat - aus welchen Gründen auch immer - das Spiel nicht zu Ende gebracht, und damit greift die im Zitat angeführte Regel!
Warum der Verein dann Ersatz beschaffen soll, ist mir absolut unverständlich
!
Mir ist auch keine Regelung in den Durchführungsbestimmungen des BHV oder des Handballkreises Mannheim bekannt, die so etwas vorsieht.
Bisher dachte ich halt einfach nur, dass sich auch die Staffelleiter und Rechtsinstanzen an die Bestimmungen in Satzung, Ordnungen und Durchführungsbestimmungen halten müssen - vielleicht hat sich das geändert.
Dazu müsste uns dann ja Schwaniwolli kompetent Auskunft erteilen können!