Also ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einer Klage viel rumkommt. Im Video sieht man, wie Jansen den Arm von Nincevic wegschlägt (leider kann man nicht genau erkennen wo Nincevic die Hand hatte) und dann im Affekt (die Juristen mögen mir den Begriff nicht auseinander nehmen) den Kopfstoß durchführt. Ich kann keinen Vorsatz erkennen. Also kann eine eventuelle Strafe meiner Meinung nach nicht sehr hoch sein.
Ohne irgendwelche Begriffe auseinander nehmen zu wollen - ein Vorsatz im juristischen Sinne ist zweifelsohne zu bejahen. Allerdings verstehe ich was du mit deinen Ausführungen meinst und sehe das ganz ähnlich. Eine Körperverletzung, die unmittelbar als Reaktion auf eine (mögliche) Rechtsgutsverletzung von Nincevic gegen Jansen, in welcher Form auch immer (z.B. Beleidigung der Ehre oder der von Zuschauern erwähnte Schlag/Griff in die Weichteile), folgt ist meiner Ansicht nach vom Unrechtscharakter her anders einzuordnen als eine Attacke "quer über das Feld", bei der der Täter noch etwas Zeit zur Besinnung hat.
Allgemein wäre bei einem vergleichbaren Fall, welcher nicht auf dem Spielfeld stattgefunden hat, je nach tatsächlicher Vorgeschichte strafrechtlich an eine Rechtfertigung durch Notwehr zu denken. Da aber einerseits keine bestätigten Informationen zu den Geschehnissen vor dem Kopfstoß vorliegen und auch durch die spezielle Situation auf dem Spielfeld meiner Ansicht nach ganz andere "Beendigungsmöglichkeiten" des Streits (Eingriffsmöglichkeit durch die Schiris) gegeben sind, würde ich persönlich nicht auf eine gegebene Rechtfertigung tippen.