Getreu ihrem Slogan, es muss sich für Lidl lohnen. Jedenfalls ein guter Sponsor.
Beiträge von Funkruf
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Im übrigen, ist das auch beim Volleyball ein gern gespielter Jingle, wenn es eine aus Sicht des Heimvereins fragliche Schiedsrichter-Entscheidung gibt.
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Und der Europameister zieht ins Finale! 35:33 besiegt Norwegen in der Verlängerung die rumänische Nationalmannschaft.
Damit spielt morgen Polen gegen Rumänien um den 3. Platz. Norwegen hat die Chance neben Europa- auch Weltmeister zu werden. Doch dazu muss sie gegen die Niederlande um den Titel kämpfen.
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Ein echt spannendes Spiel. Es steht nach der regulären Spielzeit 27:27. Damit geht es in die 1. Verlängerung.
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Stimmt, war unnötig.
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Der HSV hat zur Pressekonferenz aufgrund der aktuellen Situation eingeladen. MIt dabei ist der vorläufige Insolvenzverwalter Gideon Böhm.
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Dann hätten die Schiedsrichter einen Bericht ankündigen müssen, haben sie nicht gemacht. Damit ist § 81 Abs. 5 hinfällig.
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Gerade ist das 2. Platzierungsspiel um die Plätze 5 bis 8 zu Ende gegangen.
Dänemark hat Montenegro mit 28:20 besiegt. Zuvor hat Russland das 1. Platzierungsspiel gewinnen können und Frankreich mit 31:25 besiegt. Sowohl Dänemark als auch Russland hatten das Spiel im Griff gehabt und frühzeitig entschieden.
Frankreich spielt damit gegen Montenegro um den 7. Platz. Russland wird gegen Dänemark um Platz 5 kämpfen.
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Nein, dürfen sie nicht. Das legt § 81 Abs.8 DHB-SPO klar fest. Die Schiedsrichter haben Timm Schneider direkt disqualifiziert ohne Bericht, also ist er nicht automatisch gesperrt und damit kann auch § 17 DHB-RO nicht greifen. Die Schiedsrichter müssten einen Bericht dazu verfassen. Jedenfalls darf die spielleitende Stelle die Disqualifikation nicht aufheben, auf- oder abstufen. Timm Schneider darf damit am Freitag eingesetzt werden.
Nochmal. Er darf spielen. Auch beim folgenden Meisterschaftsspiel.
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Was ist hier jetzt das Problem?
Er kann aus einem zwingenden Grund nicht zur mündlichen Verhandlung erscheinen? Dann muss er dies unverzüglich unter Glaubhaftmachung des Grundes dem Vorsitzenden des Sportgerichtes mitteilen. Der entscheidet dann, ob der Termin zur mündlichen Verhandlung aufgehoben wird. (§ 53 Abs.5 DHB-RO)
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Richtig, wer im Fußball die Rote Karte sieht, ist automatisch 1 Spiel gesperrt. Das gibt die FIFA vor.
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Die Idee finde ich gut.
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Er hat den Ball nach dem Pfiff sofort fallen zu lassen, da es sonst ein Tatbestand nach 8:8 b) ist, was 2 Minuten Hinausstellung bedeutet.
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Richtig, es gibt sowohl Regel 8:10 c), welche angewendet wird, wenn der Ball nicht im Spiel war und eben 8:10 d), wo der Ball im Spiel war. Nur bei 8:10 d) muss ein Vergehen nach 8:5 oder 8:6 vorliegen.
ZitatDisqualifikation auf Grund eines besonders grob unsportlichen Verhaltens (mit schriftlicher Meldung)
8:10
Stufen die Schiedsrichter eine Aktion als besonders grob unsportlich ein, reichen sie nach dem Spiel einen schriftlichen Bericht ein, damit die zuständigen Instanzen über weitere Maßnahmen entscheiden können.
Folgende Vergehen dienen als Beispiel:
c)Wenn der Ball in der letzten Spielminute nicht im Spiel ist und ein Spieler oder Offizieller die Wurfausführung des Gegners verzögert oder behindert und damit der gegnerischen Mannschaft die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen, gilt dieses Vergehen als besonders grob unsportlich. Dies gilt für jegliche Art der Wurfverhinderung (z.B. Vergehen mit begrenztem körperlichen Einsatz, Pass abfangen, stören der Ballannahme, Ball nicht freigeben);
d)Wenn der Ball in der letzten Spielminute im Spiel ist und der gegnerischen Mannschaft durch ein Vergehen im Sinne von Regel 8:5 oder Regel 8:6 die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen, ist das Vergehen nicht nur mit Disqualifikation laut Regel 8:5oder Regel 8:6 zu bestrafen, sondern es muss auch ein schriftlicher Bericht eingereicht werden. -
Darf denn das Sportgericht aus einer Disqualifikation ohne Bericht eine Disqualifikation mit Bericht machen? Das fände ich schon fragwürdig.Ausserdem: Ein Einspruch von Gummersbach wäre doch nur zu erwarten wenn Gummersbach nicht gewinnt. Und vielleicht setzt ja Melsungen Timm Schneider auch gar nicht ein!
Nein, dürfen sie nicht. Das legt § 81 Abs.8 DHB-SPO klar fest. Die Schiedsrichter haben Timm Schneider direkt disqualifiziert ohne Bericht, also ist er nicht automatisch gesperrt und damit kann auch § 17 DHB-RO nicht greifen. Die Schiedsrichter müssten einen Bericht dazu verfassen. Jedenfalls darf die spielleitende Stelle die Disqualifikation nicht aufheben, auf- oder abstufen. Timm Schneider darf damit am Freitag eingesetzt werden.
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Das muss das Bundessportgericht dann klären, wenn der Einspruch eingereicht wird.
Ich fürchte aber, dass es ein Wiederholungsspiel geben wird, wenn der Einspruch form- und fristgerecht erfolgt. In der Durchführungsbestimmung des DHB-Pokals steht nämlich unter Punkt 6:
ZitatEs gelten Satzung, Ordnungen und Richtlinien der HBL in Verbindung mit der Satzung, den Ordnungen und Richtlinien des DHB und den Regelungen der IHF und EHF in der z .Z. gültigen Fassung. Gespielt wird nach den Internationalen Hallenhandballregeln (Ausgabe 2010) in der für den Bereich des DHB ab 01.07.2010 gültigen Form sowie den Kommentaren, Erläuterungen und dem AuswechselraumReglement der IHF.
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Stimmt auch wieder. Aber irgendwo habe ich mal eine AM gesehen, wo das drin stand. Die muss ich mal suchen.
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Die Bundesligen proben in der bevorstehenden Saison auf Bitten der IHF folgende Regel:
Keine Disqualifikation mit Bericht für Verhinderung von formellen Würfen etc. in der Schlussminute mehr. Dafür Siebenmeter-Wurf für die benachteiligte Mannschaft, wenn die fehlbare Aktion in den letzten 30 Sekunden erfolgt ist.
Geltungsbereich: Bundesligen Frauen und Männer 2015/2016, aber nicht im Pokalwettbewerb.
Gute Idee?
Da haben wir möglicherweise die Antwort. Ansonsten wurde es hier erläutert. Aber das scheint leider nicht öffizielles zu sein.
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Also es ist ein Vergehen nach 8:10 c)
ZitatWenn der Ball in der letzten Spielminute nicht im Spiel ist und ein Spieler oder Offizieller die Wurfausführung des Gegners verzögert oder behindert und damit der gegnerischen Mannschaft die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen, gilt dieses Vergehen als besonders grob unsportlich. Dies gilt für jegliche Art der Wurfverhinderung (z.B. Vergehen mit begrenztem körperlichen Einsatz, Pass abfangen, Stören der Ballannahme, Ball nicht freigeben).
Die Strafe lautet normalerweise Disqualifikation mit Bericht und wenn der Abwurf nicht ausgeführt wurde, müsste es mit Abwurf weiter gehen. Wenn jetzt aber wirklich diese Bundesliga-Regelung hier nicht greift, haben die Schiedsrichter einen richtigen "Bock" geschossen. Diese Regelung mit Disqualifikation ohne Bericht plus 7-Meter-Wurf für die nichtfehlbare Mannschaft sollte aber eigentlich nur in den Bundesligen der Männer und Frauen getestet werden, nicht im DHB-Pokal. Soweit wurde das doch mal veröffentlicht. Der Spieler hat nur Disqualifikation bekommen, ist damit nicht gesperrt.
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Also wenn das wiederholt wird, geht das nochmal von 0 los.