Wenn ein Spieler unterschreibt, dann doch sicherlich mit einer Ausstiegsklausel. Und Vereine suchen bei längeren Ausfällen immer mal wieder Ersatz.
Dazu noch mal der shz-Artikel:
„Man schließt einen Vertrag mit der Erwartung ab, dass er vollständig erfüllt wird“, erklärte Monsen. Wenn es um einen Antrag auf Gehaltskürzung gehe, sei es „jedem einzelnen Spieler überlassen, ob er diesen annehmen möchte oder nicht“. Bei einem Nein des Spielers müsse der Verein „dann beurteilen, ob aufgrund der geschäftlichen Umstände ein Grund zur Vertragskündigung besteht“.
Monsen ist Anwalt der NISO, norwegischer Athletenverband.