Hierzu Erläuterung 7 IHR:
Zitat
B. Unterbrechung aus anderen Gründen, z.B. wegen unsportlichem Verhalten im Auswechselraum
a. Durch den Zeitnehmer
Der Zeitnehmer sollte bis zur nächsten Spielunterbrechung warten und dann die Schiedsrichter informieren.
Unterbricht der Zeitnehmer das Spiel vorzeitig, wird es mit Freiwurf für diejenige Mannschaft wieder aufgenommen, die zum Zeitpunkt der Unterbrechung im Ballbesitz war. Erfolgt die vorzeitige Unterbrechung aufgrund eines Verstoßes der abwehrenden Mannschaft und es wird dadurch eine klare Torgelegenheit für die ballbesitzende Mannschaft vereitelt, ist gemäß Regel 14:1b auf 7-m-Wurf zu entscheiden.
Das Regelwerk spricht hier von "soll", d. h. eigentlich darf man es so machen. Uneigentlich sollte es aber nicht gemacht werden, da das ganze nicht allzu "fair" ist und das Kampfgericht bis zum Anwurf / Abwurf warten könnte. In dieser Situation geht es mit Freiwurf für die ballbesitzende Mannschaft weiter, eine Bestrafung des Offiziellen ist nur auf Basis der Aussage des Kampfgerichts nicht möglich.
Zu den Anmerkungen der SR:
1. Schiedsrichter dürfen nur das bestrafen, was sie auch selbst wahrnehmen (Ausnahme: Wechselfehler). Wenn also nur das Kampfgericht bemerkt, dass ein Offizieller ständig die Coaching-Zone verlässt, dann informieren sie die Schiedsrichter und das war es dann.
2. Eine Bestrafung eines Offiziellen der ballbesitzenden Mannschaft im laufenden Spiel führt selbstverständlich zum Ballverlust. Deswegen bestrafen die meisten Gespanne auch nur im Rahmen einer Spielunterbrechung.
Zusammengefasst:
Das Kampfgericht hat offiziell die Rechte gemäß des Regelwerks (Regel 18 und Erl. 7 IHR), d. h. sie können die SR "nur" informieren (Ausnahme: Wechselfehler). Ob die SR bestrafen, hängt von ihrer eigenen Wahrnehmung in der Situation ab.