Rechte eines Kampfgerichtes

  • Hallo liebe Community,

    ich habe eine bescheidene Frage.
    Folgende Situation während des Spieles.

    Der Mannschaftsverantwortliche einer Mannschaft ist schon das ganze Spiel über lautstark und verlässt immer wieder die Coaching-Zone und stellt sich in die Auswechselzone.
    Desweiteren war er nicht nur der einzige der in der Coaching-Zone stand.

    Trotz mehrmaligen auffordern des Kampfgerichtes hat sich der Trainer nicht daran gehalten.

    Welche Rechte habe ich als Kampfgericht?

    Meines Wissens: Ich informiere die Schiedrichter in einer neutralen Situation und diese erinnern den Trainer an die Vorgaben. Danach müssen die Schiedsrichter dies kontrollieren, da nur diese Strafen aussprechen dürfen, wenn sie selbst davon etwas mitbekommen.

    Die Schiedsrichter haben mir folgenden Weg nach dem Spiel erklärt. Ich hätte als Kampfgericht auch einfach reinpfeifen können (selbst bei einem Konter und der damit weggenommen Torchance) und den Schiedsrichter über den Sachverhalt informiert. Diese verwarnen dann den Trainer und es ginge mit Freiwurf für die abwehrende Mannschaft weiter (der MV von der Mannschaft die den Konter gelaufen ist, hat eine Verwarnung bekommen). Ist das richtig? Meines erachtens nicht, weil
    a) es in den Regeln heißt in einer neutralen Situation und ein Kontor ist definitiv keine neutrale Sitation und
    b) wenn ich wirklich reingepfifen hätte, müsste es 7 Meter bzw. Freiwurf für die angreifende Mannschaft (trotz das
    es Verwarnung gegen den MV gab) geben?
    c) Eine Verwarnung gegen die Bank führt nicht zu Ballverlust

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen :)

  • Hierzu Erläuterung 7 IHR:

    Zitat

    B. Unterbrechung aus anderen Gründen, z.B. wegen unsportlichem Verhalten im Auswechselraum
    a. Durch den Zeitnehmer
    Der Zeitnehmer sollte bis zur nächsten Spielunterbrechung warten und dann die Schiedsrichter informieren.
    Unterbricht der Zeitnehmer das Spiel vorzeitig, wird es mit Freiwurf für diejenige Mannschaft wieder aufgenommen, die zum Zeitpunkt der Unterbrechung im Ballbesitz war. Erfolgt die vorzeitige Unterbrechung aufgrund eines Verstoßes der abwehrenden Mannschaft und es wird dadurch eine klare Torgelegenheit für die ballbesitzende Mannschaft vereitelt, ist gemäß Regel 14:1b auf 7-m-Wurf zu entscheiden.

    Das Regelwerk spricht hier von "soll", d. h. eigentlich darf man es so machen. Uneigentlich sollte es aber nicht gemacht werden, da das ganze nicht allzu "fair" ist und das Kampfgericht bis zum Anwurf / Abwurf warten könnte. In dieser Situation geht es mit Freiwurf für die ballbesitzende Mannschaft weiter, eine Bestrafung des Offiziellen ist nur auf Basis der Aussage des Kampfgerichts nicht möglich.

    Zu den Anmerkungen der SR:
    1. Schiedsrichter dürfen nur das bestrafen, was sie auch selbst wahrnehmen (Ausnahme: Wechselfehler). Wenn also nur das Kampfgericht bemerkt, dass ein Offizieller ständig die Coaching-Zone verlässt, dann informieren sie die Schiedsrichter und das war es dann.
    2. Eine Bestrafung eines Offiziellen der ballbesitzenden Mannschaft im laufenden Spiel führt selbstverständlich zum Ballverlust. Deswegen bestrafen die meisten Gespanne auch nur im Rahmen einer Spielunterbrechung.

    Zusammengefasst:
    Das Kampfgericht hat offiziell die Rechte gemäß des Regelwerks (Regel 18 und Erl. 7 IHR), d. h. sie können die SR "nur" informieren (Ausnahme: Wechselfehler). Ob die SR bestrafen, hängt von ihrer eigenen Wahrnehmung in der Situation ab.

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • Zitat

    Deswegen bestrafen die meisten Gespanne auch nur im Rahmen einer Spielunterbrechung.

    Sicher? Eine Bestrafung der Bank während die Mannschaft im Ballbesitz ist ist wesentlich effektiver... :P

  • Sicher? Eine Bestrafung der Bank während die Mannschaft im Ballbesitz ist ist wesentlich effektiver... :P

    Aber nicht für die schon fast obligatorische Verwarnung... :D

    Ich hab das einmal gemacht und danach fast von unserem Coach den Kopf abgerissen bekommen. :lol:

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • Hier sind dir als ZS in der Tat die Hände gebunden. Spiel unterbrechen geht definitiv nicht.

    Nichtsdestotrotz bist du als ZS kein Freiwild und kannst nach dem Spiel einen schriftlichen Bericht beim Spielleiter einreichen. Dieser muss im Schiedsrichterbericht eingetragen sein! Diesen EIntrag düfen dir die SR widerum nicht vereigern!

  • Sicher? Eine Bestrafung der Bank während die Mannschaft im Ballbesitz ist ist wesentlich effektiver... :P


    ja, und da gibts auch Spezialisten, die absichtlich abwarten, bis wieder angepfiffen ist, um dann den Trainer, der sich inzwischen längst wieder beruhigt hat, fürs vorangegangene meckern zu bestrafen. Machen sich ganz viele Freunde solche "Sportskameraden"


  • ja, und da gibts auch Spezialisten, die absichtlich abwarten, bis wieder angepfiffen ist, um dann den Trainer, der sich inzwischen längst wieder beruhigt hat, fürs vorangegangene meckern zu bestrafen. Machen sich ganz viele Freunde solche "Sportskameraden"

    Ich sehe es vor meinem geistigen Auge: Geschrei, Tumulte, herausgerissene Sitzschalen, brennende Kreuze... :D

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • Grundsätzlich darfst du alles schreiben und einreichen. Wir leben ja zum Glück (noch?) in einem freien Land... :D

    Für einen "Bericht" des Zeitnehmers gibt es die Grundlage des § 79 Abs. 2 SpO DHB, der Eintrag der Ankündigung im Spielprotokoll erfolgt gem. § 81 Abs. 6 SpO DHB.

    Zitat

    § 79 Abs. 2 SpO DHB
    Zeitnehmer und Sekretär können der Spielleitenden Stelle einen Bericht geben. Sie haben diese Absicht dem Schiedsrichter anzuzeigen, der gemäß § 81 Abs. 6 verfährt. Der Bericht ist innerhalb von drei Tagen an die Spielleitende Stelle zu senden.

    Ich würde es mir aber dreimal überlegen, ob ich für eine Verletzung des Auswechselraumreglements einen Bericht an die Spielleitende Stelle schreibe... Bei einer Beleidigung o. ä. sieht da die Welt schon anders aus. :hi:

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • Klar ist mir das bewusst, dass ich wegen so einer Lapalie nicht so ein Aufstand mache aber es ist gut zu wissen, wie man sich im Notfall wehren kann (bzw. wie man im Notfall mal drohen kann)

  • Die Drohung mit einem Bericht hat auch schon zu einem Bericht geführt... ;)

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • Theoitetos:

    Ich unterscheide zwischen MV, Offiziellen und dem Coach / Mentor der Schiedsrichter... :)
    Die Situation war schon einigermaßen blöd gelaufen, so dass ich die Kritik diesbezüglich von ihm gut verstehen kann.

    Die "Gelbe gegen die Bank" kann auch in einer Spielunterbrechung gegeben werden, davon gibt's beim Handball bekanntermaßen ja ständig welche, und da ist es nur fair, die Sekunden zu warten. Bei einem Disqualifikations-würdigen Verhalten sehe ich persönlich die Sache ein wenig anders... :)

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • Aber ich wart doch ni auf eine Unterbrechung, wenn ich die Bank verwarnen will.
    Wieso willst du fair sein, wenn es dein Gegenüber auf der Bank nicht tut ...

  • Ich hab nix dagegen, wenn sich die Bank Emotionen zeigt, es kommt nur darauf an, in welcher "Intensität" das ganze geschieht. Zumeist regt sich der Offizielle zum Glück "solange" auf, bis es zur nächsten "regulären" Unterbrechung kommt. Ist für mich ein Zeichen von ruhiger Spielleitung und Souveränität.

    Wie schon gesagt, steht der Betreffende meterweit im Spielfeld oder wird es beleidigend, unterbreche ich auch das laufende Spiel.

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • Richtig, dann unterbrichst du als SR das laufende Spiel. Aber was mache ich als Kampfgericht? Ich bekomme meistens mehr von der Bank mit als der Schiedsrichter. Wann reicht es um nicht damit zu warten?

  • „Aber was mache ich als Kampfgericht? “

    Das Kampfgericht „sollte“ das Spiel nicht unterbrechen – außer bei berechtigtem TTO oder Wechselfehler, dann aber ohne Rücksicht auf die Spielsituation.

    Immer dabei bedenken: Die SR können (und dürfen) nur das ahnden, was sie selber mitbekommen haben. Eine Notiz im Spielbericht ist aber möglich.

    Sollte die Störung massiv sein, sollten die SR das dann auch mitkriegen und entsprechend reagieren ...

    _____Videos zu Handballregeln auf meinem YouTube-Kanal: rrbth

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