Die Folge dessen aus meiner Sicht. Du hast keine Chance das anzufechten. Darüber hinaus kann die spielleitende Stelle ja auch durchaus bei anderen Vergehen als nach 8:6 und 8:10 eine Sperre aussprechen.
Es geht mir darum (was ich nicht dazu geschrieben habe): Die Schiedsrichter haben auf der Vorderseite des Spielberichts nicht vermerken lassen, dass es eine D+Bericht war und nur auf der Rückseite dann einen Bericht verfasst und auf den § 8.10 (c) hingewiesen. Muss ich dann als MV so regelkundig sein und wissen, dass dies eine automatische Sperre nach sich zieht? Bei einem Qualiturnier habe ich auch nicht unbedingt die Möglichkeit mich schlau zu machen, da ja das nächste Spiel evtl. schon eine Stunde später stattfindet. Eine Sperre der spielleitenden Stelle, (ob zusätzlich zu einer automatischen oder nicht), wird ja auch nicht so schnell, (sofort nach dem Spiel) ausgesprochen. Wenn ich jetzt gegen die Darstellung der Schiedsrichter meine Sachverhaltsschilderung eintragen lasse, (kein sofortiger Hinweis der Schiedsrichter an MV´s und Schiedsgericht auf einen Bericht und kein entsprechender Eintrag auf der Vorderseite des Spielberichts), und der Spieler spielt eine Stunde später im nächsten Spiel. Zieht das dann einen Spielverlust nach sich? Ich kann ja im Regelfall als normal sterblicher nicht wissen, ob er jetzt automatisch gesperrt ist oder nicht? ![]()
![]()
![]()
Und was ist, wenn ich nichts eintragen lasse, gar nicht reagiere und den Spieler im nächsten Spiel einsetze. Immerhin ist auf der Vorderseite des Bogens kein Bericht angekreutzt und die Schiedsrichter haben ihn mir während des Spiels auch nicht mitgeteilt??? ![]()
![]()