Wurf auf den Hintern

  • Würde mich mal interessieren, ob diese Schiri-Entscheidung von allen geteilt wird. Am Samstag ist bei den Herren (Oberliga-Niveau) folgende Situation entstanden: :D
    Der Kreisläufer hinterläuft die Abwehr nach halblinks, wird angespielt und wirft mit einem Aufsetzer das Tor. Er rappelt sich wieder auf und läuft leicht schräg zurück. Als er sich etwa 5 -6 m genau vor der Mitte der Mittellinie befindet, will der Torwart - wobei anzumerken ist, dass seine Mannschaft IMMER eine schnelle Mitte gespielt hat - dem an der Mittellinie bereits wartenden Mitspieler den Ball zuwerfen (konnte man annehmen). Der Torwart hatte den Ball aus dem Netz geholt, stand mit dem Gesicht zur Mittellinie und wirft mit einem starken halbhohen Schlagwurf aus der Hüfte dem Kreisläufer direkt auf den Hintern. (Da derselbe recht muskulös war, hatte dies keine Verletzungsfolgen oder so... Hihi.) :P
    Sofortige Entscheidung des Feldschiris: 2-Min. für den Torwart. --- Korrekt ?
    8o :rolleyes: :lol:
    Abgesehen mal von den Regelaspekten: Es war schon kurios...

  • Ich glaube LagoTrainer wollte wissen, ob die 2 Minuten berechtigt waren. (Unabhängig von der Tatsachenentscheidung)
    Dazu müsste man aber die Szene gesehen haben. Läuft der Kreisläufer normal zuzrück und hält zum Anwurfpunkt genügend Abstand,(mindestens 3m), so dass der Torwart zu seinem am Anwurfpunkt wartenden Mitspieler passen kann/könnte, sehe ich keine Möglichkeit, ihm 2 Minuten zu geben. Wenn der Kreisläufer den Pass vom Torwart nicht sieht und genügend Abstand zum Anwurfpunkt einhält, erst recht nicht. Er darf sich ja grundsätzlich dort aufhalten. :unschuldig:
    Behindert er aktiv den Pass zum Anwurfpunkt, sind 2 Minuten immer berechtigt. Das setzt aber voraus, dass er entweder nicht genügend Abstand zum Anwurfpunkt einhält oder aktiv und absichtlich in den Pass hineinläuft, um den Ball zu blocken. (Egal mit welchem Körperteil :D )
    Kommt halt drauf an, wie es der Schiedsrichter interpretiert.

  • @ TSVROT: Deine Ausführung ist soweit nachvollziehabr.
    Allerding verstehe ich die beschriebene Szene so, dass nicht der Kreisläufer die 2min bekommen hat, sondern der Torwart, oder LagoTrainer?

  • Ähm ... der Torwart hat zwei Minuten bekommen???
    Da wüsste ich aber auch gern mit welchem Regelbezug. Wie TSVROT ja schon geschrieben hat kann man je nachdem über eine Zeitstrafe für den Kreisläufer nachdenken, aber für den Torwart?

  • Ich meine den folgenden Satz:

    Wenn ich das fehl interpretiere und der Kreisläufer 2min bekommen hat, ist alles klar, was TSVROT geschrieben hat.

    Oh, das hatte ich glatt überlesen, dass der Torwart 2 Minuten bekommen hat. :unschuldig:
    Da sehe ich allerdings dann nur die Möglichkeit einer Disqualifikation des Torwartes, wenn er absichtlich den Kreisläufer abgeschossen hat. (Kann mir aber nicht vorstellen, dass man ihm hier Absicht unterstellen kann 8o )

  • Das schöne an den Handballregeln ist die Tatsache, dass sie so umfangreich sind das ich immer etwas passendes finde.

    In diesem Fall kann ich sehr wohl auf Hinausstellung entscheiden - ich unterstelle dem TW Absicht und stufe das
    ganze als Unsportlichkeit ein die ich jederzeit mit einer Hinausstellung belegen kann.
    Da der Wurf keine "Schäden" verursacht hat ist es keine grobe Unsportlichkeit und somit auch keine Disqualifikation.
    ....wobei ich auch diese Erklären könnte (hinterlistig, ohne Bezug zur Spielhandlung usw....)

    Es ist und bleibt eine Tatsachenfeststellung - und das ist auch gut so.

    Gruß
    :hi:

    :spring:

  • Das schöne an den Handballregeln ist die Tatsache, dass sie so umfangreich sind das ich immer etwas passendes finde.

    In diesem Fall kann ich sehr wohl auf Hinausstellung entscheiden - ich unterstelle dem TW Absicht und stufe das
    ganze als Unsportlichkeit ein die ich jederzeit mit einer Hinausstellung belegen kann.
    Da der Wurf keine "Schäden" verursacht hat ist es keine grobe Unsportlichkeit und somit auch keine Disqualifikation.
    ....wobei ich auch diese Erklären könnte (hinterlistig, ohne Bezug zur Spielhandlung usw....)

    Es ist und bleibt eine Tatsachenfeststellung - und das ist auch gut so.

    Gruß
    :hi:


    Eine Hinausstellung regeltechnisch zu begründen tue ich mich in diesem besonderen Fall schwer, da ja diese Situation explizit in § 8.9 (c) genannt wird und demnach mit einer Disqualifikation zu ahnden wäre. 8o Auch wenn eine Hinausstellung rein vom Gefühl her angebrachter wäre.
    In der Nachbetrachtung hätte ich den Tormann evtl. nur darauf hingewiesen, dass ich bei einer Wiederholung des Vorfalles, ihm Absicht unterstellen und dementsprechend disqualifizieren würde. Wie ich allerdings während des Spiels reagiert hätte, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Eine solche Situation ist so selten und kommt eigentlich nur in den "konstruierten" Fällen bei Regelfragen vor. :P
    Vielleicht war ja die Hinausstellung die "goldene Mitte" und der Torwart darf sich dann darüber so wieso nicht beschweren. Ist ja noch gut weggekommen. :)

  • Ich habe mal eine nahezu identische Situation erlebt bei der der Zurücklaufende nicht am Allerwertesten sondern am Rücken getroffen wurde. Aber ich denke das macht keinen Unterschied...

    Ich habe dem Zurücklaufendem 2min gegeben mir dies selber damit begründet, dass er wenn er zurückläuft und sieht, dass am Anwurfpunkt ein Gegnerischer Spieler zur Ballannahme bereit steht und offensichtlich den Ball fangen will und er exakt auf der Linie zwischen Tor und Mittelpunkt zurückläuft er einfach wissen muss, dass er damit den direkten Passweg verhindert.
    Ist etwas viel wenn und hätte aber ist für mich plausibel.
    Hatte auch meinen SR-Lehrwart gefragt und der bestätigte, dass man das so machen *kann*. Immer abhängig von der Situation.

  • für mich macht es durchaus einen Unterschied, wo sich der zurücklaufende Spieler befindet.

    Wenn er 2 m nach der 9 m Linie ist, ist das sicher was anderes als kurz vor dem Mittelkreis.

    Zumal ichs durchaus für bezeichnend finde, wenn ein Ball so flach geworfen wurde, dass ein Spieler im "Niemandsland" zwischen Mittellinie und Kreis am Hintern getroffen wird. Die allermeisten Torhüter werden nicht in der Lage sein, einen Ball so hart zu werfen, dass er 1m über dem Boden geworfen bis zur Mittellinie kommt ....

    Klingt für mich - der Beschreibung nach - nach Tätlichkeit.

  • Ich schließe mich da SteamboatWillie an.

    Wenn eine Mannschaft immer schnelle Mitte spielt und ein Gegenspieler sich im Bereich des Passweges aufhält, nimmt er in Kauf dass er die schnelle Mitte verhindert. Wenn der Torwart es dann schaft, diesen Spieler zu treffen geht er halt 2 Minuten.

    In der letzten Spielminute würde jeder hier gar nicht über eine Bestrafung des Torwartes nachdenken, sondern sofort auf Verhinderung eines Formellen Wurfes entscheiden und Rot ziehen. Dann mit Bericht.

    Gruß Frank

  • Ich persönlich sehe die Hinausstellung für den Torhüter als faulen Kompromiss an. Wenn die Schiedsrichter davon überzeugt sind, dass er bewusst den Gegenspieler anwirft, dann muss der Torhüter nach 8:9 (c) disqualifiziert werden.

    frank1706:
    Wenn eine solche Aktion in der letzten Spielminute abläuft, würde ich es grenzwertig finden, hier eine Disqualifikation mit Bericht auszusprechen, wenn er nur passiv zurückläuft. Ansonsten wären hier dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

    Generell ist die Situation aus einer reinen Beschreibung schwierig zu beurteilen, denn es kommt ja auch immer auf die Umstände des Spiels an. Wenn sich der Torhüter mit dem Torschützen schon die ganze Zeit ein Privatduell liefert, sieht die Situation anders aus, als wenn das ganze in der ersten Spielminute passiert und dem Torhüter der Ball "ausrutscht"...

    Sportliche Grüße!

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

    Einmal editiert, zuletzt von DonMaffa (12. Oktober 2011 um 21:39)

  • Hallo DonMaffa,

    ich gebe dir in deiner ersten Aussage vollkommen recht. Wenn der/die Schidrichter auf bewusstes Abwerfen entscheiden, dann bleibt nur Disqualifikation.

    Betrachten wir doch einmal diie andere Seite. Da läuft ein Spieler genau auf den annahmebereiten Spiler an der Mittellinie zu. In jedem Fall wird dieser Spieler bei einer schnellen Mitte, die in unserem Beispiel hier durchweg gespielt wurde, erst einmal in der Abwehr fehlen und hinterherhecheln. Blockiert er den Wurfweg durch seine Laufrichtung, erarbeitet er sich dadurch einen Vorteil. Der formelle Wurf Anwurf kann nicht ausgeführt werden, er bekommt mehr Zeit zum zurücklaufen und kommt vor den Ball und den Gegner.

    Bestrafst du das nicht, macht er es immer wieder, es hat ja so schön geklappt. Ist es in der letzten Minute, ist die Regelauslegung vollkommen klar gestellt. Wenn du der Auffassung bist, er ist in den Weg gelaufen dann hast du DQ mit Bericht.

    Gruß
    Frank

  • Hallo Frank,

    ich denke, dass es in einer solchen Situation auch auf die Gesamtumstände ankommt, z.B. ob der Spieler das zum ersten Mal im Spiel macht, wie der Spielstand ist (bei einer großen Differenz fällt das Motiv der Spielverzögerung weg), welche Kondition der Spieler hat (aus eigener Erfahrung).

    Führen mich die Umstände zu der Beurteilung, dass der Spieler bewusst und mit Vorsatz den Anwurf verzögert, dann gibt es eine Hinausstellung (von der ersten bis zur vorletzten Minute) oder er wird entsprechend nach 8:10 (c) disqualifiziert.

    So mancher Schiedsrichter (Zitat: "Wenn jemand bei mir durch den Mittelkreis läuft, gibt es pauschal zwei Minuten.") lässt bei solchen Sachen auch das Fingerspitzengefühl vermissen...

    Sportliche Grüße!

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • Egal was ihr für gerecht empfindet, nach den Regeln darf er, (der Kreisläufer), auch durch den Passweg des Torwartes zum Anspielpunkt laufen, so lange er den Abstand zum Anspielpunkt einhält! :unschuldig:
    Wenn der Torwart nicht fähig ist, einen Pass über den zurücklaufenden Spieler zu spielen, heißt das noch lange nicht, dass der zurücklaufende Spieler eine Regelwidrigkeit begangen hat. Es ist halt so, dass er sich in dem Raum zwischen gegenerischem Kreis und Anspielpunkt aufhalten darf. Aus Basta. Das ist keine Spielverzögerung! Eine Spielverzögerung wäre es, wenn er den Torwart klammert und dadurch verhindert, dass er den Ball zum Anspiel in die Mitte passen kann, oder den Pass abfängt. Und nebenbei würde ich mit meinem Torwart ein Gespräch führen, warum er, (er kann das), nicht sofort zum bereitstehenden Spieler für die schnelle Mitte gespielt hat. 8o Auch über den zurücklaufenden Abwehrspieler. :unschuldig:
    Auf die Gesamtumstände kommt es in diesem Fal nur darauf an, ob ich dem Torwart Absicht unterstelle oder nicht. (sollte der zurücklaufende Spieler den Abstand zum Anspielpunkt eingehalten haben, was ich annehme) :hi:
    PS: Hatte ich noch nie, die Situation, weiß auch nicht wie ich reagiert hätte. Aber jetzt bin ich mir ziemlich sicher, dass mich eine solche Situation nicht mehr komplett überraschen würde, Dank der Diskussion hier: ;)

  • Egal was ihr für gerecht empfindet, nach den Regeln darf er, (der Kreisläufer), auch durch den Passweg des Torwartes zum Anspielpunkt laufen, so lange er den Abstand zum Anspielpunkt einhält! :unschuldig:

    Das stimmt so nicht:

    8:7
    Unsportliches Verhalten, das progressiv zu ahnden ist:
    c) Verzögerung der Wurfausführung der gegnerischen Mannschaft
    durch das Nichteinhalten des 3m-Abstands oder anderer
    Verhaltensweisen
    ;

    15:9
    Abwehrspieler, die die Wurfausführung stören, indem sie z. B. eine
    nicht korrekte Position einnehmen oder diese vor der Wurfausführung
    verlassen, sind mit Ausnahme der Fälle der Regeln 14:8, 14:9, 15:4
    Absatz 2 und 15:5 Absatz 3 zu bestrafen. Dies gilt unabhängig
    davon, ob diese Aktion vor oder während der Wurfausführung erfolgt
    (bevor der Ball die Hand des Werfers verlassen hat).

    "z.B." bedeutet auch andere "nicht nur", auch andere Arten der Störung der Wurfausführung fallen darunter.


    Wenn man nun der Ansicht ist, der Zurücklaufende macht das mit Absicht bzw ist sich bewusst, dass er damit den Pass zum Mittelpunkt verhindet, dann ist das bestrafbar.
    Wichtig ist dabei: Das kann man nicht pauschal entscheiden, dass hängt absolut von der Situation ab wie die SR das Einordnen.

  • Wenn der Torwart nicht fähig ist, einen Pass über den zurücklaufenden Spieler zu spielen, heißt das noch lange nicht, dass der zurücklaufende Spieler eine Regelwidrigkeit begangen hat.


    Komisches Argument. Dann könnte ich auch sagen: wenn der Abwehrspieler nicht in der Lage ist so zurück zu laufen, dass er nicht in der Wurfrichtung zum Anwurfpunkt läuft... I.d.R. ist es doch so, dass der Torhüter eben nicht großartig Zeit hat, den Ball aufzunehmen, sich hinzustellen und dann einen genauen Pass auf den zum Anwurf bereitstehenden Mitspieler zu setzen. Sonst wäre es ja keine schnelle Mitte mehr. Und wenn der Torwart erste eine Bogenlampe spielen muss, um nun ja nicht den zurücklaufenden Spieler zu treffen, dann macht letzter genau das, was er nicht darf: die Wurfausführung zu verzögern.

  • Kann mir mal jemand den Regelbezug nennen, nach dem sich ein Spieler nicht frei auf dem Spielfeld bewegen darf (Ausnahme Abstandsregel) solange er nicht aktiv versucht den Pass zur "schnellen Mitte" zu verhindern?
    Wo steht, dass er beim Zurücklaufen nicht zwischen Torwart und Mitte kommen darf (solange er den 3-Meter-Abstand einhält)? Allein das Zurücklaufen auf dieser Linie oder das Kreuzen dieser (gedachten) Linie kann doch wohl nicht das "Verzögern der Wurfausführung" i.S. von 8:7 darstellen.

  • Kann mir mal jemand den Regelbezug nennen, nach dem sich ein Spieler nicht frei auf dem Spielfeld bewegen darf (Ausnahme Abstandsregel) solange er nicht aktiv versucht den Pass zur "schnellen Mitte" zu verhindern?
    Wo steht, dass er beim Zurücklaufen nicht zwischen Torwart und Mitte kommen darf (solange er den 3-Meter-Abstand einhält)? Allein das Zurücklaufen auf dieser Linie oder das Kreuzen dieser (gedachten) Linie kann doch wohl nicht das "Verzögern der Wurfausführung" i.S. von 8:7 darstellen.


    Genau darum geht es doch.
    Kann man dass Zurücklaufen genau auf der Linie zwischen Tor und Mittelpunkt als aktive Verhinderung/Störung des Anwurf bewerten und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

    Unter denen in meinem ersten Post beschriebenen Umständen denke ich, ja kann man.

    Es gibt keine Regel die das Explizit verbietet, es liegt schlicht im Ermessen der SR wie er die Situation einordnet.
    Deshalb darf man auf keinen Fall pauschal sagen er dürfe da lang laufen, genauso aber auch keinen Fall er dürfe es nicht.

    In 8:7 steht wie ich schon schrieb "oder anderer Verhaltensweisen". Das ist so allgemein gefasst wie möglich und deshalb "kann" das natürlich eine Situation wie die beschrieben darstellen.