Beiträge von Schwaniwolli

    hallo jfherden,
    mein Elaborat über "Hochball" war absoluter Schwachsinn.
    Habs ja auch schon mitgeteilt. Und das nach 23 Jahren als SR !!!

    Wie bereits gesagt, in meinem Alter, wo man über regelmäßigen Stuhlgang glücklich sein sollte, darf man nach 24.00 Uhr wohl keine Beiträge mehr schreiben.

    Ciao a presto :hi:
    eine mit Arbeit beladene Spielleitende Stelle

    Auch wenn eine D nach 16:6d erfolgt sein sollte ( das bier ist ja auch wichtiger ) , muss, um eine Sperre ausprechen zu können, eine Beschreibung des Fehlverhaltens dabei sein.
    Lediglich die Angabe der Regel reicht nicht aus.

    Dagegen reicht eine genaue Beschreibung der groben Unsportlichkeit aus, um eine Sperre von einem ( Vergehen Mannschaftsoffiziellen ) oder zwei Spielen ( Spieler) auszusprechen.

    z. Bsp. :
    Spieler Nr X wurde in der 50. Minute wg. grober Unsportlichkeit disqualifiziert, weil er den Schiedsrichter als Arschloch bezeichnete.

    Dieser Spieler erhält eine automatische Sperre von einem Monat, wobei die Sperre nach zwei Meisterschaft/Pokalspielen der Mannschaft, in der er fehlbar wurde, erlischt.

    Allens chlor :hi:

    Hallo nach Bremen,
    kein Staffelleiter kann aufgrund einer D nach Regel 16:6, eine Sperre verhängen.

    Ohne eine genaue Begründung oder genaue Regelangabe ist eine Bestrafung unmöglich.

    Nach §5 (1) Ziff c RO DHB werden bei D nach Regel 16:6 b , h, oder 16:6 d ( grob unsportliches Verhalten eines Offiziellen ) kann lediglich eine Geldstrafe verhängt werden.

    Eine D nach § 5(1) Ziff d RO DHB tritt eine automatische Sperre von mindestens zwei Spielen bei Bedrohung oder Beleidigung des Schiedsrichters,Z/S oder anderen Offiziellen in Kraft.

    Eine D wegen Bedrohung oder Beleidigung eines anderen Spielers, Mannschaftsoffiziellen oder auch eines Zuschauers kann eien Sperre von mindestens einem Spiel verhängt werden.

    Also, ohne Zusatz der genauen Regel oder Begründung gibt es keine Sperre. ( und der Trainer war bloß ein "Klugschieter" )

    P.S.
    Lieber BERNDO , auch eine Beleidigung gegen Zuschauer oder MVA oder anderen Spielern zieht eine Sperre nach sich . Auspassen beim Pfeifen !!!!!

    Hallo jhl,

    ich bin zwar Spielleitende Stelle, aber nicht für deinen Landesverband zuständig. Ich wollte nur jfherden ein wenig in die SPO und RO DHB einweisen.
    Auf alle Fälle wird die Spielleitende Stelle in deinem Verband oder Kreis nicht anders entscheiden können.
    Grüße :hi:

    Hallo CHUCKY,
    ich wollte es nicht glauben, dass solch eine Situation auftreten kann.

    Wenn die Auszeit genommen wurde und dann mit Ballbesitz für B weiter gepfiffen worden war, ist der erste Regelverstoß schon da.

    Der zweite Regelverstoß ist dann die Zurücknahme des 14:16 und die Rückstellung der Uhr.
    ( ich kann ja auch bei einem flasch gegebenen Einwurf die Uhr zurück drehen lassen und dann den Einwurr in die richtige Richtung ausführen lassen ).

    Also , eindeutig PROTESTGRUND, und bei diesem Spielstand ist dieser Regelverstoß sals spielentscheidend zu werten und das Spiel wird neu angesetzt.

    Ciao

    Noch ein BHV Schiedsrichter im Forum , Hallo nach Karlsruhe,
    das mit dem Hochball, da hast du natürlich recht ( ich sollte spät Nachts keine Regelfragen beantworten, nach Regel 13:4 (b) bekommt der Angreifer den Ball zurück.

    Aber was ist, wenn sich der Ball über dem Torraum befindet, wenn der Zeitnehmer das Spiel unterbricht. Nach Regel 6:4 gehört der Ball im Torraum dem Torwart.
    In dieser perversen Situation wurde ja nicht zu früh abgepfiffen und die Aktion der Angreifer war auch vorbei.

    Der Ball ist frei und befindet sich über dem Torraum == Torwart !!

    Die Diskussion ist freigegeben !

    Mein lieber jfherden,
    ich bin die Spielleitende Stelle. !!!!
    In diesem Fall kann ich kein Spiel neu ansetzen. Ich habe überhaupt keine Befugnisse dazu.
    Auch ein Einspruch gegen die Spielwertung ist absolut chancenlos, da von den SR kein Regelverstoß vorgelegen hatte.
    Als Spielleitende Stelle habe ich keine Meinung zu haben, sondern muss nach den geltenden SPO und RO DHB entscheiden.

    Darüber hinaus sind die Herren Z/S gemeinsam für die Kontrolle der Anzahl von SPielern und Offiziellen verantwortlich ( REGEL 18:1 Absatz drei ).

    Also noch einmal :

    hier gibt nix zu holen !!!! ( Eventuell den Z/S eine aufs Maul, natürlich nur verbal gemeint ).

    Ciao a presto :hi:

    Was ist bloß bei Euch in den Ligen los ?

    Ein Angriff wird mit einem Torwurf abgeschlossen. In diesem Fall ist keine Mannschaft in Ballbesitz. Kein MVA kann in diesem Moment ein TTO beantragen.
    Pfeift der Z trotz dieser eigentlich klaren Situation, sind folgende Situationen denkbar.

    1. Der Ball befindet sich überm Torraum, als der Pfiff ertönt. Spielfortsetzung ist dann Abwurf mit Anpfiff.
    2. Der Nall befindet sich außerhalb des Torraums ,als der Pfiff ertönt und niemand hatte den Ball unter Kontrolle.
    Hier kann das Spiel eigentlich nur mit Hochball fortgesetzt werden.
    3. Der Pfiff ertönt, als eine der beiden Mannschaften in Ballbesitz geraten ist.
    Spielfortsetzung, wenn Mannschaft A in Ballbesitz ist, mit "TTO", mit Freiwurf ,wenn Mannschaft B in Ballbesitz ist.

    Hoffentlich komme ich nie in solch eine Situation !!!
    Grüße zur Nacht :hi:

    Es wird ja immer konfuser !!

    Die Auszeit wird erst von den SR "genehmigt". Z/S können diese nur bei den SR anmelden. Dies haben sie auch getan, nur die SR haben dies nicht bemerkt und danch kam es zu Ballbesitz für B. Ist das soweit in Ordnung ?. Wenn ja, dann hat der Z den "Bockmist" gebaut.

    7m - Entscheidung :

    Es gibt verschiedende Gründe, den 7m Wurf wiederholen zu lassen.
    z.Bsp. der Torwart überschreitet zu früh die 4m Linie im Wurfkreis, die Abwehrspieler betreten zu früh den Raum hinter der Feiwurflinie ( zwischen 6 und 9 m ). Diese Vorgänge bekommen die meisten Zuschauer und auch Spieler überhaupt nicht mitund verstehen sie auch zu selten.
    Also in diesem Punkt ist eine Aussage, ohne die Situation gesehen zu haben, viel zu wachsweich.
    Jetzt sage bloß nicht, die Auszeit wurde von der Mannschaft A genommen und dann bekam B den Ball !!
    Dann werd ich verrückt :wall:

    Zustände sind das !!!

    Zuerst einmal das einfache : die Wiederholung des 7m Wurfes kann bei einem Protest nicht zum Erfolg führen : tatsachenentscheidung der SR.

    Jetzt zum Punkt TTOUT:

    Ich gehe davon aus, dass die Auszeit beantragt worden war, aber nicht genommen wurde.

    Wenn der Zeitnehmer das Spiel bei 59:20 unterbrochen hat, ist alles was danach passiert war, außerhalb der Spielzeit, somit hinfällig. Die gleiche Situation hat es im letzten Jahr in der Bundesliga gegeben. Die Zeit muss zurück gestellt werden, Mannschaft A bekommt seine Auszeit und danach den Ball. Protest ist aussichtslos. Es erhebt sich ier nur die Frage, wieso läuft das Spiel bis acht Sekunden vor Spielende weiter. Die Pfeife des Zeitnehmers hätte doch ununterbochen im Einsatz sein müssen, um die SR auf die Auszeit hinzuweisen. !!!

    Hier gehts ja drunter und drüber !!

    Ein nicht teilnahmeberechtigter Spieler fällt ja eigentlich erst auf, wenn er ins Spiel eingreift. Damit ist er "Beteiligter".

    Er könnte natürlich auch auffallen, indem er von der Bank aus die SR anpöbelt. In diesem Fall wird er auch disqualifiziert; er sollte eigentlich ein Trikot tragen und damit als Spielererkennbar;die SR müssen ja auch die Trikotnummer im Protokoll eintragen.

    Nächster Fall : er pöbelt die SR an und hat kein Trikot an und ist auch nicht als Offizieller eingetragen werder Z/S noch der betreffende MVA treffen zu diesem Fall keine Aussage oder sagen einfach, sie wüssten nicht wer dies ist. ( was nicht realistisch erscheint )

    Dann gibt es allerdings nur noch die Möglichkeit, diese Person von der Bank zu weisen und eine Eintragung ins Spielprotokoll zu machen. Der Rest ist dann Angelegenheit der Spielleitenden Stellen.

    Diese haben die Möglichkeit, den Verein entsprechend zu bestrafen.
    Hier gibt es die Möglichkeit nach § 14(1) Ziff. 3 ( Vernachlässigung des Ordnungsdienstes ) oder nach § 14(1) Ziff. 17 ( mangelhaftes Ausfüllen des Spielprotokolls ) ganz empfindlche Strafen auszusprechen.

    Aber auf alle Fälle wäre eine D in diesem Fall falsch und könnte ein Grund für eine Spielwiederholung sein.
    Ciao a presto ;)

    Da die beiden Z/S von den Vereinen gestellt werden und beide verantwortlich sind, wäre ein Protest auf alle Fälle sinnlos gewesen.
    Die SR hätten den Spieler disqualifiziert und damit war alles regelgerecht.

    Wichtig ist hier der § 50(1) Ziff f SPO DHB, der besagt, dass ein Spiel verloren gewertet ist, wenn ein nicht spielberechtigter Spieler teilgenommen hat.
    Hier liegt der Hase im Pfeffer : Ein Spieler der nicht auf dem Spielberichtsbogen eingetragen ist, aber einen Spielausweis hat, ist für den Verein spielbrechtigt, jedoch durch die fehlende Eintragung für dieses Spiel lediglich nicht teilnahmeberechtigt !!!.

    Daher kann lediglich eine D nach Regel 16:6 a erfolgen, aber für die Spielwertung hat dies keinerlei Auswirkungen.
    :(

    Der Zeitnehmer sollte sich hüten, das Spiel zu unterbrechen. Z/S tragen den Spieler ins Protokoll ein legen den Pass dazu und schon ist der Spieler spielberechtigt. Eine Unterbrechung könnte ja auch einer Mannschaft einen taktischen Vorteil wegnehmen.

    Obwohl die Mannschaften für die Eintragungen auf dem Spielbericht verantwortlich sind, hätten die SR vor Spielbeginn die Besetzunge der Auswechselbänke überprüfen müssen. Dann wäre das Malheru nicht passiert.

    Langsam kommt Licht ins Dunkle !!

    Mittlerweile ist den beiden SR der Bockmist, den Sie ausgeheckt haben, klar geworden.

    Es sind in dieser Situation mehrere Reglen etwas durcheinander geraten.
    Anscheinend waren Sie der Ansicht, die 2plus2 Strafe muss der Spieler selbst absitzen und die Mannschaft darf sich nach zwei Minuten wieder ergänzen !!???!!!.
    Sie haben irgenwie die 2plus2 Regel mit der Regelung bei einem zu frühen Wiedereintreten bei einer Zeitstrafe falsch vermischt.

    Aber man darf die Leistunge der SR im BHV nicht an diesem "Mist" messen.
    Grüße zur Nacht

    Mein lieber SRBHV,
    du solltest mit deinen Auskünften etwas vorsichtiger sein.

    Ein Spieler, der in die Aktivität wechselt und das 19. Lebensjahr vollendet hat, darf mit einem Jugendspielausweis nicht spielen. Er besitzt zwar die Spielgenehmigung für den Verein - die kann er mit einer Unterschrift bestätigen - er darf aber nicht in den Aktiven Mannschaften spielen.

    Einzige Ausnahme ist das Spielen mit Jugendausweis, wo der Verband die Spielerlaubnis für Seniorenmannschaften ausdrücklich eingetragen hat
    :baeh:

    Hallo HSC POL/SSC Karlsruhe,

    der angesprochene Fehler der beiden Schiedsrichter des C-Kaders im Badischen Handballverband ist eklatant und auch sehr ungewöhnlich. Doch wir sollten den Ball ein wenig flach halten. Der Fehler wurde gemacht, der Fehler wurde angeprangert und der Fehler wurde bereits besprochen.
    Der SR Wart des bad-Handballverbandes, selbst ehemaliger IHF Schiri, wird sich um dieses "Problemchen" kümmern.

    Trotz dieser Panne sind die Kader - Schiedsrichter des BHV eigentlich sehr gut ausgebildet und solche "Hämmer" eigentlich sehr selten, wenn man sich die Spielprotokolle der letzten Jahre einmal näher ansieht. Und im übrigen soll der betroffene Verein über das Ausscheiden im Pokal gar nicht so arg traurig gewesen sein.