Hallo nach Bremen,
kein Staffelleiter kann aufgrund einer D nach Regel 16:6, eine Sperre verhängen.
Ohne eine genaue Begründung oder genaue Regelangabe ist eine Bestrafung unmöglich.
Nach §5 (1) Ziff c RO DHB werden bei D nach Regel 16:6 b , h, oder 16:6 d ( grob unsportliches Verhalten eines Offiziellen ) kann lediglich eine Geldstrafe verhängt werden.
Eine D nach § 5(1) Ziff d RO DHB tritt eine automatische Sperre von mindestens zwei Spielen bei Bedrohung oder Beleidigung des Schiedsrichters,Z/S oder anderen Offiziellen in Kraft.
Eine D wegen Bedrohung oder Beleidigung eines anderen Spielers, Mannschaftsoffiziellen oder auch eines Zuschauers kann eien Sperre von mindestens einem Spiel verhängt werden.
Also, ohne Zusatz der genauen Regel oder Begründung gibt es keine Sperre. ( und der Trainer war bloß ein "Klugschieter" )
P.S.
Lieber BERNDO , auch eine Beleidigung gegen Zuschauer oder MVA oder anderen Spielern zieht eine Sperre nach sich . Auspassen beim Pfeifen !!!!!