Beiträge von Schwaniwolli

    1. Der betreffende Verein wird wg. Verstoß gegen die Durchführungsbestimmungen mit einer Geldstrafe belegt. wie hoch die sein wird, hängt vom LV ab.

    2. Der betreffende SR, der sich unter falschem Namen eingetragen hat, bekommt ein persönliche Sperre von mindestens sechs Monaten.
    DHB RO, Fälschen von Spielprotokollen

    3. Falls man herausbekommt, wer vom Verein dahinter steckt, droht dieser Person eine ähnlich hohe Strafe.

    4. Die Spielwertung wird das vermutlich nicht beteffen.

    zu 1 und 2 stimme ich die zu, nachdem die SGL II den TV Bretten ziemlich bösartig umgebügelt hat : 29:19 oder so,

    aber zu Punkt 3 , wenns richtig dumm läuft, müssen eventuell drei Mannschaften in die Landesliga Süd absteigen.

    HSV Hockenheim und HSG Dittigheim/TBB (evtl) als Absteiger in die Oberliga Baden. Der Meister der OL Baden steigt direkt in die BW-Liga auf, zwei Aufsteiger kommen aus der Landesliga dazu :

    14 - Aufsteiger + zwei Absteiger + zwei Aufsteiger = 17 Mannschaften, bedeutet 3 Absteiger !!!

    das wäre hart für die Landesliga Süd

    Wenn das Spiel Deutschland - Polen etwas enger gewesen wäre, was hätten die beiden SR denn dann getan. Mit dieser Linie wäre dann niemand mehr auf dem Platz.

    Fünf oder sechs Zeitstrafen waren absolut überzogen und teilweise auch falsch. Respekt an den Co-Moderator ( Trainer des HSV) , der kommt sachlich gut rüber.

    Ich hatte ja so ein Gefühl, aber das ,was unser Team da abgeliefert hatte, war in der Abwehr "schülerhaft" und im Angriff schlecht.

    So wird das ne ganz kurze EM für die Deutsche Nationalmannschaft.
    Hens, Zerbe und Kerhmann waren ja total von der Rolle. Und für was hat Brand denn 14 Spieler dabei ??????

    Das wird nichts in diesem Jahr

    Das liegt am Problem der "unteren Mannschaften".
    Spiele von unteren Mannschaften sollten in jedem Falle ausgetragen werden und dabei kann auch ein SR ersetzt werden !!!!!

    Zumal diese Spiele sowieso nur von einem SR geleitet werden.

    jfherden:

    Die beiden SR hatten wirklich einen falschen Spieler disqualifiziert ( Ist auf einem Video ganz klar zu sehen, haben einfach Trikotnummern falsch gelesen, Spieler stand mit halben Rücken zu SR, kann passieren).

    Über die "Einfältigkeit" der beiden Vereine brauchen wir nicht viel zu sagen.

    Wenn jedoch ein Spieler nach Spielende zu den SR kommt und die Tätlichkeit abstreitet , über die Möglichkeit, Einspruch einzulegen informiert wird und das nicht macht, hat nicht nur mit Dummheit zu tun. In diesem speziellen Fall wäre auch für mich als Staffelleiter ein Einspruch hilfreich gewesen, um den richtigen Übeltäter zu ermitteln, der seinen Gegenspieler mit einem klassischen Kopfstoß zu Boden streckte.

    Letztendlich sollte man lediglich einen Hinweis geben, was Begründungen für von SR ausgesprochene Strafen, die sehr selten vorkommen, auf dem Spielbericht bedeuten. Nicht mehr und auch nicht weniger.

    Der Rechtswart ist die falschen Anschrift. Die Aufhebung der Bestrafung läuft nur über das Kreisschiedsgericht.

    Aber mal unter uns. Wenn bei uns im Verband ein Kreisschiedsgericht eine Tätlichkeit gegenüber SR wegen Aussagen von Vereinsvertretern der beteiligten Vereine wieder aufhebt, dann geht aber die Post ab. Da wird der Verband gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen. Und die nächste Instanz wird so ein Urteil bestimmt wieder kassieren.

    Wer hat denn von Aufklärungen über eventuelle Sperren gesprochen ????. Das wäre ja purer Wahnsinn !!!!

    Ich habe lediglich gesagt, es wäre wünschenswert, wenn die SR speziell auf die Regel 16:6e verweisen.

    Es ist nämlich genau das eingetreten, was ich befürchtet hatte. Nachdem die Mitteilungen über die Sperren den Vereinen zugegangen ist, ist dort eine Welt zusammen gebrochen. Zumal es bei dem einen Verein wirklich den falschen getroffen hat, der dann keinen Einspruch eingelegt hatte, weil er dachte : Disqualifikation gibt ja keine Sperre !.

    Also , bevor SRBHV seine geliebten Smileys nicht mehr verwendet, genau lesen. Ein Hinweis, was Regel 16:6e ist, hätte ausgereicht. Mehr will ich auch gar nicht.

    Eine kleine, aber wichtige Information für Vereinsvertreter und Schiedsrichter.

    In einem Oberligaspiel wurden in der Halbzeitpause von beiden Vereinen je ein Spieler nach Regel 16:6 e disqualifiziert. (Tätlichkeit während der Halbzeitpause).

    Beide Mannschaften nahmen die gezeigten "Roten Karten" zwar hin, wußten aber anscheinend nicht um die Konsequenzen. Nach dem Spiel stellte sich der eine Spieler den SR und gab an, er war es überhaupt nicht gewesen. Die beiden SR setzten ihn daraufhin von der Möglichkeit des Einspruches in Kenntnis, was aber nicht genutzt worden war. Auch der Anwesende Zeitnehmer des Heimvereines unterschrieb den Spielbericht, ohne Einspruch einzulegen.

    Zwei Tage fallen jetzt die Verantwortlichen aus allen Wolken, als die Spielleitende Stelle den Vereinen mitteilen muß, dass beide Spieler automatisch für sechs Spiele gesperrt sind. Beide Vereine waren sich über die Regel 16:6e nicht im Klaren.

    Also liebe Leute ; aufgepaßt beim Lesen des Spielberichts. Und vielleicht eine Bitte an die SR. Klärt die Vereine über 16:6e auf, wenn dieser Fall auftauchen sollte.

    Im Bereich des BHV wird lediglich bei SR-Beleidigungen oder SR-Bedrohungen der Pass eingezogen.
    Ich weiss leider nicht ,warum ????

    Ich bekomme den Spielausweis, beschimpfe zwei Stunden lang das Paßbild und schicke den Pass wieder zurück zum Verein.

    jhl : auch bei D kommt es zu automatischen Sperren, z.Bsp. SR-Beleidigungen, Bedrohungen etc.

    Der SR sollte sich hüten, einen diktierten, bzw. schriftlich vorformulierten Einspruch zu kommentieren.

    Außerdem haben die MVA nichts zu diktieren, sie müsen den Einspruch schriftlich beim SR vorlegen, der diesen Einspruch dann wörtlich einzutragen hat.

    BerndO : von denen beiden wechselt aber keiner zur SGL.

    In Langensteinbach hats übrigens geknallt. Zwei D wg. Tätlichkeiten in der Halbzeitpause. Ein Spieler von Langensteinbach und ein Spieler von Knielingen. Tja es geht wieder so langsam in die Endphase der Saison, die Messer sind gewetzt, die SR gefordert.

    Es gibt in den Verbänden die Möglichkeit, Spieler in der Oberliga unter Vertrag zu nehmen. Damit entfällt die Wechselsperre. Allerdings geht dies nur bis zum 15.01. eines Jahres.

    Damit darf Sven Dehn sofort für die SGL spielen.

    Mannschaft hat nun drei Tage Zeit , den Einspruch bei der zuständigen Rechtsinstanz abzugeben. Dazu sind gewisse Formalitäten notwendig.

    Außerdem kann der betreffende Verein eine einstweilige Verfügung beantragen, mit dem Ziel, daß die automatische Sperre bis zur Verhandlung ausgesetzt wird.

    Wenn bei einer Sperre gegen einen Spieler die Verhandlung vor der Rechtsinstanz ergibt, dass die Sperre nicht gerechtfertigt war, können die Spiele der Mannschaft, in der der betreffende Spieler die Sperre bekommen hatte, wiederholt bzw. neu angesetzt werden.
    Dies bedeutet :

    Ein A-Jugendlicher wird in der A-Jugend ausgeschlossen. Dieser Jugendliche spielt aber auch in der Landesligamannschaft des Vereines mit.
    Die Verhandlung endete mit dem Urteil, der Ausschluß war nicht gerechtfertigt. Die Spiele der A-Jugend werden wiederholt, die der Landesligamannschaft allerdings nicht !!!