Der Spieler war in diesem Spiel nicht teilnahmeberechtigt, hat aber die SR beleidigt. Er wird genauso behandelt wie ein teilnahmeberechtigter Spieler, bekommt auch seine Sperre.
Auf die Spielwertung hat das keinen Einfluß, da Regelverstoß von Spielern oder Offiziellen, daher keine Einspruchsmöglichkeit gegeben.
Interessant wird die Sache erst, wenn man dem MVA nachweisen kann, daß er den Spieler bewußt unter einem falschen Namen eingetragen hat. Dann bekommt er eine Mindestsperre von 6 Monaten und auch der Spieler kann bestraft werden. Dies ist dann allerdings Angelegenheit der Rechtsinstanzen.