Wir schreiten zur Aufklärung :
1. der betroffene Verein hat nun fünf Tage Zeit , eine Stellungnahme zu diesem Vorfall bei der Spielleitenden Stelle abzugeben.
2. Der Spieler ist erst einmal für zwei Spiele automatisch gesperrt.
3. Nach der Stellungnahme kann der Staffelleiter folgende Entscheidungen treffen
3a. er macht gornix, dann kann der Spieler nach zwei Spielen Pause wieder spielen. Das kann eigentlich nur geschehen, wenn der Eintrag der SR so "schwammig" ist, dass man damit keinen Ausschluß begründen kann.
3b. er kann den Spieler maximal bis zu 10 Spielen sperren, aber längstens bis zu zwei Monaten und er kann noch eine Geldstrafe unter Vereinshaftung bis zu 15.000 EURO verhängen.
3c. er kann den Spieler auch nur die zwei Spiele sperren und eine Geldstrafe zuzüglich ausprechen. Dieser Passus kommt unseren BuLi Vereinen natürlich zugute, die bezahlen lieber als dass einer ihrer Stars wochenlang gesperrt wird.
Fällt der Staffelleiter keine Entscheidung und hat der betroffene Verein gegen den Ausschluß auf dem Spielprotokoll keinen Einspruch angekündigt, bleibt der Spieler zwei Spiele gesperrt.
Die einzige Möglichkeit den Spieler von den zwei Spielen Sperre vorerst zu befreien, geht nur nach § 17 RO DHB im Rahmen einer einstweiligen Verfügung, die bei der für den Verein zuständigen 1. Rechtsinstanz beantragen muss, aber auch hier muss ein Einspruch im Protokoll angekündigt sein.
Fällt der Staffelleiter eine Entscheidung, dann kann der betroffene Verein dagegen Rechtsmittel einlegen, die zwei Spiele automatische Sperre bleiben jedoch hiervon unberührt.
Alles klar ??