Beiträge von Zickenbändiger

    Noch mal zu Verständnis: Monatsfristen laufen von-Datum-zu-Datum, d.h. beim Fristende steht dieselbe Ziffer vorne wie beim Fristbeginn.

    01. März bis 01. April

    Normalerweise wird der Tag des "Ereignisses" nicht mit einbezogen, hier ist es jedoch ausdrücklich anders geregelt.

    Dein Fall ist blöderweise erst im folgenden Paragraphen "versteckt", der die "normale" Bestrafung gerade nicht regelt:

    Zitat

    § 18 Weitergehende Bestrafung
    (1) Hält die Spielleitende Stelle ihre Strafgewalt nicht für ausreichend, hat sie unverzüglich bei der zuständigen Rechtsinstanz einen Antrag auf weitergehende Bestrafung zu stellen. Sie benachrichtigt die Beteiligten.

    (2) Spieler bzw. Mannschaftsoffizielle bleiben in diesem Falle bei Tätlichkeit zwei Monate bzw. bei Vergehen nach § 17 Abs. 5 Buchst. d) einen Monat gesperrt. Hat die Rechtsinstanz bis zum Ablauf dieser Frist noch keine Entscheidung gefällt, darf der Spieler/der Mannschaftsoffizielle wieder so lange am Spielbetrieb teilnehmen, bis das Urteil erster Instanz gefällt ist. Überschreitet das dort gefällte Strafmaß den im Satz 1 genannten Zeitraum, beginnt eine weitere Sperre unter Anrechnung des nach dem ersten Satz genannten Zeitraums am Tage nach der Zustellung des Urteils.

    (3) Für die Berechnung des Fristablaufs wird der Tag des Vergehens mitgerechnet.

    Und bevor hier wieder jemand Orakel spielen muss: :schrei: Du darfst am 06.04. spielen!

    Edit: Ich werde zum Thema Sperre hier wohl auch mal eine Kommentierung basteln.

    Generell bis einschließlich zur E-Jugend. Die Kreise / Regionen können dies aber auch für die D-Jugend zulassen. Das wäre dann in den Durchführungsbestimmungen Deines Kreises zu finden.

    Belass es ruhig bei einer reinen Mädchengruppe für Deine Mannschaft. Immer auch GEGEN Jungs spielen, aber nicht unbedingt MIT ihnen Trainieren. Wir haben massive Probleme, die Mädels zu halten, wenn sie gemeinsam mit Jungs trainieren. Ich hatte einen großen Andrang, als ich für einige Monate mal unsere Minimädchen montags für eine halbe Stunde von den Jungs befreit habe.

    Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. :rolleyes: *klugscheiß*

    Zitat

    § 17 RO / Verfahren und einheitliches Strafmaß bei Vergehen von Spielern

    (5) Strafbefugnisse der Spielleitenden Stellen für folgende Tatbestände:

    d) Grob unsportliches Verhalten eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen (Verstoß nach Regel 8:6 IHR), das eine Beleidigung ( s. Erläuterungen zu den Spielregeln Nr. 6a IHR) oder Bedrohung des Schiedsrichters, Zeitnehmers, Sekretärs oder Spielaufsicht/Technischen Delegierten darstellt sowie Beleidigung oder Bedrohung eines Mannschaftsoffiziellen, Spielers oder einer anderen Person (s. Regel 16:8, letzter Absatz, und Erläuterungen zu den Spielregeln Nr. 6 a IHR) darstellt, kann von der Spielleitenden Stelle mit einer Sperre von bis zu vier Meisterschafts- bzw. Pokalspielen, wobei der Zeitraum von 1 Monat nicht überschritten werden darf und/oder einer Geldstrafe von bis zu € 5.000,00 bestraft werden.

    Zitat

    § 10 Spielberechtigung, Teilnahmeberechtigung für Jugend- oder Erwachsenenmannschaften

    (1) Spielberechtigt sind nur Mitglieder eines Vereins, denen die zuständige
    Passstelle die Spielberechtigung erteilt hat. Sie gilt nur für den
    Verein, für den sie beantragt worden ist. Ausnahmen gelten für Vertragsspieler.

    Sorry! :(

    Jetzt haben wir vor einigen Monaten über eine mögliche Änderung der Altersklassen geschimpft, nun gibt es mal eine erfreuliche Reformbemühung. Hier mal ein interessanter Ansatz:


    Zitat

    Auf der Erweiterten Präsidiumssitzung des Deutschen Handball-Bundes am 04./05.April 2008 steht neben Haushaltsfragen auch eine neue Spielordnung auf der Tagesordnung. Einen breiten Rahmen dürfte auch die Diskussion über eine Neustrukturierung der Regionalverbände einnehmen. Für Interessierte haben wir den Entwurf der Spielordnung beigefügt.


    http://www.HVN-online.com


    gesamter Entwurf

    Kommt das durch, könnte der Trainer des Provinzvereins seine erfolgreiche Jugendarbeit zu Ende führen und müsste nicht die 16 Jahre alten Mädels oder 17 Jahre alten Jungs ganz dem lokalen Überverein überlassen.

    In den Altersklassen wird nun wieder rumgewurschtelt. Ich habe das bislang nur überflogen, habe aber den Verdacht, dass sich da eine Änderung einschleichen wird, die mir nicht passt (Stichwort Altersklasse überspringen). Ich habe aber noch nicht den Überblick.

    Jetzt komm nicht mit juristischen Argumenten, Helge. So etwas ist den ehrenamtlichen Verbandsrechtsorakeln fremd. ;) Wenn Du hier überzeugen willst, dann musst Du schon besser argumentieren: "Beim Lesen des Paragraphen wurde ich durch meine Katze abgelenkt. Die würgte gerade einen Haarball aus. § 55 SpO laut zitierend zerfledderte ich das Knäuel sorgfältig und las darin die wahre Auslegung. Zur Sicherheit holte ich noch den Kaffeesatz aus der Küche und sah mich bestätigt." :D

    Hmmm... Wie es aussieht, müssen wir wohl wirklich mal einen Kommentar der SpO schreiben. Was brauchen wir? Rechtsprechung des Sportgerichts des DHB sowie ggf. der Landesverbände, evtl. Rechtsprechung der ordentlichen Gerichtsbarkeit, falls dort mal was überprüft wurde, Protokolle der "Entstehungsgeschichte" der Paragraphen, ein oder zwei unterbezahlte studentische Hilfskräfte. :D Was brauchen wir noch für den IG Handball Kommentar zur SpO und RO?

    Willkommen unter den Bloggern und Tagebuchschreibern! Die Perspektive von der Tribüne ist mal ein ganz neuer Blickwinkel. Nächstes Mal schreibst Du noch mal was zu Rumpelstilzchen und Co. (Trainer genannt), die neben, vor und auf der Bank die Mannschaft dirigieren. ;)