Zehn von zehn Punkten für Design. Aber kalt bleibt das Bier nicht...
Beiträge von Zickenbändiger
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Das klingt schwer danach, dass es noch ein wenig zu früh für Deine Trainerkarriere ist, wenn Du alleinverantwortlich eine C-Jugend übernehmen sollst. Hol Dir lieber jemanden dazu, der mehr Erfahrung hat. Vielleicht bietet Dein Verband etwas Vergleichbares mit den Kinderhandballgrundkursen in Niedersachsen an. So ein Wochenendkurs wäre zumindest ein guter Einstieg.
Das Handball Handbuch I ist Pflichtlektüre für Dich.
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Zitat
Original von HSGPower
Die meisten werden wohl gehen, es liegt aber auch vieles an Ola Lindgreen, wenn Ola bleibt, dann werden auch viele der Spieler bleiben.Warum sollten sie das tun? Wäre der unmittelbare Wiederaufstieg denn ein Thema bzw. zu finanzieren?
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Zitat
Original von Mich Beck
Hi!
Kann die Ausbildung in Baden nur empfehlen.
Referenten:
Klaus Feldmann, Andreas Intze (Rhein-Neckar-Löwen),Chris Armbruster (DHB), Frank Denne (ehem. TSV Birkenau,BHV), Maros Kolpak (Rhein-Neckar-Löwen), Pavol Streicher (Landestrainer Baden), Kurt Reusch (ehem. Landestrainer Württemberg)Ich werde gerade ein wenig neidisch. Eine so illustre Runde hatten wir in Niedersachsen nicht. Andererseits konnte ich die Prüfung natürlich in der "Nachbarschaft" machen.
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Ich schicke ihm 'ne Dankeskarte.

Allerdings bin ich mir sicher, dass Pitti schon früher die Eingebung hatte, dass Turnen keine schlechte Zweitsportart für Handballer ist. Schon in meinem C-Lizenz Lehrgang vor sechzehn Jahren wurde uns das eingetrichtert. (Genützt hat's nichts.)
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Vielleicht reicht Nokas Gesundheit ja noch für Damenhandball?

Gute Besserung in den Handballolymp, war nur Spaß!
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Njet. Siehe Spielordnung
§ 37 Altersklassen
(1) Im Spielbetrieb werden unterschieden:
a) Männer- und Frauenmannschaften (Erwachsenenmannschaften),
b) Jungen- und Mädchenmannschaften (Jugendmannschaften).(4) In den Altersklassen Jugend E und Jugend F können gemischte Mannschaften (Jungen und Mädchen) am Spielbetrieb teilnehmen. Die Landesverbände können in ihrem Bereich diese Regelung auch auf die Jugend D erweitern sowie Sonderbestimmungen für die Jugend E und die Jugend F erlassen.
Der Umkehrschluss, der hier zulässig sein dürfte (man lese hinein: "Nur in den Altersklassen Jugend E und Jugend F..."), ergibt, dass spätestens ab der C-Jugend keine gemischten Mannschaften zulässig sind.
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Ich sehe gerade die dritte Staffel von Deep Space 9. In der ersten Staffel gab es noch einige ruckelfreie Videos, nun wackelt jedes einzelne Video.
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Du warst mir Trost, Beistand und eine große Hilfe! 
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Teddy und ich waren ebenfalls vor Ort. Zwischen dem Ersten und dem Dritten war schon ein deutlicher Klassenunterschied. Der Burgdorfer Rückraum ungewohnt erfolglos, Nettelstedts Keeper hatte sich bestens auf die Shooter eingestellt. Unwiderstehlich dagegen der Nettelstedter Rückraum, der auch eine einfache, später doppelte Manndeckung kompensieren konnte. Respekt, unter dem Strich hatte Burgdorf keine Chance.
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Immer mehr Videos bei youtube wackeln auf meinem Rechner. Das Bild springt von Normalgröße auf ein Viertel seiner Größe nach links oben und zurück. Vor einigen Wochen hatte ich das Phänomen noch gar nicht, nun nimmt es immer mehr zu. Videos, die vor Wochen noch einwandfrei liefen, fangen nun an zu wackeln.
Liegt das an youtube? Habe ich einen Virus? Ich wüsste nicht, dass ich irgendwelche Einstellungen verändert hätte.
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Schick mir die drei mal ins boot camp.

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Mit wem denn? Mit dem unmittelbaren Nachbarn, der in der Oberliga abstiegsgefährdet ist, ist man doch nicht gerade freundschaftlich verbunden.

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§ 37 SpO DHB regelt abschließend die Altersklassen. Eine Ausnahmeregelung gibt es nicht. Verbände, die älteren Spielern den Einsatz in der jüngeren Altersklasse erlauben, verstoßen gegen die Spielordnung. Die Satzungen der Landesverbände sehen entsprechende Sanktionen vor (Entzug des Stimmrechts, Geldstrafe).
Durch die Möglichkeit der Mannschaftsspielgemeinschaften ist eine mögliche Lösung unterbesetzter Mannschaften geschaffen. Erlaube ich einem Verein, eine unterbesetzte Mannschaft mit älteren Spielern in bester Absicht spielen zu lassen, habe ich sofort drei Vereine, die dies ausnutzen, um Schießübungen in der Kreisklasse durchzuführen.
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Scheiß die Wand an! Da steht die Antwort des Rätsels in der Spielordnung und nicht in der Rechtsordnung.
Danke für den Hinweis! 
Dann hilft als Ausweg tatsächlich nur die Geldstrafe statt der Sperre (Mindestsatz € 25,- laut RO, sehe ich gerade). Oder aber der Einspruch / das Eilverfahren vor den Hobbyrichtern.

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Zitat
Original von Hodges
schönes hin und her hier wieder.Ein schönes Beispiel, warum die "Tatsachenentscheidung" der Schiri Beleidigung nicht auch gleich immer Beleidigung sein muss mal bei dem Link anbei. Und das ist auch richtig so.
http://www.hamburgerhv.de/docs/RA%20VG/U…2001%202009.pdfDenn es muss objektiv Beleidigt worden sein.
http://www.hamburgerhv.de/docs/RA%20VG/U…2017%202008.pdfUnd eine Überprüfung der automatischen Strafe findet ja erst beim Einspruch statt. Aber das wurde ja alles schon gesagt.

In welchem nationalen Verband haben sich denn diese Verfahren abgespielt. Deutschland kann es ja nicht sein, denn da ist die Spielleitende Stelle für die Bestrafung zuständig, sofern nicht eine Strafe über vier Spiele Sperre hinausgeht.
Die Bedrohung eines Schieris (Spielers, Offiziellen, Zuschauer) hat übrigens dieselben Konsequenzen wie eine Beleidigung (s.o.)
Theo: Früher waren es bei uns vielleicht sogar mehr als 90 %. Dann habe ich mir mal die Mühe gemacht, eine Checkliste zu veröffentlichen. Seither werden Einsprüche auch mal materiell geprüft und nicht sofort verworfen. Meist hilft es ja schon, wenn man einen Antrag stellt, die richtigen Leute unterschreiben lässt und die Einspruchsgebühr auch zahlt.
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Zitat
Warum sollte die Spielleichtung einfach mal so die Strafe zurücknehmen ohne Einspruch?
Weil es noch keine Strafe gab. Die automatische Sperre ist eine vorläufige Konsequenz. Erst die Spielleitende Stelle verhängt die tatsächliche Strafe.
ZitatBin ich als Verein/Spieler der Meinung das der im Protokoll geschilderte Sachverhalt nicht stimmt bzw. auf einem Regelverstoß basiert muß ich den Rechtsnormen zufolge in Einspruch gehen. Dafür gibt es klare Regelungen.
Im geschilderten Fall stimmte der Sachverhalt. Das Zitat des Spielers war korrekt wiedergegeben. Den Sachverhalt muss dann die Spielleitende Stelle prüfen und über das Strafmaß entscheiden. Und hier ist es doch systemwidrig, wenn die Spielleitende Stelle zu dem Ergebnis kommt, dass keine Beleidigung vorlag, sie dann aber untätig bleiben muss (in unserem Fall fühlte sie sich gar verpflichtet, die Mindestsperre auszusprechen). Ein Eilverfahren nebst Einspruch wäre denkbar, im Hobbyhandball beispielsweise aber viel zu bürokratisch.
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Zitat
Original von TLpz
Formfehler gibt es nur wenn man die RO nicht mal ansatzweise durchliest. Eigentlich ist dort alles klar geregelt. Eine Entscheidung von Amts wegen gibt es nicht, das findet man nichtmal beim Bundesverfassungsgericht. Das würde auch die gesamte Struktur der Gewaltenteilung aushebeln.Die Spielleitung prüft im Regelfall den Sachverhalt ohnehin und entscheidet über die Strafe. Warum soll sie nicht zu Gunsten des Spielers entscheiden dürfen?! Viel aberwitziger finde ich es, dass der Schieri hierüber das letzte Wort gehabt haben soll, wenn kein Einspruch erfolgt.
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Schöne Grüße und vielen Dank an Harry!

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Die Regeln lassen da eine kleinen Spielraum bei der Größe. Ob es hier eine Tabelle mit Vergleichen von Marke zu Marke gibt, wirst Du wahrscheinlich eher über eine Suchmaschine finden. Oder mal bei den Herstellern anfragen.