Zitat
(3) Unbeschadet Abs. 2 ist ein Spieler in der höheren Mannschaft festgespielt, in der er innerhalb von 4 Wochen – zurückgerechnet vom Tage seines letzten Mitwirkens in der höheren Mannschaft – an mehr als einem Spiel der höheren Mannschaft teilgenommen hat. Der Tag, an dem der Spieler zuletzt in der höheren Mannschaft mitgewirkt hat, ist in die 4-Wochen-Frist einzurechnen.
(4) Bei einem Mitwirken in 3 oder mehr Mannschaften verschiedener Spielklassen innerhalb des Zeitraums von Abs. 3 gelten die höheren Spielklassen im Verhältnis zur unteren Spielklasse als e i n e höhere Spielklasse. Dabei ist die Regelung zu Abs. 3 getrennt von jeder Spielklasse aus zu berücksichtigen.
Joe: Die Spielordnung gibt in einigen Fällen den untergeordneten Verbänden die Möglichkeit zusätzliche oder sogar abweichende Regelungen zu treffen. § 55 SpO sieht so etwas nicht vor. In den Durchführungsbestimmungen Deines Verbandes wirst Du allenfalls Erläuterungen finden, es gilt aber in jedem Fall § 55 Abs. III SpO DHB.
Wenn Du oben liest, dann spricht Absatz III von höherer Mannschaft. Was ist also, wenn zwei Mannschaften eines Vereins in parallelen Ligen oder gar in derselben Liga spielen? Nun muss die Vorschrift ausgelegt werden. Soll für diesen Ausnahmefall überhaupt ein Festspielen geregelt werden?
In Abs. IV findest Du einen Hinweis. Dort ist von "höherer Spielklasse" die Rede, während Abs. III einen anderen Begriff wählt. Unstellen wir dem "Gesetzgeber" hier ein wenig Mitdenken bei der Wortwahl, dann fällt der von Dir geschilderte Fall unter Abs. III, so dass keine Regelungslücke besteht. Sonst wäre auch dort von "höherer Spielklasse" die Rede.
Das Gegenargument wäre, Abs. IV konkretisiert Abs. III. Also greifen die Festspielregeln nur für den Fall, dass Mannschaften in verschieden hohen Ligen spielen. Dann frage ich mich, ob es mit dem Zweck von § 55 vereinbar ist, wenn in einer Liga die Leistungsträger der zweiten Mannschaft frei zwischen Zweiter und Dritter Mannschaft hin und her wechseln dürften, je nach dem, welche Mannschaft gerade gewinnen soll? Oder wäre dies Wettbewerbsverzerrung, die gerade durch Abs. III verhindert werden soll? Meines Erachtens kann eine solche Auslegung nicht mit dem Ziel von § 55 vereinbart werden. Durch das Festspielen sollen sich Stammspieler herauskristalisieren, mit denen die Teams den Großteil der Saison bestreiten.
Die einzige sinnvolle Auslegung, wer dann nun die höhere Mannschaft ist, kann nicht der Tabellenstand sein; auch können die Mannschaften nicht gleichwertig sein (sonst wäre ja eine Trennung bei den Spielklassen vorgesehen), sondern es richtet sich nach Durchnummerierung der Mannschaften. Die zweite Mannschaft ist zur dritten Mannschaft die "höhere". Steigt die Dritte auf, wird umbenannt.
Und schau noch mal in den Anfang des Threads, dort habe ich erläutert, wie man frei wird.
P.S.: Wir hatten in Hannover letztes Jahr den witzigen Fall, dass eine 3. Alte Herren eine Liga oberhalb der 2. Alten Herren gespielt hat. Es gab in der Hinrunde eine Vorrunde mit drei Parallelstaffeln, in der Rückrunde wurden die Mannschaften dann in Oberliga, Liga und Klasse eingeteilt. Da sich alle Spieler inzwischen festgespielt hatte, konnte man schlecht die 2. Mannschaft umtaufen. Hier hätten die Durchführungsbestimmungen eine Regelung treffen müssen.