Hallo zusammen,
ich versuche mal etwas Licht in das Dunkel zu bringen.
Bei dieser "letzten Spielminute" muss man zwe Szenarien unterscheiden:
1. Der Ball ist nicht im Spiel
Wenn der Ball in der letzten Spielminute nicht
im Spiel ist und ein Spieler oder Offizieller die
Wurfausführung des Gegners verzögert oder
behindert und damit der gegnerischen
Mannschaft die Chance genommen wird, in
eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare
Torgelegenheit zu erreichen, gilt dieses Vergehen
als besonders grob unsportlich.
Dies gilt für jegliche Art der Wurfverhinderung
(z.B. Vergehen mit begrenztem körperlichen
Einsatz, Pass abfangen, stören der Ballannahme,
Ball nicht freigeben).
2. Der Ball ist im Spiel
Wenn der Ball in der letzten Spielminute im
Spiel ist und der gegnerischen Mannschaft durch
ein Vergehen im Sinne von Regel 8:5 oder 8:6
die Chance genommen wird, in eine
Torwurfsituation zu kommen oder eine klare
Torgelegenheit zu erreichen, ist das Vergehen
nicht nur mit Disqualifikation laut 8:5 oder 8:6
zu bestrafen, sondern es muss auch ein
schriftlicher Bericht eingereicht werden.
Hier geht es ausschließlich um Situationen die sowiso zu einer roten Karte geführt hätten.
Wenn ich z.B. einen gegenstoßlaufenden Spieler umreiße bekomme ich rot!
Mache ich das gleiche in der letzten Spielminute dann kommt ein Bericht hinzu.
Sinn dieser Ergänzung zu Regel 8:10d ist, dass Spieler sich nicht wie bisher "die rote Karte abholen" und dadurch ohne Konsequenzen das Ergebnis beinflussen.
Also eine reine Abstandsverletzung wird nie zu einer Disqialifikation führen und schon gar nicht zu einem Bericht.
Weil in diesem Fall ist der Ball im Spiel.
Anderst sieht es aus wenn die Mannschaft einen FW ausführen will und ein gegenerischer Spieler gibt den Ball nicht heraus.
Dann ist der Ball nicht im Spiel und eine Wurfausführung wird verhindert.
Jetzt gibt es die "D" mit "B".
So, vieleicht ist jetzt das ein oder andere klarer.
Gruß
