Beiträge von rrbth

    Zitat

    die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen,


    Z.B. klare Torgelegenheit:
    Angreifer setzt aus 6 m zum Wurf an.

    Z.B. Chance ... eine klare Torgelegenheit zu erreichen:
    Angreifer setzt am eigenen Kreis zum Gegenstoßpaß an.

    Wenn kurz vor Schluß (bei knappem Spielstand) von der verteidigenden Mannschaft alle (!) Spielhandlungen durch Foulspiel unterbrochen werden, um dem Angreifer noch nicht mal die Chance zu lassen, sich eine klare Torgelegenheit zu erspielen, dann soll das als grobe Unsportlichkeit entsprechend geahndet werden.

    Dazu gibt es bei YouTube (?) ein besonders schönes Beispiel aus einem Regionalligaspiel (?) aus der letzten Saison (?), wo die letzte Spielminute durch ständige Fouls und Unterbrechungen durch die verteidigende Mannschaft ca. 5 Minuten dauert, ohne daß die Angreifer die Chance bekämen, auf das Tor zu werfen.

    An diesem Beispiel kann man schön erkennen, was mit den Sonderregelungen für die letzte Spielminute verhindert werden soll.

    Leider finde ich das Video nicht mehr ...

    Zitat

    17. Disqualifikation eines Spielers oder eines Offiziellen gemäß Regel 8:6 bzw. 8:10
    Die Schiedsrichter müssen diese Disqualifikation dem Fehlbaren (Spieler oder Offiziellen) und dem Sekretär / Zeitnehmer durch Zeigen der „Roten Karte“ anzeigen. Der Sekretär bestätigt diese Disqualifikation sitzend mit deutlichem Handzeichen und trägt ihn in das Spielprotokoll ein. Ferner sind die Schiedsrichter verpflichtet, beide Mannschaftsverantwortlichen und Zeitnehmer / Sekretär unmittelbar über den Umstand, dass bei Disqualifikationen nach Regel 8:6 bzw. 8:10 ein schriftlicher Bericht folgt, zu informieren. Der Sekretär nimmt daraufhin an der dafür vorgesehenen Stelle im Spielprotokoll einen entsprechenden zusätzlichen Vermerk (Ankreuzen an der entsprechenden Stelle in der Spalte „Bericht“) vor und vermerkt daneben in der vorgesehenen Rubrik den Spielstand zum Zeitpunkt der Disqualifikation


    Zitiert aus:
    Richtlinien für Zeitnehmer / Sekretär für die Staffeln der 3.Liga (Spielsaison 2010/2011), DHB, Dortmund, 24.05.2010

    In unteren Ligen können (je nach Landesverband verschieden?) alte Spielprotokolle, die noch den Ausschluß kennen, weiterhin verwendet werden. Die entsprechende Spalte ist dann mit einem B zu kennzeichnen.

    [SIZE=7]EDIT:
    meba ideen war einen Tick schneller![/SIZE]

    Sehe ich auch so: Wenn keine Unsportlichkeit damit verbunden ist (z.B. Spielverzögerung), gibt es keinen Grund für einen FW für den Gegner oder/und eine Strafe (wobei im geschilderten Fall es auch darum gehen könnte, daß die Angreifer sich wiederholt einen Vorteil erschleichen wollten).

    Aber:
    Schnelle Mitte, Schiedsrichter pfeift an, stellt dann jedoch fest, daß ein Spieler zu früh gestartet war, pfeift die angreifende Mannschaft zurück und korrigiert den Anwurf.

    Das sollte dem SR lieber nicht passieren; aber die Korrektur ist wohl ok.

    Und:
    Schnelle Mitte, Schiedsrichter pfeift an, Spieler am Anwurfpunkt hatte den Ball aber (noch) nicht unter Kontrolle, verliert ihn und nimmt ihn wieder auf.

    Weiterspielen lassen?
    oder
    Zurückpfeifen mit Korrektur?
    oder
    FW für den Gegner (Verteidiger)?

    Zitat

    Original von SteamboatWillie
    Die Verwirrung könnte auch ganz einfach ausgeräumt werden wenn du deinen Lehrwart fragst...


    Bei mir wäre diese — eine Regelanwendung betreffende — Verwirrung dann ausgeräumt. Aber das grundätzliche Problem der Vielzahl falscher, halbwahrer Informationen im Netz bliebe (und bleibt!) bestehen.

    Das Problem ist doch nicht, daß der DHB Informationen über Handballregeln nicht rechtzeitig und korrekt an seine Lehrwarte weitergibt und daß die dann ihrerseits nicht für die Weiterverbreitung sorgen. Das tun sie ja.

    Das Problem ist die Aktualisierung der alten, überholten Informationen im Netz. Das ist schon bei offiziellen Verbandsseiten schwierig, weil selten der Regelexperte auch für das I-Netz zuständig ist, oder der Zuständige ist krank, im Urlaub, was auch immer ... Zudem geistern alle möglichen Kopien und Interpretationen auf Vereins- und Fanseiten herum, und die sind überhaupt nicht in den Griff zu kriegen.

    Im August 2005 gab es ca. 9 Millionen .de-Domains, aktuell sind es 13.808.854 (Quelle http://www.denic.de/).

      ... zukünftig Mitteilungen nur noch auf einer demnächst neu erstellten HP-Seite unter http://www.dhb.de / DHB-Ressorts / schiedsrichter zu veröffentlichen

    Prima.

    Das Problem ist ja, daß es von vielen Dateien (nicht nur von Handballregeln) unterschiedliche Fassungen auf den unterschiedlichsten Sites (und Servern) gibt. Das ist ein grundsätzliches Problem und halt eine der Eigenschaften des I-Netzes.

    Über Suchmaschinen kann man alles mögliche (fast sogar alles Mögliche) finden, auch wenn es über Home-Page-Links nicht mehr erreichbar ist, weil diese gelöscht oder geändert wurden. Aber auch die Löschung einer Datei auf dem (eigenen) Server garantiert nicht, daß diese nicht doch noch irgendwo als — evtl. sogar veränderte und/oder verfälschte — Kopie existiert.

    Wenn es aber (für Handballregeln) in Zukunft eine maßgebliche Stelle im I-Netz gibt, dann können viele Verwirrungen, wenn sie denn entstanden sind, leichter ausgeräumt werden.

      Es gilt die Regelinterpretation vom DHB/Hans Thomas. Wenn einige Verbände meinen da eigene Lösungen zu suchen ist das Chaos vorprogrammiert.

    Dann ist aber die Empfehlung

      Fragt euren Lehrwart!

    wenig zielführend.

    [...] Auch wenn die DHB-Seiten natürlich nicht rechtsverbindlich sind, so geht doch eine gewisse Autorität von ihnen aus. Deshalb sollten dort immer die gerade aktuell gültigen Regeln zu finden sein. Das kann gerade dann, wenn etwas geändert wird, auch mal nicht klappen.

    Dann aber auf die Landesverbände zu verweisen, muß schiefgehen.

    EDIT:
    [...]
    Entfernt, weil ich mich da unpasend ausgedrückt habe. Tut mir leid.

    Na ja, so grotesk kann kaum was sein, daß es nicht passiert.

    Entscheidend bei der Entscheidung DQ für den TW ist doch, daß er einen Gegenstoß abfangen will. In dieser Situation trägt er die alleinige Verantwortung dafür, dass dabei keine gesundheitsgefährdende Situation entsteht. Andernfalls ist er zu disqualifizieren. Es muß dabei aber keine Gesundheitsgefährdung eintreten; es reicht aus, eine gesundheitsgefährdende Situation verursacht zu haben!

    Natürlich gibt es Situationen, wo aus dem Versuch, einen Gegenstoß abzufangen, eine 1:1-Situation wird. In diesem Fall ist der (herausgelaufene) TW wie ein Feldspieler zu behandeln. Der Übergang ist aber fließend und in der Praxis nicht immer eindeutig zu entscheiden.

    Also:
    Jedem TW muß klar sein — und deshalb gibt es diese Regelung —, daß er jedesmal eine DQ riskiert, wenn er einen Gegenstoß abfangen will oder abfängt. Er ist für die Gesundheit des Gegenspielers alleine verantwortlich. Und so muß er sich auch verhalten — ansonsten DQ.

    @ SRBHV
    Das Zitat nochmal zu wiederholen, beantwortet meine Frage nicht.

    Und:

    Zitat

    Manchmal geht es eben nicht anders als "per Order by Muffti"

    Genau diese Order hätte ich gerne im Original gelesen.

    Inzwischen hab ich aber Post erhalten und sehe etwas klarer. Mein Problem war/ist weniger die Regelinterpretation (TW trägt die alleinige Verantwortung dafür, daß beim Gegenstoß keine gesundheitsgefährdende Situation entsteht) sondern vielmehr deren Kommunizierung.

    Es muß doch eine (1) gültige Regelung geben und nicht: Der hat gesagt, was einer ihm erzählt hat ...

    Z.B.

    Zitat

    Original von SRBHV, 2. September 2010, 07:35
    Ich zitiere hier nochmals die Anweisung des DHB:

    Im Gegensatz zu unserer bisherigen Meinung, dass es beim Zusammenstoß zwischen Gegenstoßspieler und völlig still stehendem Torwart zu einem Stürmerfoul (früher hieß das mal "auflaufen lassen") kommt, spricht das Regelwerk auch in diesem Fall von einer direkten Disqualifikation gegen den Torwart (gleiche logische Begründung: nur der TW kann den gefährlichen Zusammenprall ursächlich verhindern).Das bedeutet also im Klartext:wenn der Torwart bei einem gegnerischen Gegenstoß seinen Torraum verlässt und es zu einem Zusammenstoß mit dem Gegner kommt, ist der Torwart IMMER der verantwortliche "Übeltäter", egal ob er sich nach vorne bewegt oder still steht, und somit mit D zu bestrafen.Stürmerfoul ist in diesem besonderen Fall gem. Regel 8.5 Kommentar NICHT möglich.

    Egal was du wo liest oder herausliest er wird definitiv disqualifiziert.

    Aber, und da wiederhole ich (zum xten Male) einige Einwände, das gibt der Kommentar zu 8:5 definitiv nicht her:

      Dies [gesundheitsgefährdender Körperkontakt] gilt auch, wenn ein Torwart den Torraum verlässt um den für den Gegenspieler gedachten Ball abzufangen. Er trägt die Verantwortung dafür, dass dabei keine gesundheitsgefährdende Situation entsteht.

      Er ist zu disqualifizieren, falls er:

      a) in Ballbesitz gelangt, aber in der Bewegung einen Zusammenprall mit dem Gegenspieler verursacht;
      b) Den Ball nicht erreichen oder kontrollieren kann, aber einen Zusammenprall mit dem Gegenspieler verursacht.

    Ah, nicht ganz ...

    Nachdem ich die (alten) Regeln nochmal nachgelesen hab, bin ich etwas anderer Meinung:

    16:1 [...] Eine Verwarnung ist zu geben bei:
    b) progressiv zu bestrafenden Regelwidrigkeiten (8:3);
    c) unsportlichem Verhalten eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen
    [...] Ein Spieler sollte nicht mehr als eine Verwarnung [...] erhalten; die folgende Strafe muss mindestens eine Hinausstellung sein.

    (Unterstreichung von mir)

    Ich denke das ist die Lösung des Problems: Wenn eine 2-Minuten-Strafe nicht möglich ist — weshalb eigentlich nicht? Der fehlbare Spieler darf halt die ersten 2 min nicht mitspielen; die Mannschaft ist aber komplett — greift halt „mindestens eine Hinausstellung“, und der fehlbare Spieler erhält Rot.

    Das sehe ich auch so (zählt ganz normal zum 3er-Kontingent), wobei sich schon die Frage stellt, ob man nur verwarnungspflichtige Vergehen vor dem Spiel nicht eher „übersehen“ sollte. Es wird nicht ohne Grund sein, daß zu diesem Problem (Vergehen vor Spielbeginn) in den Regelfragen nur grundsätzlich meldepflichtige Vergehen — unabhängig davon, wann sie begangen wurden — behandelt werden:

    163. Beim Betreten der Halle begegnen die Schiedsrichter dem bereits umgezogenen B4, der sofort ruft: ”Aber nicht schon wieder diese Idioten!” Die Schiedsrichter stellen vor Spielbeginn fest, dass B4 im Spielprotokoll eingetragen ist. Richtige Entscheidung?

    c) Disqualifikation von B4 nach Kontrolle des Spielprotokolls, seine Mannschaft darf sich auf 14 Spieler ergänzen; Meldung im Spielprotokoll
    -------------------------

    164. Beim Aufwärmen vor dem Spiel prallen A3 und Torwart B unbeabsichtigt zusammen. Die beiden beschimpfen sich; Torwart B gibt A3 eine Ohrfeige, der sofort zurückschlägt. Beide Spieler sind im Spielprotokoll eingetragen. Richtige Entscheidung?

    d) Disqualifikation von beiden Spielern vor Spielbeginn, die Mannschaften dürfen sich auf 14 Spieler ergänzen. Meldung im Spielprotokoll
    -------------------------

    165. Mit der Disqualifikation eines Spielers reduziert sich die Spielerzahl seiner Mannschaft, es sei denn, die Disqualifikation erfolgte…

    c) bereits vor Spielbeginn
    -------------------------

    Die entsprechenden Regeln sind:
    16:8, 16:13, 16:14b, 17:10

    EDIT:
    Ein gelbwürdiges Vergehn wäre m.M.n. Regelfrage 163 in folgender Variante:

    Beim Betreten der Halle begegnen die Schiedsrichter dem bereits umgezogenen B4, der sofort ruft: ”Aber nicht schon wieder die!”

    Allerdings, siehe oben ...

    Daß aber nur (feucht?) wischen langt, bezweifle ich. Man wird schon mindestens zweimal durchwischen müssen oder (und?) am besten mit einer Maschine.

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    Das interessiert mich,
    weil seit Juli (hier in Bayern) Haftmittel bis zur Landesliga runter erlaubt sind. Es gibt Kommunen, die die erhöhten Reinigungskosten auf die Vereine abwälzen wollen.

    Hm, möglicherweise besteht die Ansicht „Lieber kein Pfiff als ein Doppelpfiff“ deshalb, weil damit verhindert wird, daß die SR für die jeweils andere Mannschaft pfeifen, und das sollte nun wirklich möglichst nicht passieren.

    Servus,

    weiß jemand, wie die Reinigung einer „verharzten“ Halle kalkuliert wird (Arbeitszeit, Reinigungsmittel, Arbeitsgerät)?

    Man liest ja oft, daß bei nicht erlaubter Haftmittelbenutzung (Harz) die Reinigungskosten zu übernehmen sind. Ich hab (Pauschal-)Beträge von 200 bis 1000 EUR gefunden; wie die sich zusammensetzen, hab ich aber nicht gefunden.

    Es muß doch irgendwo auch ein Leistungsverzeichnis „Harzreinigung“ geben, oder?

    Alternativ-Frage:
    Es gibt ja Vereine, die (wegen der Harzverwendung) selber putzen. Weiß jemand, wie hoch da der Aufwand ist (Zeit, Reinigungsmittel)?

    Bitte:
    Hier jetzt keine Diskussion hier über Sinn oder Unsinn des Harzens.