Sorry, ich muß doch nochmal nachhaken:
8:10c
… gilt bei jeglicher Art der Wurfverhinderung (z.B. Vergehen mit begrenztem körperlichen Einsatz, Störung der Wurfausführung wie: Pass abfangen, stören der Ballannahme, Ball nicht freigeben).
Hm, wenn man aber das berücksichtigt, sehe ich zwischen 8:7c und 8:8b – was die Verzögerung anbelangt – dann doch keinen Unterschied mehr.
Somit wäre eine Situation wie im Filmchen dann doch nach 8:7c auch nur progressiv bestrafbar, wenn damit nicht die Chance auf eine klare Torgelegenheit genommen wurde (ansonsten Hinausstellung oder in den letzten 30 Sekunden halt 8:10c).
(Wobei ich in der Halle nicht gesehen hatte, daß SchwarzNr.8 nicht reflexartig nur kurz nach dem Ball greift, sondern dem fangbereiten Spieler GrünNr.19 den Ball wegschnappt.
EDIT (29.05., 15 Uhr):
Was mir beim Zusammenschneiden gar nicht bewußt geworden ist: Der Pfiff gegen SchwarzNr.8 erfolgt gleichzeitig mit dem Aufnehmen des Balles. Wie Richardson richtig schreibt: „… NACH dem Pfiff lässt er ihn ja sofort auf der Stelle fallen (sogar direkt vor die Füße des Gegners, sodass er sofort weiterspielen könnte). Den Ball nochmal aufnehmen darf er ja, auch wenn er weiß, dass es Fuß war, es muss halt erstmal gepfiffen werden. Und so schnell kann man gar nicht pfeifen, dass er hier zu spät abgelegt worden wäre.“)