Ist das Spiel denn unterbrochen bis zum Anwurf?
Beiträge von ojessen
-
-
Nur mal angenommen, dem Protest würde stattgegeben - Wiederholungsspiel morgen um 12.00 Uhr?

-
Noch mal zum deutschen Spiel: Warum spielen wir eigentlich keinen Tempo-Gegenstoß, gefühlt gab es vielleicht 1 TG gegen Norwegen. Absicht, oder hat Norwegen so gut verteidigt?
-
Kroatien vier hinten, geht da noch was?
-
Na, ein bisschen realistisch wollen wir schon bleiben. Dahme hat ziemlich schlecht gespielt, und das weiß der sicherlich auch selbst ganz genau. Immer schön langsam mit den jungen Zebras

Trotzdem hat er den letzten in der regulären Spielzeit reingemacht. Hab da schon gestandenere Spieler scheitern sehen.
-
Blacky beschreibt ein schönes Ziel für Sonntag: Holt euch die Direktqualifikation für Rio.

-
Wenn es dann wirklich zu Ende geht schwingt auch ein wenig Trauer mit........

Hättest mal nicht so stark in Popcorn-Aktien investieren sollen

-
Ausfall von Weinhold und Dissinger bestätigt. EM f黵 Weinhold und Dissinger wegen Verletzungen beendet
Da müssen jetzt einige über sich hinauswachsen, wenn das noch was werden soll mit dem Halbfinale.
-
Für's Archiv (wird sicher im Detail im EM-Thread diskutiert): Christian Dissinger (Adduktorenverletzung) und Steffen Weinhold (Muskelbündelriss der Adduktoren). Könnte den THW die Meisterschaft kosten.

-
Was passiert denn bei SPA-DEN?
-
Mal nach vorne geträumt: Wie kämen wir überhaupt ins Halbfinale - alles gewinnen ist klar, aber wenn Dänemark Spaniel schlägt, haben ja drei Mannschaften 2 Minuspunkte, und auch der direkte Vergleich wäre nicht eindeutig, wir müssten dann wohl noch einiges für das Torverhältnis tun, oder seh ich das falsch?
-
ZDF hat heute getwittert, morgen ab 18.05 zu übertragen.
-
Das impliziert aber nicht dass man gegen diese Entscheidung keinen Einspruch einlegen kann. Wenn der Einspruch tatsächlich nicht möglich wäre bliebe die Frage ob man zum Schiedsgericht gehen darf.
Wahrscheinlich könnte der HSVH im Erlebensfall einen Antrag auf Erteilung einer Lizenz stellen, und wenn dieser Antrag abgelehnt würde, dann Widerspruch einlegen. Der sollte dann aber von allen Instanzen aus naheliegenden Gründen verworfen werden.
-
Theoretisch kann der HSV noch Einspruch erheben...
Sicher? Davon steht in der PM nichts.
-
-
Nur noch mal festhalten: Die geplante Unterdeckung waren 2,5 Mio, die übrigen 2,5 Mio sind Altschulden. Für die Unterdeckung des laufenden Jahres ist da nur relevant, was an Tilgung geplant war, und dies sollte insofern in den erstgenannten 2,5 Mio enthalten gewesen sein. Das Unding hier ist natürlich, dass Rudolph anscheinend die GHD-Sponsorgelder von dem Betrag abgezogen hat, den er leisten wollte. Die waren sicherlich schon in der normalen Cashflow-Rechnung enthalten, und alleine daraus war die gestellte Sicherheit um mindestens 800.000 geringer, als von der HBL gefordert.
PS: Das Abendblatt geht ja davon aus, dass Böhm die besseren Karten hätte, ansonsten hätte er das Insolvenzverfahren wohl nicht eröffnet. Laut Bild liegen ja auch die nach Zusatzvereinbarung anrechenbaren Mittel unterhalb der garantierten Summe (ich meine, um 700.000). Das Geld dürfte er wohl relativ leicht zugesprochen bekommen. Beim Rest wäre ich sehr skeptisch.
-
Das ist hier der springende Punkt!!!! Daraus ergibt sich die Frage: "Wer profitiert mehr von solch einer Teilung?"
Aus meiner Sicht ist der HSVH der Haupt-Profiteur gewesen, da es ohne die Teilung wahrscheinlich keine Lizenz gegeben hätte. Wenn es Rudolph nur um die Begrenzung der Haftung ging, dann hätte es ihm gleichgültig sein können, ob es ein oder zwei Papiere gibt. Das ingoriert jetzt natürlich, dass es Rudolph wahrscheinlich trotz allem nicht egal war, ob der HSVH die Lizenz erhält oder nicht.
-
Du musst unterscheiden. Meiner Meinung nach soll das Lizenzierungsverfahren die HBL und auch deren Mitglieder schützen. Aber wenn es darum geht, einen Schaden nachvollziehbar zu beziffern, ist schon so manchen Klagen die Luft ausgegangen.
Sind Zuschauereinnahmen wirklich entgangen? (Stichwort: Dauerkarten ohne Rückgewähr) gibt es ersparte Aufwendungen? (Keine Kosten aus der Absicherung durch Ordner, keine Siegprämien für die Spieler?)
Das ist nicht so einfach, wie es klingen mag. Der sogenannte haftungsausfüllende Tatbestand (watt muss er kriegen, damit er so steht, als hätte das Spiel stattgefunden?) Ist heikel und kann bei Stundenvergütung richtig teuer werden. Und dann kommt das große Damoklesschwert der Privatinsolvenz. Ob ich als Verein in das Risiko renne und fünfstellige Anwaltskosten riskiere, ich weiß es nicht.
Das eine wäre ja hier eine Klage auf Schadensersatz im Zivilrecht, das andere eine Anzeige wegen Betrug im Strafrecht. Bei letzterer würde ich eher die Staatsanwaltschaft in der Pflicht sehen, wie anno dazumal bei Schwenker.
-
Den Schaden für die anderen Vereine kann man doch nicht verneinen, und dass eben die Bewahrung vor diesem Schaden Zweck der Lizenzierung ist, sollte doch offensichtlich sein. Die HBL arbeitet hier doch im Sinne und Auftrag der Vereine, die am Ligabetrieb teilnehmen. Alleine RNL und SG werden sehr konkret den Schaden benennen können, wenn sie die Heimspiele absagen müssen.
PS: Dass die Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der 1. Liga kein Vermögensgegenstand ist, will mir jetzt auch nicht direkt einleuchten. Oder anders, wie müsste die Lizenz ausgestaltet werden, damit bei zukünftigen Täuschungen der Betrug nicht verneint werden kann?
-
Dann lasst uns mal hoffen, dass nicht folgendes Szenario eintritt:
Januar 2016: HBL entzieht HSVH per sofort die Lizenz.
Juni 2016: Ein Gericht erklärt die Zusatzvereinbarung für unwirksam und bestätigt, dass diese daher auch nicht lizenrelevant war.
Ein sofortiger Lizenzentzug ist laut HBL-Satzung nicht möglich. Das kann man jetzt gut oder schlecht finden, ist aber erst mal so, und ein weiteres Aushölen der Satzung ist ja auch in niemandens Interesse.