Bist du wahnsinnig? Es gibt woanders Sparpotential, z. B. im Winter die Heizung runterdrehen o. weniger Schuhe für meine Frau, aber doch nicht bei Trinken und Essen.
Peter Zwegat kann ja leider im Notfall nicht mehr helfen.
Bist du wahnsinnig? Es gibt woanders Sparpotential, z. B. im Winter die Heizung runterdrehen o. weniger Schuhe für meine Frau, aber doch nicht bei Trinken und Essen.
Peter Zwegat kann ja leider im Notfall nicht mehr helfen.
Weiter oben habe ich doch das hier verlinkt: RE: Handball bei DYN
Es geht nicht darum, dass DYN um Fussballrechte mitbieten würde und wir die dann mitbezahlen müssten um Handball zu sehen. Fussball hat sich bei DYN eingekauft - um evtl. Plattform und knowhow für einen eigenen Streamingdienst, meinetwegen "FYN", zu nutzen.
Welchen Unterschied macht es für den zahlenden Nutzer, ob Dyn für die Rechte mitbietet oder ob die DFL die mediale Verwertung der Fußball-Bundesligen seinem eigenen Streaming-Dienst (Dyn) so zur Verfügung stellt? Am Ende will die DFL Kohle sehen. Aktuell 1,121 Mrd. € pro Saison. Und dass für die DFL das Szenario "Selbstvermarktung" eine Option ist, kann sogar der Quelle entnommen werden, die du zitierst. Und wie ich bereits schrieb: Der Kicker hat es deutlich formuliert.
Da haben aber ganz schön viele Asiaten ein Abo, oder? ![]()
Das ist die gleiche Masche, als wenn man bei einem Formel 1-Wochenende von 200.000 Besuchern spricht, aber letztendlich jede Person 3x zählt, wenn sie Freitag, Samstag und Sonntag vor Ort ist.
Entscheidend ist, wie viel Einnahmen sich mit diesen "kumulierten Zuschauern" erzielen lassen. Ehrlicher wäre es, von Abonnenten zu sprechen. Aber die Zahl ist vielleicht nicht ganz so hoch, wie man es gern verkaufen würde.
Das ist hier auch nochmal etwas ausführlicher dargestellt: DFL und Schwarz-Gruppe steigen bei Dyn ein
Da steht schon noch ein bisschen mehr drin. Man kann da lesen, dass man bei der nächsten Rechtevergabe für die Bundesliga nicht mehr mit Sky (RTL) rechnet und entsprechend ein Druckmittel für den aktuell einzig verbleibenden Interessenten (DAZN) braucht.
Beim Kicker (https://www.kicker.de/warum-die-liga…1129196/artikel) ist es sogar noch deutlicher formuliert: Da steht Selbstvermarktung als Szenario im Raum.
Ich empfehle dazu den Artikel bei Spobis, welcher dies bestätigt. Darin unter anderem:
"Nach SPOBIS-Informationen bestand auf Seiten von Dyn Media nie die Absicht, über Dyn Bundesliga-Rechte zu erwerben."
Es hatte auch nie jemand die Absicht, eine Mauer zu bauen...
Juristen lachen sich über solch eine Formulierung doch kaputt. "bestand" ist bekanntlich die Vergangenheitsform. Dem Artikel ist nicht zu entnehmen, ob das vor oder nach dem Einstieg der DFL so geäußert wurde und erst recht nicht, ob sich die Absichten zwischenzeitlich geändert haben, wo nun mehr Leute eine Wörtchen mitzureden haben.
Wenn DYN nun noch Fußball dazu anbieten sollte, dann wird der Preis aber auch klettern. Ist ja ohnehin schon moderat angestiegen und war doch im Grunde jedem claar, dass es nicht bei dem Einstiegspreis bleiben wird. Egal, ob jetzt Fußball dazu kommt oder nicht.
Möchtest du eine Prognose abgeben, was du unter "klettern" verstehst? DAZN im Jahresabo liegt aktuell bei 34,99 € pro Monat. Und da ist nur ein Teil der Bundesligaspiele drin enthalten. Wer flexibel bleiben möchte, zahlt 44,99 € im Monat.
Hoffen wir mal, dass Dyn nicht den Weg so ziemlich aller anderen Streamingdienste geht, und zukünftig kräftig an der Preisschraube dreht.
Mit Fußball im Portfolio befürchte ich, dass andere Sportarten ganz schnell an den Rand gedrängt werden. Sky und DAZN haben gezeigt, wie gut sich Fußballfans melken lassen. Zumindest über viele Jahre. Das kürzliche Hickhack um die Neuvergabe der Rechte dürfte der DFL dagegen nicht gefallen haben. Wenn sie jetzt einen eigenen Streamingdienst betreiben, dann sicher nicht mit den Absichten einer Mutter Theresa. Aber das ist ja schon der Meldung zu entnehmen, dass es der DFL nur um Kohle geht.
Ich kann der Meldung deshalb auch nichts gutes abgewinnen.
Ja, keine Frage.
Hier im Thread wurde aber mehrfach und von verschiedenen Usern geäußert, dass die Offiziellen vor Wiederanpfiff die Spieler hätten durchzählen und den Fehler des Dessau-Roßlauer HV noch vor Anpfiff hätten korrigieren sollen.
Im Zweifelsfall kann man anführen, dass die Schiedsrichter für die Einhaltung der Regeln verantwortlich sind. Das umfasst auch die Anzahl der Spieler, die sich auf dem Feld befinden dürfen.
Zusätzlich könnte man mit Regel 15 (Anwurf/Einfwurf/...) argumentieren: "Grundsätzlich sollen die Schiedsrichter das Spiel nicht anpfeifen, bevor die Spieler ihre Aufstellung entsprechend 15:1, 15:3 und 15:4 eingenommen haben".
Die Pflicht zur Kontrolle für Zeitnehmer/Sekretär ergibt sich aus Regel 18: "Andere Aufgaben, wie die Kontrolle der Zahl der Spieler und Mannschaftsoffiziellen im Auswechselraum sowie das Aus- und Eintreten von Auswechselspielern ... gelten als gemeinsame Verantwortungen."
Im übrigen begeht jedes Team in jedem Spiel Regelverstöße am laufenden Band: Schrittfehler, Fouls etc!!!
Das Fachwort hierfür lautet: Whataboutism.
Es geht bei der Beurteilung des Sachverhalts nicht darum, wer wie oft welche Fehler macht. Es geht einzig allein darum, dass die Schiedsrichter/das Kampfgericht einen spielentscheidenden Regelverstoß begangen haben, der nicht als Tatsachenentscheidung zählt: https://www.hok-online.de/handballrecht/…elversto%C3%9F/
die der Fehler ist eindeutig beim Kampfgericht und nicht bei Dessau (hätte Dessau den Fehler gemacht, gäbe es dieses Spiel nicht)
Dessaus Fehler hat die Ereigniskette ausgelöst. Das braucht man nicht im Nachhinein schönreden.
Ach so, du meinst also wenn in der 3. Sekunde des Spiels eine Mannschaft, die eigentlich eine 2 Minuten Strafe hat, trotzdem mit 7 Leuten auf dem Feld steht und das Spiel geht am Ende mit ein oder zwei Toren Unterschied aus, dann war das nicht spielentscheidend? Obwohl eigentlich 2 Spielminuten lang statt 7 vs. 5, 7 vs. 7 gespielt wurde. Interessante Sichtweise die ich trotzdem nicht teile.
Das erinnert mich an Aussagen nach dem Spiel, wie "hätten wir die drei 7-Meter getroffen, hätten wir gewonnen". Oder "wir waren nicht schlechter als der Gegner, wir haben nur mehr Fehler gemacht".
Handball wird von Menschen gespielt und nicht von Maschinen. Alles interagiert miteinander. Auch wenn die prinzipielle Spielstärke von zwei Teams gut abschätzbar ist und entsprechend Prognosen zur Siegwahrscheinlichkeit oder -höhe möglich sind, so kann doch jede einzelne Aktion den Spielverlauf ändern. 16 Spieler und 4 Offizielle pro Team, dazu die Schiedsrichter, das Kampfgericht und Zuschauer im bis zu fünfstelligen Bereich. Jeder, der in der Halle ist, hat Einfluss auf das Spiel. Die einen mehr, die anderen weniger. Aber in der Summe ist es unmöglich, den Spielverlauf vorherzusagen. Was macht es mit einem Spieler, wenn er Wurfpech hat oder der gegnerische Torhüter einen außergewöhnlich guten Tag? Nicht umsonst gibt es die Warnung, den gegnerischen Torhüter nicht warmzuschießen. Wir sehen doch immer wieder, wie Spieler plötzlich über sich hinauswachsen. Und wir sehen auch Spiele mit unerklärlichem Kollektivversagen. Und niemand hat es kommen sehen...
Wir sind nicht beim Fußball, wo eine Mannschaft vielleicht 10x oder weniger im Spiel aufs gegnerische Tor schießt. Beim Handball ergeben sich Wurfmöglichkeiten im Minutentakt. Und deshalb ist die Grundannahme, dass man (Fehl-)Entscheidungen korrigieren kann. Klar sieht die Realität anders aus. Nimm' einer Kreisklassemannschaft in der 5. Minute durch eine Rote Karte ihren einzigen Werfer und die Chancen auf einen Sieg schwinden. Aber weißt du, ob er sich nicht in der 10. Minute hätte verletzen können? Oder, wie geschrieben, der gegnerische Torhüter bringt ausgerechnet an diesem Tag seine beste Leistung?
Die Unendlichkeit der Szenarien verhindert, dass bei Fehlentscheidungen zu Spielbeginn schon von "spielentscheidend" gesprochen werden kann. Und sie verhindert auch, dass es klare Regeln dafür gibt, was spielentscheidend ist und was nicht. Das haben die Richter im aktuellen Fall wieder festgestellt. "Spielentscheidend" bedeutet, dass es Sicherheit braucht, dass der Regelverstoß eine entscheidende Auswirkung auf das Ergebnis hatte. Es muss realistisch dargelegt werden können, dass das Spiel ohne diesen Verstoß anders verlaufen wäre. Und das kann man erst guten Gewissens gegen Spielende, wenn die Szenarien für einen möglichen weiteren Spielverlauf überschaubar werden.
Ich habe noch die Diskussion vom Spiel SCM-Barcelona in Erinnerung. Da meinte auch jemand, dass Barcelona in einer Phase benachteiligt worden wäre und dadurch eine höhere Führung verhindert wurde, die zum Sieg gereicht hätte. Diese Betrachtung ignorierte aber, dass gerade der SCM keine Mannschaft ist, die sich von Rückständen entmutigen lässt. Wer will wirklich dem widersprechen, dass Magdeburg durch einen höheren Rückstand nicht noch mehr Energie freigesetzt hätte?
Es bleibt dabei: Alle Ordnung, nach der wir handeln (oder Handball spielen), kann nicht das Prinzip der Chaostheorie außer Kraft setzen. Es wird immer Faktoren geben, die verhindern, dass alles glatt läuft. Wenn ein Spielverlauf vorhersagbar wäre, würde es keine Wetten mehr geben.
Nein, ist nicht falsch.
Ich erinner mich an ein Spiel bei einer Frauen (oder Mädchen) EM/WM, wo es kurz vor Schluss einen Regelverstoß bei einem Elfmeter gab.
Am nächsten Tag wurden die letzten Minuten ab dem Elfer wiederholt.
Wenn man da ins Detail schaut, dann war die "Wiederholung" nur möglich, weil es sich um einen Regelverstoß im Zusammenhang mit der Ausführung eines Strafstoßes handelte. Indem die Schiedsrichterin, statt den Elfer für die Engländerinnen wiederholen zu lassen, Freistoß für die Norwegerinnen gab, hat sie verhindert, dass das Spiel beendet wird.
Die Fußballregeln sagen sinngemäß: Bevor ein Strafstoß nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, kann das Spiel nicht beendet werden.
Damit war es dann auch keine Wiederholung, sondern eine Spielfortführung, da das Spiel am Vortag nicht ordnungsgemäß beendet wurde.
Und dies ist (nach meiner Recherche) auch das einzige mögliche Szenario für eine partielle "Wiederholung", wobei es, wie geschrieben, juristisch keine Wiederholung ist.
Alle anderen Regelverstöße im Fußball führen gegebenenfalls zur Wiederholung des gesamten Spiels.
Also ich kann der Idee, nur die strittigen Sekunden nachzuspielen, immer noch nichts abgewinnen. Es gibt da meines Wissens nach auch kein vergleichbares Konstrukt bei anderen Ballsportarten. Rheiner meinte zwar, dass auch beim Fußball partiell wiederholt wird, das ist aber falsch. Beim Fußball gibt es Wiederholungsspiele über die volle Länge, z.B. aufgrund von Schiedsrichterfehlern oder die Fortsetzung eines abgebrochenen Spiels. In dem Fall wird wirklich nur "fortgesetzt", also nur der noch offene Teil des Spiels gespielt. Das trifft im hier diskutierten Fall aber nicht zu. Das Spiel wurde ja regulär beendet.
Abgesehen von den Einflüssen auf dem Feld selbst, wie unter anderem von Lothar erwähnt, muss man sichh auch mit den wirtschaftlichen Folgen beschäftigen. Wegen 3 Sekunden ein Spiel neu ansetzen? So dicke haben es die Handballvereine sicher nicht. Da sehe ich Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis.
Wieso würde man damit das Prinzip der Tatsachenentscheidung über den Haufen werfen? Die Tatsachenentscheidung ist, das Tor zu geben. Es kann nicht sein, dass es zur Tatsachenentscheidung wird, ob dieses Tor der richtigen Mannschaft (Beispiel Konstanz-Rostock) zugesprochen wird.
Oben ging es darum, im Nachhinein Tore an- oder abzuerkennen. Und das widerspricht dem Prinzip der Tatsachenentscheidung. So wie Schiedsrichter Schrittfehler nicht erkennen oder Fouls unterschiedlich bewerten, sind nahezu alle Entscheidungen während des Spiels daran geknüpft, dass sie nicht anfechtbar sind. Angenommen, im Nachhinein wird anhand von TV-Bildern festgestellt, dass ein Ball in Minute 23 eben nicht hinter der Linie war, die Schiedsrichter haben trotzdem auf Tor entschieden. Was ist daran anders als einem nicht geahndeten Schrittfehler in Minute 15, der ebenfalls zu einem Tor führte? Was unterscheidet die beiden Fälle voneinander? Beides sind falsche Wahrnehmungen der Schiedsrichter. Keine besser oder schlechter als die andere. Und deshalb kann man sich nicht das vermeintlich Klare rauszupfen und dafür die Tatsachenentscheidung außer Kraft setzen. Die Handball-Rechtsprechung vertritt hier die klare Linie, dass solche Fehler während des Spiels durch die Beteiligten selbst ausgebügelt werden können. Im Sinne von: Ihr habt genug Zeit, auf diese nicht relevanten Fehler zu reagieren.
Das sehe ich ganz anders. Es gab Phantomtore, vergessene Tore, falsch zugeschriebene Tore... Das hat dann auch nichts mit Tatsachenentscheidung zu tun. Das einzige 'Heilmittel' bisher: Wiederholungsspiel, womöglich noch mit wegen Verletzungen/Genesungen anders aufgestellen Teams. Da halte ich eine Korrektur am grünen Tisch für vernünftiger und fairer.
Siehe oben. Fehler der Beteiligten dürfen nicht dazu führen, dass zukünftig jedes Spiel "unter Vorbehalt" betrachtet wird.
Das "Heilmittel Wiederholungsspiel" kommt nur infrage, wenn es sich um spielentscheidende Regelverstöße handelt. Ich erinnere mich zumindest an ein Spiel vor etlichen Jahren, im dem ein nicht im Bericht vermerktes Tor zweifelsfrei durch die Kameras bewiesen werden konnte. Das Spiel endete denkbar knapp. Es wurde trotzdem nicht wiederholt, da der Fehler früh genug im Spiel stattfand, sodass die zwingende Bedingung "spielentscheidend" nicht gegeben war. Auch im hier seit etlichen Seiten diskutiertem Fall hat das Gericht noch einmal festgehalten, dass die Beurteilungen, ob es sich um spielentscheidende Regelverstöße handelt oder nicht, weiterhin Einzelfallentscheidungen bleiben werden.
Dass man es mit einem Wiederholungsspiel nicht allen recht machen kann, ist unbestritten. Aber ich hatte bereits auf die psychologische Wirkung der Toranzeige während des Spiels verwiesen. Wenn ich beides gegeneinander abwäge, ist für mich das Wiederholungsspiel die fairere Lösung, statt Punkte am Grünen Tisch neu zu verteilen, weil ein Tor falsch gezählt wurde. Und irgendwie sollte man auch als Außenstehender akzeptieren, was die Beteiligten vor Ort ganz offensichtlich auch tun. In den unteren Klassen macht der MV am Kampfgericht Terz, wenn die Tore nicht stimmen. Dann wird das Spiel angehalten und die Schiedsrichter werden hinzugezogen. Das setzt aber voraus, dass auf der Bank der Fokus auf das Wesentliche gelegt wird. Und daran krankt es bekanntermaßen vor allem im Profibereich. Da sitzen 10 oder mehr Leute auf der Bank und alle akzeptieren das fehlende oder falsche Tor?
Und nochmal: Die Diskussion über Wiederholungsspiele oder Punktevergabe am Grünen Tisch wäre hinfällig, wenn das Kampfgericht, die Schiedsrichter und der Technische Delegierte sich auf diese Kernaufgabe konzentrieren würden. Dazu wäre es sicherlich förderlich, wenn das permanente Störfeuer von den Ersatzbänken minimiert werden würde.
die Möglichkeit Tore im Nachhinein zählen zu lassen - oder auch abzuziehen wenn ein Tor im Spiel zu unrecht anerkannt wurde.
Das ist von allen Vorschlägen, die in diesem Thread bisher gebracht wurden, in meinen Augen derjenige, der das beste Potenzial hätte, den Handballsport kaputt zu machen.
Du willst einfach mal das Prinzip der unanfechtbaren Tatsachenentscheidung über den Haufen werfen. Spielst du selbst Handball? Ich habe so oft erlebt, wie Spieler am Rad drehen, wenn die Toranzeige mal nicht stimmte. Und sei es nur, weil das Kampfgericht ein, zwei Sekunden länger gebraucht hat, das einzutippen. Den korrekten Spielstand nicht zu kennen oder diesen anzuzweifeln, nagt an der Psyche der Spieler, wie kaum eine andere Sache auf dem Spielfeld. Was sollen das für Spiele werden, wenn erst Stunden oder Tage nach dem Spielende das Ergebnis feststeht? Okay, aus der Formel 1 kennt man diese Farce auch. Da spielen ein paar Fahrer die Siegerehrung und kippen sich Schampus über den Kopf, und im Nachhinein werden ganz andere Platzierungen festgelegt. Das ist auch eine Verarsche am Zuschauer.
Nein, bevor man sich solchen abstrusen Gedankengängen weiter hingibt, sollte man dafür werben, dass es erst gar nicht mehr dazu kommt, dass Tore nicht oder zu viel gezählt werden. Das ist keine Raketenwissenschaft. Dazu gehört aber auch, dass die Schiedsrichter von außen unterstützt werden. Wozu ist das Kampfgericht da? Wenn ich, wie im von Rheiner angeführten Fall, als Kampfgericht merke, dass die Schiedsrichter das Spiel mit Ab- oder Freiwurf statt Anwurf fortsetzen, dann halte ich das Spiel an und kläre diese Situation. Denn sie hatten auf Tor entschieden und dann sollte das eigentlich auch schon im Spielprotokoll vermerkt worden sein. Kein Sekretär tippt das Tor erst nach dem folgenden Anwurf ein. Und die Rolle des technischen Delegierten wurde hier im Thread ja auch schon kritisch hinterfragt. Nicht erst dieses Jahr hat man immer wieder das Gefühl, dass einige nur auf diesem Platz sitzen, um sich Scharmützel mit den Trainern liefern zu können. Das ist Kindergarten auf Profi-Niveau. Wenn die Trainer jemanden brauchen, der ihnen das Spiel erklärt oder wo sie sich ausweinen können, sollen sie sich Hilfe auf ihre eigene Bank setzen.
Urlaub - Einem AG muss nach meinem Wissen einem Arbeitnehmer 10 Tage Urlaub nach Wunsch des AN anbieten, sprich 10 Tage darf sich ein AN frei aussuchen.
Das ist so nicht ganz korrekt.
Zuerst einmal hat jeder Vollzeitbeschäftigte Anspruch auf 24 Werktage Urlaub im Jahr. Wenn der Arbeitsvertrag jedoch nur 5 Tage Arbeit pro Woche vorsieht, reduziert sich der Anspruch auf 20 Tage, bei einer Viertagewoche entsprechend auf 16 Tage, u.s.w.
Das Bundesurlaubsgesetz sagt nur ganz allgemein "Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.".
Das heißt, prinzipiell kann der Arbeitnehmer entscheiden, wann er Urlaub machen will. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die dem Arbeitgeber das Recht einräumt, die Hälfte des Urlaubs zu datieren. Allerdings gibt es aus dem Jahr 1979 ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, welches gern als Grundsatzurteil herangezogen wird. Demnach darf ein Betrieb, der Betriebsferien macht, bis zu 3/5 des Jahresurlaubs verplanen, d.h., der Arbeitnehmer kann nur über 2/5 frei entscheiden. Juristen sehen das aber nur in Verbindung mit langfristiger Planbarkeit als akzeptabel an. 6 Monate im Voraus und Mitspracherecht des Betriebsrates sind Nebenbedingungen. Ob eine solche Aufsplittung auch in Betrieben ohne Betriebsrat zulässig ist, wird nicht von allen Juristen bejaht.
Es gibt also drei Bedingungen, die erfüllt sein müssen: Es handelt sich um Betriebsferien, diese werden mit ausreichender Vorlaufzeit (6 Monate) angekündigt und ein Betriebsrat ist involviert.
Was heute bei der Zitierung des Urteils (BAG Az. 1 ABR 79/79) in der Regel nicht mehr erwähnt wird, ist die Tatsache, dass das Gericht damals berücksichtigt hat, dass die Firma, um die es da ging (ein Werk eines Flugzeugbauers mit 1.400 Beschäftigten) ihre Betriebsurlaube in die Sommerferienzeiten legte. Das würdigte das Gericht in dem Sinne, dass ein Großteil der Deutschen sowieso den meisten Urlaub in dieser Zeit nimmt, durch die Anordnung des Betriebsurlaubs also kein echter Nachteil für die Arbeitnehmer entsteht. Es ist also mitnichten so, dass das Gericht hier den Arbeitgebern einen Freifahrtssschein ausgestellt hat und diesen erlaubt, seine Mitarbeiter nach Belieben in den Urlaub schicken zu können.
Gerade zu Corona-Zeiten hat man die wildesten Geschichten dazu gelesen, wann und in welchem Umfang Betriebe ihre Mitarbeiter in den Urlaub schicken können. Der Willkür sind aber enge Grenzen gesetzt, siehe obiges Zitat aus dem Bundesurlaubsgesetz.
verlieren wir den besten Torwart der letzten 16 Jahre.
Mit dem wir das Halbfinale gegen Barcelona wahrscheinlich verloren hätten.
Mir schwankt er zu sehr in seinen Leistungen, als dass ich ihn als unersetzbar bezeichnen möchte. Ja, seine herausragenden Leistungen in den Spielen, in denen er sie gezeigt hat, sind unbestritten. Aber du kannst dir halt nicht sicher sein, dass er sie zeigen wird. Und wenn er einen schlechten Tag hat, dann durchaus auch sehr schlechten Quoten. Wie oft war hier, gerade auch in den letzten Spielen, zu lesen, dass man die Spiele ohne Torhüter gewonnen hat. Die Mannschaft hat da (Nicht-)Leistungen gut kaschiert.
Klar möchte den kein Verein abgeben. Aber ich glaube nicht, dass ohne ihn die SCM-Welt untergeht.
Genauso ist es in der Rechtsordnung geregelt. Die Kosten trägt die HBL. Gibt es einen Überschuss wird der aufgeteilt (je 50% HBL, je 25% die Vereine).
Diese Regelung macht es umso fragwürdiger, dass anscheinend Vereine unter Hinweis auf Aufwand auf Einsprüche verzichtet haben. Meines Wissens hat Elbflorenz so argumentiert.
Im Urteil steht:
Die Revisionsgegnerin trägt die Kosten des Wiederholungsspiels, soweit diese durch die Einnahmen
nicht gedeckt werden. Ein etwaiger Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben steht zu 50 % der
Revisionsgegnerin und zu je 25 % dem Revisionsführer und dem Beteiligten zu
Das liest sich für mich erst einmal so, dass die HBL nur aufstockt, wenn die Einnahmen aus dem Spiel nicht ausreichen, um die Kosten zu begleichen.
Es gibt ja 4•3•2•1=24 mögliche Tipps! Davon sind nur 6 ohne einen einzigen Treffer. Es gibt auch 6 Tipps, die mindestens den Sieger Magdeburg gehabt hätten. Von daher lagen die Experten schon extrem daneben!
Wirklich interessant!
Ich hatte ja das Finale mit Sieg für Magdeburg getippt/erhofft. Das war begründetes Wunschdenken...
Habe ich einen Denkfehler?
Durch die Konstellation mit den bereits bekannten Halbfinalpaarungen SCM-Barcelona und Füchse-Nantes fällt doch die Zahl möglicher Reihenfolgen geringer aus. Nach meiner Mathematik gibt es pro Tipper 16 mögliche Varianten für die Platzierungen. SCM auf Platz 1 heißt z.B., dass Barcelona nur auf Platz 3 oder 4 landen kann. Damit ergeben sich pro Mannschaft als Sieger 4 mögliche Anordnungen der anderen Mannschaften.
Berücksichtige ich jetzt noch die 4 Tipper, die ja unabhängig voneinander jeweils eine der 16 Konstellationen wählen können, dann ergibt das 16^4 Möglichkeiten.
Ja, da ist wieder die Auslegungssache des geschriebenen Wortes. Deshalb habe ich ja den Auszug aus der Spielordnung, die m.W. über den DfB steht, beigefügt. Hieraus geht hervor, dass Neuansetzungen, wegen einem Urteil, bis zum Beginn der neuen Runde (also 01.07.) ausgetragen werden müssen.
Das erinnert mich an Streitereien in meinem Landesverband. Da weigerte sich ein Staffelleiter ein ausgefallenes Spiel neu anzusetzen, weil seiner Meinung nach die Hinrunde mit dem letzten Spieltag der Hinrunde abgeschlossen war und lt. Bestimmungen alle Spiele der Hinrunde vor Beginn der Rückrunde ausgetragen sein müssen. Sein "Vorgesetzter" hat das dann gerade gerückt. Die Rückrunde beginnt erst, wenn das erste Spiel der Rückrunde angesetzt ist.
In einem anderen Fall ging es um die Höhe einer Strafe für das Zurückziehen einer Mannschaft. Auch da war in den Verordnungen nur von "nach Saisonbeginn" die Rede, aber nirgendwo war definiert, was als Saisonbeginn anzusehen ist. Das Gericht hat dann entschieden: Alles vor dem ersten Spieltag dieser konkreten Mannschaft ist noch vor der Saison. Mittlerweile hat man es geschafft, konkrete Datumsangaben in die Verordnungen aufzunehmen.
Ich kann aus eigener Erfahrung heraus jeden verstehen, der jedes Wort in diesen Regelungen umdreht. Nur so schützt man sich vor Willkürhandlungen. Als Verantwortlicher ist man in erster Linie den Interessen des eigenen Vereins verpflichtet. Und wenn es um Geld geht (z.B. verursacht durch einen Abstieg oder ausgesprochene Strafen), dann ist es erst recht legitim, die Wege, die die Regelungen vorsehen, auch auszuschöpfen.
Aus deiner Aussage lässt sich folgern, dass man als Spieler oder Trainer keinen Urlaub buchen darf/soll, da ja theoretisch auch am letzten Spieltag eine strittige Situation entstehen kann wie beim besagten Spiel. In erster Linie sind auch Handballer normaler Arbeitnehmer, die ein Recht auf Erholungsurlaub haben und diesen auch nutzen sollen und dürfen.
Wenn man so argumentiert, dann muss man aber auch berücksichtigen, dass der Betrieb dafür zu sorgen hat, dass Urlaubs- und Krankenfälle personaltechnisch abgefangen werden können. Wenn man bis zum 30.06. arbeitsfähig zu sein hat, kann man da nicht einfach alle in den Urlaub schicken.