IHF-Mitteilung November 2005:Das Regelbuch August 2005 enthält eine Änderung bezüglich der Berichtspflicht und der Beurteilung hinsichtlich einer späteren Bestrafung für Regelwidrigkeiten in der letzten Spielminute, wenn der anderen Mannschaft die letzte Chance, in eine Torwurfsituation zu kommen, regelwidrig genommen wird. Der Wortlaut der neuen Erläuterung 6g bezieht sich auf „einen Spieler, der Methoden nutzt, die unter Regel 8:5 oder Regel 8:6 fallen könnten“, d.h., ein gefährliches Foul oder grob unsportliches Verhalten. Es scheint Zweifel hinsichtlich der richtigen Auslegung zu geben, und scheinbar meinten Spieler, dass sie mit einem Foul, welches normalerweise nicht als „gefährlich“ gilt, Disqualifikation und Bericht an die zuständigen Instanzen vermeiden könnten. Deshalb wünscht die IHF-RSK eine Klarstellung vorzunehmen: Die Unterscheidung zwischen einer „progressiven“ Regelwidrigkeit unter Regel 8:3 und einer „gefährlichen“ Regelwidrigkeit unter Regel 8:5 darf nicht in der letzten Spielminute geändert werden. Mit anderen Worten, kommt es zu einer „progressiven“ Regelwidrigkeit und der Ball ist im Spiel, lautet die richtige Strafe nicht „Rote Karte“ sondern Hinausstellung und es besteht keine Berichtspflicht.Die Situation ist jedoch anders, wenn der Ball nicht im Spiel ist, z.B. nach einem Tor und vor dem Anwurf, oder während sich die gegnerische Mannschaft auf einen Freiwurf, Einwurf oder Abwurf vorbereitet. Hält ein Spieler in dieser Situation zum Beispiel den Gegenspieler fest und wird dadurch der Wurf verzögert oder verhindert, dann handelt es sich nicht um eine Regelwidrigkeit, sondern um unsportliches Verhalten, und die Regeln 8:3 und 8:5 kommen nicht zum Zuge. Ebenso natürlich, wenn ein Spieler die Wurfausführung (Ballweg) stört, ohne einen Gegenspieler zu berühren, und derart den Wurf verhindert.Zu Beginn des Spiels wird dies meist als unsportliches Verhalten entsprechend Regel 8:4 beurteilt und führt zu progressiver Bestrafung. Bei der Beurteilung durch den Schiedsrichter, ob dieses unsportliche Verhalten als „grob“ zu betrachten ist oder nicht, und ob es unter Regel 8:6 oder „lediglich“ unter 8:4 fällt, ist es an sich jedoch immer richtig und notwendig, die Situation zu berücksichtigen. Ist die Situation deutlich derart, dass das Spiel in der letzten Spielminute und immer noch unentschieden ist, dann ist es richtig, jedwede Form unsportlichen Verhaltens als „grob“ unsportlich zu beurteilen, wenn die andere Mannschaft durch das Verhalten vom Versuch abgehalten wird, eine letzte Chance, in eine Torwurfsituation zu kommen, zu schaffen. Mit anderen Worten, es ist auf Disqualifikation und schriftlichen Bericht zu entscheiden. Hinweis: · Kommt es in einem Spiel in der Schlussminute zu einem regelwidrigen Vereiteln einer Chance, durch die schnelle Ausführung eines formellen Wurfes (z.B. schneller Anwurf) noch ein Tor zu erzielen (z.B. wenn der Torwart zu diesem Zeitpunkt sich nicht im Tor befindet), so ist der fehlbare Spieler zu disqualifizieren und der Sachverhalt im Spielbericht detailliert zu schildern. Die Schiedsrichter müssen hier allerdings von der klaren Torgelegenheit überzeugt sein. Besonders wird auch auf die Ziffer 14 der DHB-Weisungen ab der Saison 06/07 hingewiesen: 14. „Grobe“ AktionenAuf vielfältige Art wurden „grobe“ und „nicht grobe“ Aktionen differenziert analysiert. Besonders wurde auf „die letzte Spielminute“ und dort denkbare Aktionen zur Verhinderung einer „schnellen Mitte“ mit der Konsequenz einer Disqualifikation + Meldung im Spielprotokoll eingegangen (vgl. IHF-Information vom 24.11.2005).