Beiträge von ALausH

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    Durchführungsbestimmungen für die Handball-Bundesligen Männer (Spielsaison 2002/2003)

    Spieltechnische Bestimmungen

    Nach Abschluß der Meisterschaftsspiele entscheidet über die für Meisterschaft, Auf- oder Abstieg maßgeblichen Tabellenplätze bei Punktgleichheit die bessere Tordifferenz. Bei gleicher Tordifferenz sind Entscheidungsspiele gemäß § 44 SpO anzusetzen, die bis 30.06.2003 durchgeführt sein müssen.

    Entscheidungsspiele sind auch dann durchzuführen, wenn

    a) die Tordifferenz für Mannschaften, denen Punkte ohne Torwertung zuerkannt wurden, schlechter ist als diejenige punktgleicher Mannschaften;

    b) die Tordifferenz für Mannschaften, denen Punkte ohne Torwertung aberkannt wurden, besser ist als diejenige punktgleicher Mannschaften.

    Entscheidungsspiele entfallen jedoch, wenn

    a) alle betroffenen Mannschaften die gleiche Anzahl von Punkten ohne Torwertung gewonnen bzw. verloren haben;

    b) Mannschaften trotz Gewinn von Punkten ohne Torwertung Meister sind bzw. einen Aufstiegsplatz erreicht haben;

    c) Mannschaften auf für den Abstieg maßgeblichen Tabellenplätzen Punkte ohne Torwertung aberkannt wurden.


    Das wurde wohl gesucht....

    Tja, das strikte Einhalten von Bestimmungen ist die eine Sache, die Anwendung von Entschließungs- und Auswahlermessen die andere Seite.

    Und mir widerstrebt es, Bestimmungen strikt einzuhalten, die rein unter heutigen Rechtsgrundsätzen nicht haltbar sind... und wenn das ein Beobachter als "schwerwiegenden Fehler" bezeichnet, ist das meinem Partner und mir sch***egal....

    In diesem Zusammenhang: Die automatische Spielsperre nach einer roten Karte wurde imn meinem damaligen Kreisverband schon 1985 abgeschafft, weil rechtlich nicht haltbar.

    Bis sich das mal rumgesprochen hat in der Republik, hat es noch sehr lange gedauert.....

    @ berndo, hast ja Recht mit den drei Verwarnungen bei Abstand....

    ansonsten hab ich mit einigen Regeln und Regelauslegungen so meine Schwierigkeiten, schon rein aus rechtlicher Sicht. So darf ein Richter vorhergehende Straftaten bei der Urteilsfindung nur berücksichtigen, wenn sie aus dem gleichen Rechtsgebiet kommen (z.B. Unterschlagung und Betrug). Eine Vorstrafe z.B. wegen Betrug wäre bei einer Verhandlung wegen Körperverletzung ohne Belang.

    Daher geb ich auch nach einer 2-Minuten-Strafe eine gelbe Karte, wenn es eben ein völlig anderer Tatbestand ist.

    Dito vierte gelbe Karte. Die Soll-Bestimmung soll zwar offiziell nur vor Einsprüchen schützen, aber hier mal ein Fall aus der Praxis. 58. Minute, Spielstand 20-10. Die zurückliegende Mannschaft hat bisher 3 gelbe Karten und keine Zeitstrafe erhalten. Jetzt, 2 Minuten vor Schluss, das vierte progressiv zu ahndende Vergehen. Mein Gespannpartner zieht die gelbe Karte und sagte nach dem Abpfiff auch nur: "Soll ich da noch groß mit Zeitstrafen anfangen? Ich mach mich doch nicht lächerlich." Es hat keiner widersprochen......

    Die Macht des Hallenschlüssels.

    Tatort: Sporthalle, Sonntag morgen, 8 Uhr. Alle Beteiligten sind anwesend, beide Mannschaften, Kampfgericht, ich als Schiri. Und da es ein wichtiges Spiel war (1. Kreisklasse Männer, Erster gegen den punktgleichen Zweiten), waren trotz der frühen Uhrzeit ca. 40 Zuschauer anwesend.

    Nur einer fehlte: Der Hallenwart und damit der Hallenschlüssel. Wir warten bis kurz vor der eigentlichen Anpfiffzeit, kein Hallenwart aufzutreiben. Da ich in der gleichen Halle meine Jugend trainiere, bot ich den Mannschaften an, meinen Hallenschlüssel von zu Hause zu holen, wenn die Mannschaften noch ne halbe Stunde warten würden. Klar waren die einverstanden, wenn man so früh schon mal wach ist. Also aufs Fahrrad, nach Hause geradelt, Schlüssel geholt und das Spiel mit 45 Minuten Verspätung angepfiffen...

    Es war das ruhigste Spiel, dass ich jemals gepfiffen hab, die waren einfach nur froh, dass das Spiel überhaupt noch stattfand... 2 gelbe Karten, eine Zeitstrafe, mehr war nicht nötig. Die beiden Schiedsrichterkollegen, die das nachfolgende Spiel pfeifen sollten, fragten mich nach dem Abpfiff, wie ich "diese beiden Chaotenmannschaften" denn so ruhig gekriegt hab..... naja, das mit dem Schlüssel war ein Argument...

    Beim Ausfüllen des Spielberichts ist mir dann von beiden Seiten das Pils aufgedrängt worden, als man damit durch war und man vor der Halle eine geraucht hat, stand ich da mit vier (!!!) Bier in der Hand... sah irgendwie komisch aus....

    Beim nächsten Schiedsrichterabend fragte dann der Schiriwart, wie es denn möglich sei, solch ein wichtiges Spiel mit nur 3 persönlichen Strafen zu pfeifen, das ginge doch gar nicht... wir drei haben uns nur angeschaut und laut losgelacht. Einer aus dem Gespann sagte dann nur: "Man muss eben einen Schlüssel haben." Nach dem offiziellen Teil haben wir das Geheimnis dann gelüftet, da sah der Schiriwart dann doch ein, wie so ein Spiel möglich ist....

    Zurück zum Thema:

    Eine gelbe Karte nach einer Hinausstellung unterbricht nicht automatisch die Progressionsreihe. Dies wäre nur der Fall, wenn es sich um progressiv zu bestrafende Vergehen eines Spielers handelt.

    Beispiel: 2 Minuten wegen Foul, danach gelbe Karte wegen zu geringen Abstand. Hier liegen zwei völlig unterschiedliche Vergehen vor, und da der zu geringe Abstand sich nicht unter den Tatbestand eines progressiv zu ahndenden Vergehens eines Spielers (sondern nur der Mannschaft) subsummieren lässt, ist hier eine gelbe Karte korrekt.

    Hmmm, also 5 Minuten vor Schluss und 5 Tore Vorsprung, da geht nichts....

    Ich habe aber mal enen ganz interessanten Fall erlebt: 5. Minute, Spieler erscheint verspätet, trägt sich ordnungsgemäß in den Spielberichtsbogen ein, schnappt sich ein Trikot und lässt sich einwechseln. 30 Sekunden später: Schiri will den Spieler wegen Foulspiel verwarnen, stellt fest, dass die Rückennummern auf Trikot und Spielbericht nicht übereinstimmen und disqualifiziert den Spieler.... Das Spiel ging mit 11 Toren verloren, der Einspruch ging durch....