Beiträge von Uwe aus LD

    Nein, ein ernst gemeinter Vorschlag für "zickenbändiger", da er ja offenbar den Torwart vor Kopftreffern schützen will und die derzeitige Regelsituation so beurteilt:

    Zitat


    Ein kleiner Einschub, die Diskussion ist vorbei, die Torhüter sind Freiwild und kein Schieri kommt jemals wieder in Versuchung, den unschuldigen Werfer zu bestrafen. :wall:

    Ich selber glaube dass eine solche Änderung das Ende des Handballspiels wäre und würde mit meinen Möglichkeiten dagegen eintreten.
    (Wobei ich die Gefahr, dass sowas ernsthaft überhaupt nur angedacht wird für denkbar gering halte.) :verbot:

    Ich hatte es schon mal geschrieben. Die Regeln müssten einfach nur etwas konkretisiert werden:

    Regelwidrigkeiten, die die Gesundheit eines Gegenspielers gefährden (Regel 8:5), ausgenommen Würfe auf den Kopf des Torwarts aus dem freien Spiel heraus......

    In deinem Profil steht "Beruf: Rechtsanwalt, Trainer".
    Ich gehe mal davon aus, dass du dieses Posting als Trainer geschrieben hast.

    Wie oben von mir versucht zu erläutern ist ein Kopftreffer weder bei einem Torwart noch bei einem Feldspieler irgendwo und/oder unter irgendwelchen Voraussetzungen in der Regel als "Regelwidrigkeit" bezeichnet, beschrieben, definiert oder bestimmt.

    Der Kopftreffer ist keine Regelwidrigkeit!

    Damit kann 8: 5 nicht greifen und der von dir gewünschte Zusatz ist überflüssig.

    Setz dich doch dafür ein, dass Treffer am Kopf (aber dann bei allen Spielern) als Regelwidrigkeit in das Regelwerk aufgenommen werden .....

    ....... wenn er das vorher ankündigt und du das mitbekommst ("den nächsten zieh ich dir auf den Kopf" etc.). ....

    Und sollte es es nicht mehr passieren können, da er eine 8:10a nicht mehr dazu kommt.

    Dein Interpretationsversuch, TSVROT, geht leider fehl.

    Die von dir zitierte Regel hat zur Voraussetzung, dass eine Regelwidrigkeit vorliegt. Dies ist aber aus dem Regelwerk nirgens zu entnehmen.

    Der Kopftreffer stellt nach dem gesamten Regelwerk keine Regelwidrigkeit dar (zumindest finde ich keine entsprechende Regel).

    Der hier im Raum stehende Fall wird unter den Regeln 8:7 - 8:10 Oberbegriff:

    Zitat

    Unsportliches Verhalten, das zu einer persönlichen Strafe laut Regeln 8:7-10 führt

    Dort heißt es in 8:9:

    Zitat

    ...
    d) Wenn der 7-m Werfer den Torwart am Kopf trifft und
    dieser nicht seinen Kopf Richtung Ball bewegt.

    e) Wenn der Werfer eines Freiwurfs den Abwehrspieler am
    Kopf trifft und dieser nicht seinen Kopf Richtung Ball
    bewegt.

    Da hier konkrete Situationen beschrieben sind, in denen ein Kopftreffer ausnahmsweise als

    Zitat

    Grob unsportliches Verhalten, das mit einer Disqualifikation zu ahnden ist

    eingestuft wird, können diese Fälle nicht einfach auf andere Situationen analog ausgeweitet werden.

    Derzeit gibt das Regelwerk aus meiner Sicht keine Möglichkeit der persönlichen Strafe für einen Kopftreffer aus dem Spiel heraus her, egal wie frei der Schütze zum Wurf kommt.

    .....
    Wenn nun dieser hochsteigende Angreifer nach 8:5 oder 8:6 gefoult wird bevor er den Ball spielen kann (wollte er das überhaupt?), nimmt die Abwehr der angreifenden Mannschaft damit "die Chance in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen"? Eine klare TG ist es definitiv nicht.

    Was ich aber eigentlich meinte:

    In dem Regeln steht eben ganz klar nicht klare Torgelegenheit. Deshalb darf man nicht pauschal sagen eine "in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen" ist mit einer klaren TG gleichzusetzen. Und so hatte ich deinen Beitrag verstanden.

    Wobei es bei 8:6 gar nicht auf die Torgelegenheit oder Torwurfsituation in der letzten Minute ankommt, da 8:6 über die gesamte Spielzeit "D mit Bericht" ist und nicht nur nach 8:10 d

    Das Richtet sich nach § 17 RO

    Die Fettung (klappt nicht) Unterstreichung ist von mir und sollte deine Frage beantworten. Das betrifft nur die beiden Karten mit Bericht.

    Ob für 2 Wochen oder 1 Spiel hängt von dem Eintrag im Spielbericht ab

    Also bei uns im Verband ist glaube ich jedem Schiedsrichter klar, dass ihn was sehr Deutliches erwartet, wenn solche Vorkommnisse gemeldet werden. Diese Linie hat es auch schon immer hier gegeben und ich weiß, dass es, als ich damals noch in einem anderen Verband gepfiffen habe, dort ebenso gehandhabt wurde.

    Wie thomask schreibt wird das (zu Recht) nicht öffentlich sondern intern - aber dadurch nicht weniger deutlich - abgehandelt.

    Also auf jeden Fall melden. Das ist ein Verhalten, was für einen Schiedsrichter nicht geht!

    .....
    Warum die Aktion des Torwarts denn nun ausgerechnet nicht ein "Vergehen mit dem Ziel, ein Tor zu verhindern" sein soll wirkt auf mich unlogisch. ......

    Das Kriterium ist (aus meiner Sicht) nicht das Problem, denn ich denke, wenn ein Torwart im Sinne von (8:5 Kommentar) raus kommt, wird der Versuch ein Tor zu verhindern immer gegeben sein.

    Ich verstehe die Anweisung so, dass wenn die Kriterien aus dem Kommentar vom Schiedsrichter als erfüllt angesehen werden,
    Kommentar:

    Zitat

    Er ist zu disqualifizieren, falls er:

    a) in Ballbesitz gelangt, aber in der Bewegung einen
    Zusammenprall mit dem Gegenspieler verursacht;

    b) Den Ball nicht erreichen oder kontrollieren kann, aber einen
    Zusammenprall mit dem Gegenspieler verursacht.

    Sind die Schiedsrichter in diesen Situationen überzeugt, dass der
    Gegenspieler ohne das regelwidrige Eingreifen des Torwarts den
    Ball erreicht hätte, ist auf 7m zu entscheiden.

    das soll nach der Anweisung so wie ich sie verstehe in Zukunft auch in der letzten Minute stehts "nur" die Disqualifikation (ohne Bericht) geben werden.

    Kommen aber bei dem Zusammenprall in dieser Situation nach Sicht der Schiedsrichter noch die Kriterien des
    8:5 dazu,

    Zitat


    a) der tatsächliche Verlust der Körperkontrolle im Lauf oder
    Sprung oder während einer Wurfaktion;

    b) eine besonders aggressive Aktion gegen einen Körperteil
    des Gegenspielers, insbesondere gegen Gesicht, Hals
    oder Nacken, (Intensität des Körperkontakts);

    c) das rücksichtslose, Verhalten des fehlbaren Spielers beim
    Begehen der Regelwidrigkeit

    bekommt auch der Torwart die Disqualifikation mit Bericht nach 8:5 i. V 8:10d.

    Gestern Abend mal rum gelesen und dabei auf folgedes gestoßen:

    Zitat

    Wie zuletzt angekündigt liegt nun die IHF-Regelerläuterung vor, die u.a. Auskunft zm Verfassen eines Berichtes gibt.
    Disqualifikation in der letzten Spielminute (Regel 8:10 d)
    Bei Disqualifikation gemäß Regel 8:5 in der letzten Spielminute führen nur diejenigen Vergehen zu einer Disqualifikation mit Bericht (gemäß 8:10 d), die der Regel 8:6 Kommentar entsprechen (Vergehen mit dem Ziel ein Tor zu verhindern).
    Eine Disqualifikation des Torwarts nach Regel 8:5 Kommentar (Verlassen des Torraums) führt normalerweise nicht zu einer Disqualifikation mit Bericht. Dies ist in der letzten Spielminute nur dan der Fall, wenn es sich um ein Vergehen nach Regel 8:5 a-c handelt.


    (aus "der handballschiedsrichter 4/11, S. 17)

    Ich muss gestehen, es hat ein wenig gedauert bis ich glaube es begriffen zu haben.

    Damit dürfte (?) die DHB-Info vom 17.01.11 möglicherwise erledigt sein, oder?

    ...
    Da dies eine Interpretation unserer spielleitenden Stelle war, würde ich trotzdem bei Deiner spielleitenden Stelle nachfragen, um Klarheit zu erlangen, ob er nun gesperrt ist oder nicht.


    Das ist die Interpretation des BSpG 05/2011 wie bereits oben zitiert.
    Ich war schon immer ein Anhänger den Schiedsrichtern zu ersparen die Angabe der konkreten Regelbzüge "aufzuzwingen".

    Ich lasse sie auch weg. Eine klare Schilderung dessen was passiert ist und die eigene Berwetung und die eventuellen Folgen - das sollte meiner Meinung nach reichen.
    Was die Schiedsrichter schon tun sollten ist, dass vorne die "Rote" in der richtigen Spalte eingetragen wird und die MVs informieren, dass ein Bericht folgt (obwohl ich diese Regelung für die problematischste halte)

    Ich denkke es macht Sinn mal auf die systematik zu schauen:

    Es gibt die "Regelwidrigkeiten", die zu einer persönlichen Strafe führen (8:3 -8:6) und die "Unsportlichkeiten", die zu einer persönlichen Strafe (8:7 - 8:10) führen.

    Beide sollten immer getrennt beachtet und nicht vermischt werden, denn der Gesichtstreffer des sich nicht bewegenden Abwehrspielers beim Freiwurf ist kein Regelwidigkeit (Es gibt keine Regel die Kopftreffer verbietet) sondern eine Unsportlichkeit.

    Bei den Unsportlichkeiten ist der Gesichtstreffer des Abwehrspielers geregelt (8:9e).
    Auch hier hat der Schiedsrichter nach 8:10 wenn er der Meinung ist

    Zitat

    Stufen die Schiedsrichter ein Verhalten als besonders grob unsportlich ein, reichen sie nach dem Spiel einen schriftlichen Bericht ein, damit die zuständigen Instanzen über weitere Maßnahmen entscheiden können.


    einen Bericht zu machen und (wo es die Durchführungsbestimmungen vorsehen) den Pass einzuziehen.

    Da wir (fast) alle die Situation nicht gesehen habe fällt es schwer definitiv dazu was zu sagen. Ich kann mir aber auch Situationen vorstellen, dass ich als Schiedsrichter auch in so einer Situation die Voraussetzungen von 8:10 annehme und einen Bericht schreibe.

    Ich denke es ist gerade in der beschrieben Situation nicht einfach.

    Für mich spricht in dem beschriebenen Beispiel Folgendes gegen eine Anwendung von 8:10:
    Es steht unentschieden und der Spieler will vermutlich den Siegtreffer versuchen (auch wenn die Chancen schlecht stehen) und nicht seinen Frust am Gegenspieler auslassen (oder ergibt sich was anders aus dem Spielverlauf?)

    Abwehrspieler steht 3 Meter entfernt - der Wurf muss hart geworfen werden auf Grund der Entfernung zum Tor (18 Meter)

    Eine "Inaugenscheinnahme" als Beweis von was auch immmer brauche ich nur für Tatsachen, die nicht "gerichtsbekannt" sind.

    Daher würde ich mir (und anderen Beteiligten) das sowohl beim Gebiss als auch bei euren anderen Vorschlägen (egal bei welcher Mannschaft) glaube ich lieber ersparen.....

    (So und wie kommen wir aus den Tiefen wieder raus?) :cool::D

    Von eurer Ersten (Lieblingsverein) Autiogramme sammeln (zur not auf dem Spielberichtsbogen mit Geburtsdatunm) und Zweifel anmelden ob das im Bogen angegebene Geburtsdatum zutrifft ;)

    Ich würde mir aber von keinem einen BPA vorlegen lassen .....

    Und dann?
    Willst du dem Spieler das Mitspielen verweigern?
    Pass einziehen?
    Bericht schreiben? Was schreibst du da rein?

    Ich denke das fällt nicht in die Zuständigkeit des Schieri.
    Deshalb schrieb ich oben, dass ich keinerlei Recht habe die Identität eines Spielers zu überprüfen.

    17:3 Absatz 2 sagt klar wofür der Schiedsrichter verantwortlich ist:

    Fettung und Unterstreichung von mir

    Da steht nix von der Feststellung der Identität der Spieler.

    .....
    Ich bin ja nun mal gar nicht vom Fach, aber ist ein falscher Spielausweis nicht gemäß des ersten Anführungsstriches einzuziehen?
    Laut deines Zitats gilt ein falsches Foto ("Kinder"bild im Erwachsenenspielpass) doch als Mangel?

    Nein!
    Der 1. Spiegelstrich meint Veränderungen am Pass (liegt nicht vor) oder dass ein 30-jähriger mit einem Pass spielt, in dem sein Bild aus der z.B. E-Jugend eingeheftet ist.

    Ich kann als Schieri in der Regel die Identität des Spielers nicht klären (z.B. BPA vorlegen lassen). Die Gesichtskontrolle (Vergleich Bild - Person) durch den Schieri gibt es schon lange nicht mehr.

    Doch, ich sage er darf laufen wo er will (Ausnahme 3 Meter Abstand) solange der zurücklaufende Spieler nicht aktiv versucht den Pass zur "schnellen Mitte" in irgendeiner Form zu verhindern, z.B. Hände hoch, springen, ......

    Allein das Zurücklaufen (Warum eigentlich nur zwischen Tor und Mitte, wenn der Ball weiter Richtung einer Seitenlinie zu liegen kommt wäre ja sonst diese "Linie " zu nehmen) kann kein "Verzögern der Wurfausführung" i. S von 8:7 darstellen!

    Kann mir mal jemand den Regelbezug nennen, nach dem sich ein Spieler nicht frei auf dem Spielfeld bewegen darf (Ausnahme Abstandsregel) solange er nicht aktiv versucht den Pass zur "schnellen Mitte" zu verhindern?
    Wo steht, dass er beim Zurücklaufen nicht zwischen Torwart und Mitte kommen darf (solange er den 3-Meter-Abstand einhält)? Allein das Zurücklaufen auf dieser Linie oder das Kreuzen dieser (gedachten) Linie kann doch wohl nicht das "Verzögern der Wurfausführung" i.S. von 8:7 darstellen.

    SRBHV:

    Ich korrigier die Anzahl, teile dies vor Allem dem anderen MV mit, das das Spiel ohne zusätzliche Strafe weitergeht und nur die Unterzahl wieder hergestellt wird, da unser Fehler war das mit unkorrekter Spieleranzahl angepiffen wurde.

    Und nun auf zum Lynchen.

    Ich habe dieses Posting so verstanden, dass er in dem Fall, dass er nach dem Anpfiff feststellt, dass ein Spieler zu viel auf dem Platz ist, das Spiel unterbricht, einen Spieler (Unterzahl wieder herstellt) runter schickt und dann ohne weitere Zeitstrafe weiter spielen lässt.

    Die Korrektur vor dem Anpfiff durch mich als Schiedsrichter ist wohl kein Einspruchsgrund!