Ich denkke es macht Sinn mal auf die systematik zu schauen:
Es gibt die "Regelwidrigkeiten", die zu einer persönlichen Strafe führen (8:3 -8:6) und die "Unsportlichkeiten", die zu einer persönlichen Strafe (8:7 - 8:10) führen.
Beide sollten immer getrennt beachtet und nicht vermischt werden, denn der Gesichtstreffer des sich nicht bewegenden Abwehrspielers beim Freiwurf ist kein Regelwidigkeit (Es gibt keine Regel die Kopftreffer verbietet) sondern eine Unsportlichkeit.
Bei den Unsportlichkeiten ist der Gesichtstreffer des Abwehrspielers geregelt (8:9e).
Auch hier hat der Schiedsrichter nach 8:10 wenn er der Meinung ist
Zitat
Stufen die Schiedsrichter ein Verhalten als besonders grob unsportlich ein, reichen sie nach dem Spiel einen schriftlichen Bericht ein, damit die zuständigen Instanzen über weitere Maßnahmen entscheiden können.
einen Bericht zu machen und (wo es die Durchführungsbestimmungen vorsehen) den Pass einzuziehen.
Da wir (fast) alle die Situation nicht gesehen habe fällt es schwer definitiv dazu was zu sagen. Ich kann mir aber auch Situationen vorstellen, dass ich als Schiedsrichter auch in so einer Situation die Voraussetzungen von 8:10 annehme und einen Bericht schreibe.
Ich denke es ist gerade in der beschrieben Situation nicht einfach.
Für mich spricht in dem beschriebenen Beispiel Folgendes gegen eine Anwendung von 8:10:
Es steht unentschieden und der Spieler will vermutlich den Siegtreffer versuchen (auch wenn die Chancen schlecht stehen) und nicht seinen Frust am Gegenspieler auslassen (oder ergibt sich was anders aus dem Spielverlauf?)
Abwehrspieler steht 3 Meter entfernt - der Wurf muss hart geworfen werden auf Grund der Entfernung zum Tor (18 Meter)