ZitatOriginal von Du Blinder
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P.S.: Nach der Beschreibung von Frage 169 frage ich mich nun zudem warum diese Aktion keine Tätlichkeit darstellt? Ich sehe Regel 8:7 ("[...] besonders starker und absichtlicher Angriff [...]") hier als erfüllt an!
Da die Halbzeitpause nicht zur Spielzeit gehört und somit die Tätlichkeit außerhalb der Spielzeit "nur" mit Rot zu betrafen ist (+Bericht)
Zitat16:9
Ein Ausschluss ist auszusprechen bei:
Tätlichkeit eines Spielers (gemäß der Definition in Regel 8:7) während der Spielzeit ( 16:13, Absatz 1; und 2:6), auch außerhalb der Spielfläche
Fettung von mir
Zitat2:1
Die normale Spielzeit für alle Mannschaften mit Spielern von 16 Jahren und mehr beträgt 2 x 30 Minuten; die Halbzeitpause normalerweise 10 Minuten.
Aus der Unterscheidung zwischen "Spielzeit" einerseits und "Halbzeitpause" andererseits ergibt sich, dass die Halbzeit nicht zur Spielzeit gehört.
ZitatAlles anzeigen6:14
Unsportliches Verhalten, grob unsportliches Verhalten oder eine Tätlichkeit seitens eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen im Bereich der Wettkampfstätte, aber außerhalb der Spielzeit, ist wie folgt zu ahnden:
Vor dem Spiel:
a) bei unsportlichem Verhalten mit Verwarnung (16:1c).
b) wiederholtes oder grob unsportliches Verhalten oder eine Tätlichkeit mit Disqualifikation, wobei die Mannschaft aber mit 14 Spieler und 4 Offiziellen beginnen darf. 16:8, Absatz 2 trifft nur bei Vergehen während der Spielzeit zu; folglich hat die Disqualifikation keine Hinausstellung zur Folge. Bestrafungen für Vergehen vor dem Spiel können jederzeit während des Spiels ausgesprochen werden, sobald die fehlbare Person als am Spiel Beteiligter wahrgenommen wird und dies zum Zeitpunkt des Vergehens nicht möglich war.
Nach dem Spiel:
c) schriftliche Meldung.
Gruß Uwe