Regelfrage 168 und 169

  • Hallo Regelkundige,

    ich habe ein Problem mit der "Lösung" zu oben genannten Fragen:

    Frage 168:
    =========
    Ein Schiedsrichter wird auf dem Weg in die Kabine (während der Pause)
    von einem Spieler beleidigt. Richtige Entscheidung?
    a) Ausschluss
    b) Disqualifikation
    c) Hinausstellung (zu Beginn der 2. Halbzeit abzusitzen)
    d) Meldung im Spielprotokoll

    Warum ist hier nur b) und d) richtig und nicht auch c)?
    Zitat aus 16:8:
    "[...] Die Disqualifikation eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen
    während der Spielzeit, auf oder außerhalb der Spielfläche, ist immer
    mit einer Hinausstellung für die Mannschaft verbunden. [...]"

    Frage 169:
    =========
    Nach dem Halbzeitpfiff geraten A9 und B5 auf der Spielfläche heftig
    aneinander und schreien sich an. In der Folge stößt A9 B5 mit beiden
    Händen gegen die Brust, so dass dieser die Körperkontrolle verliert.
    Richtige Entscheidung?
    a) Hinausstellung von A9 zu Beginn der 2. Halbzeit
    b) Disqualifikation von A9, A spielt zu Beginn der 2. Halbzeit für 2 Minuten mit nur 5 Feldspielern
    c) Disqualifikation von A9, A beginnt die 2. Halbzeit mit 6 Feldspielern
    d) Disqualifikation von A9 und Meldung im Spielprotokoll

    Warum ist hier nur b) richtig und nicht d)? Also warum ist ein Eintrag im Spielprotokoll nicht nötig? (Was nebenbei dem widerspräche, was ich bisher gelernt und praktiziert habe.)

  • In meiner Ausgabe des IHF-Katalogs (von http://www.schieris.de) ist bei 168 als Lösung b) c) und d) angegeben und meines Erachtens auch richtig.

    Bei 169 ist d) insofern falsch, weil hier nicht die zwingend notwendige Hinausstellung erwähnt wird. Die Antwortmöglichkeiten schliessen sich von der Logik her aus, bzw. das soll damit angedeutet sein, dass in allen Antwortmöglichkeiten eine Art der Bestrafung (H oder D) angegeben ist. Klassische Auswendig-Lernen-Frage, die Formulierung ist in der Tat "etwas" wachsweich. Die Meldung im Spielprotokoll ist in der Tat erforderlich.

  • Zitat

    Original von berndo
    In meiner Ausgabe des IHF-Katalogs (von http://www.schieris.de) ist bei 168 als Lösung b) c) und d) angegeben und meines Erachtens auch richtig.

    Hmm, dann ist meine Version von 2005 wohl veraltet - hatte die von der Website meines Landesverbandes :(

    Zitat

    Bei 169 ist d) insofern falsch, weil hier nicht die zwingend notwendige Hinausstellung erwähnt wird. Die Antwortmöglichkeiten schliessen sich von der Logik her aus, bzw. das soll damit angedeutet sein, dass in allen Antwortmöglichkeiten eine Art der Bestrafung (H oder D) angegeben ist. Klassische Auswendig-Lernen-Frage, die Formulierung ist in der Tat "etwas" wachsweich. Die Meldung im Spielprotokoll ist in der Tat erforderlich.

    Leider ist das "Auswendig-Lernen" der Fragen wohl wirklich not wendig, denn mit der gleichen Begründung dürfte in Frage 230 Antwort e) auch nicht richtig sein (weil unvollständig):
    Frage 230:
    =========
    A10 sitzt seine erste Zeitstrafe ab (Spielzeit bei Beginn der Strafzeit 21:00).
    Nach Wiederanpfiff des Spiels reklamiert er so heftig, dass die
    Schiedsrichter das Spiel bei 21:30 mit Time-out unterbrechen und A10 mit
    einer weiteren Hinausstellung bestrafen. Auswirkungen für Mannschaft A?
    a) weitere Hinausstellung von A10
    b) Disqualifikation von A10
    c) Mannschaft A spielt bis 25:00 mit 5/1 Spielern
    d) Mannschaft A spielt bis 23:00 mit 4/1, dann bis 23:30 mit 5/1 Spielern
    e) Für den Rest der ersten Zeitstrafe wird Mannschaft A um einen weiteren Spieler
    reduziert

    (Richtig ist laut IHF: a, d, e)

  • TLpz

    Eben. Genau so verhält es sich bei 169: b) und d) ergeben zusammen die korrekte Lösung, eines alleine nicht.

    Oder anders: Die Lösung e) ist ja in d) enthalten, genauso wie der Eintrag ins Spielprotokoll in einer DQ enthalten ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von Du Blinder (1. Dezember 2008 um 16:27)

  • Zitat

    (...) genauso wie der Eintrag ins Spielprotokoll in einer DQ enthalten ist.

    Falsch, bei einer DQ ist nicht immer ein Eintrag ins Spielprotokoll notwendig.

    Der IHF- Katalog ist halt ein klassischer Multiple- Choice- Test wie auch bei der Führerscheinprüfung. Einige Fragen sind schon sehr tricky formuliert. Hier hilft nur genaues lesen und bloß nichts hineininterpretieren...

  • Nun, der Blinde hat schon recht - im konkreten Fall ist der Eintrag im Spielprotokoll ja notwendig. Stünde in d) lediglich "Meldung im Spielprotokoll" wie bei 168 würde niemand die Richtigkeit von d) anzweifeln

    Fakt ist, die Formulierung ist einfach "doof".

  • Aber inwiefern ist denn ein Eintrag ins Spielprotokoll eine Entscheidung? Klar muss ich der spielleitenden Stelle mitteilen, warum ich das so entschieden habe, aber eine Entscheidung ist das nicht.

    In 169 wird aber die Entscheidung abgefragt.

  • Zitat

    Original von sunny-1
    Aber inwiefern ist denn ein Eintrag ins Spielprotokoll eine Entscheidung? Klar muss ich der spielleitenden Stelle mitteilen, warum ich das so entschieden habe, aber eine Entscheidung ist das nicht.

    In 169 wird aber die Entscheidung abgefragt.

    Demnach träfe dies auch auf Lösung d) in Frage 168 zu - hier wird nach der "richtigen Entscheidung" gefragt.

    Kennt jemand hier im Forum eine Kontaktadresse unter der man Verbesserungsvorschläge bzgl. der Formulierung solcher Fragen einreichen kann?

    TLpz: Das ist wohl in der Tat so, dass diese (gesundheitsgefährdende) Aktion nicht zwingend begründet werden muss. Zitat (16:8):
    "Eine Disqualifikation gilt im Prinzip nur für den Rest des Spiels, [...]
    Es gibt bei einer Disqualifikation keine über das Spiel hinausgehen-
    den, weiteren Folgen, außer im Falle von Disqualifikationen wegen
    Tätlichkeit (16:6d-e) oder wenn grob unsportliches Verhalten eines
    Spielers oder Mannschaftsoffiziellen (16:6c) Erläuterung 6a, d oder
    g entspricht. Solche Disqualifikationen werden im Spielprotokoll dar-
    gelegt (17:10).
    "

    Ich werde in Praxis zukünftig dennoch jede DQ begründen, da man davon aus gehen muss, dass selbst den SR-Ausschüssen diese Regel nicht immer bekannt ist - warum wurde uns das auch sonst so gelehrt!? (So spart man sich jedenfalls einigen Ärger/Ordnungsbußen)

    P.S.: Nach der Beschreibung von Frage 169 frage ich mich nun zudem warum diese Aktion keine Tätlichkeit darstellt? Ich sehe Regel 8:7 ("[...] besonders starker und absichtlicher Angriff [...]") hier als erfüllt an!

    Einmal editiert, zuletzt von Du Blinder (1. Dezember 2008 um 22:26)

  • Über die Sinnfälligkeit bei Formulierungen in Regelfragen bzw. Antworten darauf sollte man tunlichst nicht nachdenken...

  • Zitat

    Original von Du Blinder
    ........
    P.S.: Nach der Beschreibung von Frage 169 frage ich mich nun zudem warum diese Aktion keine Tätlichkeit darstellt? Ich sehe Regel 8:7 ("[...] besonders starker und absichtlicher Angriff [...]") hier als erfüllt an!

    Da die Halbzeitpause nicht zur Spielzeit gehört und somit die Tätlichkeit außerhalb der Spielzeit "nur" mit Rot zu betrafen ist (+Bericht)

    Zitat

    16:9
    Ein Ausschluss ist auszusprechen bei:
    Tätlichkeit eines Spielers (gemäß der Definition in Regel 8:7) während der Spielzeit ( 16:13, Absatz 1; und 2:6), auch außerhalb der Spielfläche


    Fettung von mir

    Zitat

    2:1
    Die normale Spielzeit für alle Mannschaften mit Spielern von 16 Jahren und mehr beträgt 2 x 30 Minuten; die Halbzeitpause normalerweise 10 Minuten.

    Aus der Unterscheidung zwischen "Spielzeit" einerseits und "Halbzeitpause" andererseits ergibt sich, dass die Halbzeit nicht zur Spielzeit gehört.


    Gruß Uwe

  • uwe

    [QUOTE]16:13 (...)
    Zur Spielzeit zählen alle Pausen, die Verlängerungen, Time-outs, sowie für den Fall der 16:6 auch alle Entscheidungsverfahren (z.B. 7-m-Werfen).
    (...)/QUOTE]


    Die Halbzeit gehört sehr wohl zur Spielzeit...

  • Zitat

    Original von Uwe aus LD
    Da die Halbzeitpause nicht zur Spielzeit gehört und somit die Tätlichkeit außerhalb der Spielzeit "nur" mit Rot zu betrafen ist (+Bericht)


    Fettung von mir


    Aus der Unterscheidung zwischen "Spielzeit" einerseits und "Halbzeitpause" andererseits ergibt sich, dass die Halbzeit nicht zur Spielzeit gehört.

    Gruß Uwe

    Einspruch!!!!!!

    16:13

    Zur Spielzeit zählen alle Pausen, die Verlängerungen, Time-outs, sowie für den Fall der 16:6 auch alle Entscheidungsverfahren (z.B. 7-m-Werfen).

    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land

  • Zitat

    16:6
    Eine Disqualifikation ist auszusprechen bei:
    a) unsportlichem Verhalten eines der Offiziellen, nachdem diese zuvor schon eine Verwarnung und eine Hinausstellung entsprechend Regel 8:4, 16:1c und 16:3d erhalten haben;
    b) Regelwidrigkeiten, die die Gesundheit eines Gegenspielers gefährden (Regel 8:5);
    c) grob unsportlichem Verhalten eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen auf oder außerhalb der Spielfläche (8:6, Erläuterung 6) und im Falle von besoderem oder wiederholtem unsportlichen Verhalten während Entscheidungen durch 7-m-Werfen (2:2 Kommentar und 16:13);
    d) Tätlichkeit eines Spielers außerhalb der Spielzeit, d.h. vor Spielbeginn oder während des 7-m-Werfens (2:2 Kommentar, 8:7 und 16:14b);


    Fettung von mir

    Tätlichkeit beim 7-Meterschießen ergibt ausdrücklich "nur" Rot!

    Zitat

    16:9
    Ein Ausschluss ist auszusprechen bei:
    Tätlichkeit eines Spielers (gemäß der Definition in Regel 8:7) während der Spielzeit ( 16:13, Absatz 1; und 2:6), auch außerhalb der Spielfläche.


    Fettung wie gewohnt von mir

    16:9 verweist ausdrücklich nur auf 16:13 Absatz 1 und nicht auf Abs. 2 oder den gesamten 16:13, sodass Abs 2 für 16:9 keine Anwendung findet!

    "Einspruch abgewiesen"! ;)

    Gruß Uwe

  • Zitat

    Original von Uwe aus LD
    Tätlichkeit beim 7-Meterschießen ergibt ausdrücklich "nur" Rot!

    Beim Handball "schießen" wir nicht, sondern wir werfen.

    Zitat

    Original von Uwe aus LD
    "Einspruch abgewiesen"! ;)

    Nö - der Einspruch bezog sich auf Deine Behauptung, dass z.B. die Halbzeitpause nicht zur Spielzeit gehört.

    Oder auch etwas bildlicher:

    Erst behauptest Du, dass nur Äpfel von Maden befallen sind, und da grüne Äpfel keine Äpfel sind, können sie keine Maden haben.

    Dir wird entgegengebracht, dass grüne Äpfel sehr wohl Äpfel sind, und Du konterst, dass Birnen keine Maden haben :pillepalle:

    Einmal editiert, zuletzt von T.N.T. (2. Dezember 2008 um 12:57)

  • uwe: Unter 16:6 d) steht "d.h." und nicht "u.a." - somit ist die Aufzählung vollständig.

    16:13 insgesamt definiert was die Spielzeit ist, bzw. was sie alles umfasst. U.a. gehört zwar auch das 7m-Werfen dazu, doch dieses wird in 16:6d) explizit erwähnt und eben anders behandelt. Insofern muss ich Dir recht geben, dass dies hier ein wenig widersprüchlich formuliert ist (aber nur was das 7m-Werfen angeht). Die Halbzeitpause gehört definitiv zur Spielzeit, ansonsten dürfte es ja auch zu Beginn der 2. HZ nicht mit Unterzahl für die fehlbare Mannschaft weitergehen, denn nur DQ während der Spielzeit bewirken auch eine Reduzierung -> 16:8 Absatz 2 (oder auch 16:14 b)

    Einmal editiert, zuletzt von berndo (2. Dezember 2008 um 14:04)

  • Zitat

    Eine Tätlichkeit ist im Sinne dieser Regel ein besonders starker und absichtlicher Angriff auf den Körper einer anderen Person (Spieler, Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretär, Mannschaftsoffizieller, Delegierter, Zuschauer, usw.) definiert, also nicht nur eine Reflexhandlung oder das Ergebnis unachtsamer und übertriebener Methoden beim Abwehrversuch.

    Die Tätlichkeit sehe ich im geschilderten Sachverhalt (der Regelfrage) jedenfalls nicht.

  • @blinder

    was ist hier geklärt??

    2:3 Die Spielzeit beginnt mit dem Anpfiff des Anwurfs durch einen Schiedsrichter und endet mit dem automati-schen Schlusssignal der öffentlichen Zeitmessanlage oder dem Schlusssignal des Zeitnehmers. Ertönt kein derartiges Signal, pfeift der Schiedsrichter, um anzuzeigen, dass die Spielzeit abgelaufen ist (17:9


    2:7 Stellen die Schiedsrichter fest, dass der Zeitnehmer das Spiel zu früh mit dem Schlusssignal (Halbzeit, Ende des Spiels oder der Verlängerungen) beendet hat, sind sie verpflichtet, die Spieler auf der Spielflä-che zu behalten und die verbleibende Spielzeit nachspielen zu lassen.

    thomas

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • Zitat

    Original von T.N.T.
    Die Tätlichkeit sehe ich im geschilderten Sachverhalt (der Regelfrage) jedenfalls nicht.

    "Nach dem Halbzeitpfiff geraten A9 und B5 auf der Spielfläche heftig
    aneinander und schreien sich an. In der Folge stößt A9 B5 mit beiden
    Händen gegen die Brust
    , so dass dieser die Körperkontrolle verliert."

    Dies stellt aus meiner Sicht sehr wohl einen starken und absichtlichen Angriff gegen den Körper (nach Regel 8:7) dar!

    thomask: Es ging um die Frage, ob die Halbzeitpause zur Spielzeit gehört - was deine Zitate nicht widerlegen!