Beiträge von Uwe aus LD

    Also ich wundere mich, was an dem Thema so spannend ist.

    Wenn ich den Ausweis nach der Verlängerung wieder bekomme steckt er in der Geldbörse und wird zur nächsten Verlängerung wieder raus geholt.

    Da ich ihn gerade wieder zurück gesteckt habe weiß ich, er ist weiß ...

    Gruß Uwe

    Zitat

    Original von SchwarzeZunft
    hmm...
    also von Geheimhaltung kann keine rede sein.
    ..........

    Das wäre für mich dann der Fall "Den Mund ein wenig voll genommen" - zugegeben hier müssten wir das abwandeln in irgendwas mit" Finger und Tastatur" ......

    Ich bin mir schon bewusst, dass nicht jeder hier alles schreiben kann/will/darf was er weiß.

    Gruß Uwe

    @ Hereticus

    Zitat

    gelöscht, Uwe

    Die Version lese/höre ich auch zum ersten mal, da würde mich wirklich auch mal die Quelle interessieren ....... Woher hast du die? Wo wurde diese "Tatsache" diskutiert?

    Zitat

    gelöscht, Uwe


    So was würde ich persönlich nur öffentlich verbreiten, wenn ich wirklich gute Belege dafür hätte .........

    Dann bist du doch sicher so nett und lässt uns alle heir an deinem Wissen teil haben!!!

    Ich danke dir schon jetzt für das Posten der Infos die du von deinem HV bekommen hast, denn du scheinst hier der einzige zu sein, der da nähere Infos hat.

    Wir warten alle gespannt - oder war das nur heiße Luft?
    Gruß Uwe

    Zitat

    Sperre für Verantwortliche von Togliatti
    Wegen erwiesenen Manipulationsversuchs beim Champions-League-Spiel der Frauen zwischen HC Lada Togliatti und Slagelse FH am 21. Januar 2006 in Togliatti hat das Schiedsgericht des Europäischen Handball-Verbandes (EHF) den Vereins-Mitarbeiter der Gastgeberinnen, Oleg Jepifanow, für fünf Jahre gesperrt. Vereins-Managerin Julia Visner ist für zwei Jahre gesperrt worden. Das Schiedsgericht hat festgestellt, dass Jepifanow versucht hat, die deutschen EHF-Schiedsrichter Holger Fleisch und Jürgen Rieber mit Geld vor dem Spiel zu manipulieren. "Dies ist eine unzulässige Handlung, die als schwerwiegend eingestuft wird", teilte die EHF mit.


    FAZ online

    Zitat

    Original von Meikel
    Auf der Zunge zergehen lassen sollte man sich, dass die Russen 2 Jahre im Europacup gesperrt werden, wenn man Ihnen in den kommenden 4 Jahren eine Manipulation nachweist. Lemme/Ullrich werden 5 Jahre gesperrt für ein Nichtmelden eines Manipulationsversuches. Also deutlich härter als ein Verein, der dann tatsächlich überführt wird.

    Falsch, verurteilt wurden sie wegen fehlendem Schutz der Schiedsrichter.

    D.h., die Sperre wir dann wirksam, wenn sie innerhalb der nächsten 4 Jahren den notwendigen Schutz der Schiedsrichter nicht gewährleisten.

    Und dafür 2 Jahre Sperre fürs internationale Geschäft finde ich schon deutlich!

    Gruß Uwe

    .... und wohl auch, da das Ergebnis (Hinausstellung A8) zwar regelkonform aber "idiotisch" ist.
    Der Torwart, der wegen des laufenden Spiels das Feld außerhalb der Wechselmarke verlässt, was trinkt (Handtuch nimmt) und wieder (auch außerhalb der Merke) betritt, wird nicht bestraft, da kein Wechsel (Frage 140).
    Gruß Uwe

    Zitat

    Die EHF kennt den Namen, will ihn aber öffentlich aus dem Mund von L/U hören. Hier wird auf dem Rücken des schwächsten Gliedes ein Kampf ausgetragen, um selbst den Anschein einer reinen Weste zu behalten.

    Zitat

    Nach seiner (Rauchfuß) Meinung sei in Handball-Kreisen der Name des Mannes bekannt, der den Manipulationsversuch unternommen hat und auch im Zusammenhang mit anderen Spielen gefallen. «Der Name wird gehandelt. Die EHF sollte den Namen herausfinden und muss ihn dann nennen», forderte er.

    Was nu? Das hört sich beides sehr unterschiedlich an......

    @handballsr weißt du positiv oder vermutest du weil das ja jeder weiß?

    Ist der Name so bekannt (nachweisbar), dass gegen den ein Verfahren eingeleitet werden könnte oder bedarf es dafür der Zeugenaussage von L+U?

    Wer als (Mit-)Täter an der Aufklärung nicht mitwirkt (und sie sogar noch durch sein Schweigen behindert) kann auch im "normalen" Leben nicht unbedingt auf Strafmilderungen .... hoffen.
    Gruß Uwe
    Ich halte die Strafe im Ergebnis auch für sehr hoch und würde ins Rechtsmittel gehen. Aber selbst mit einer geringeren Strafe wäre es wohl das Karriereende.

    Zitat

    Original von meba ideen
    Nun zweifelhafter als von dieser "Schund-und Schmutzliteratur" wie "Spiegel" od. "Stern" gehts ja schon nicht mehr! Versteh die Frage nicht! Wenn die das "aufgedeckt" haben, dann sollten sie ja auch den Verursacher (der der die Beiden bestochen haben soll) auch kennen. .......


    Einer von denen hat die Beschlagnahme des Geldes bei Ausreise (Geldsache) aufgedeckt, nicht den Bestechungsversuch (siehe Nr. 2 des damaligen Postings).
    Lesen bildet.
    Die einzigen, die den Namen nennen können sind L+U und die tun es nicht.
    Das solch ein Verhalten in der Regel nicht zu einer milderen Strafe führt ist üblich.

    Zitat

    Original von meba ideen ........
    Sorry aber ich verstehe die Rechtssprechung da nicht. Ok für den Bestechungsversuch den sie nicht gemeldet haben sind sie selbst Schuld. Wenn sie es im Nachhinein nicht ausgeplaudert hätte, wäre nichts geschehen. Und für den Geldfund können sie nichts. Was ist - wer immer es auch glauben mag - wenn sie wirklich von nichts wussten und man ihnen die Kohle wirklich untergeschoben hat. Dann könnten sie für den Fakt ja auch nichts. Dumm ist natürlich dieses dann nicht zu melden. Wenn man schon auffliegt, dann hätte man es ja immer noch so darstellen können, als ob man von nichts wusste. Dann wäre die Kohle natürlich weg. Ärgerlich. Also alles in Allem bleibt es bei dem Fakt: sie sind deswegen bestraft worden, weil sie den "Geldfund" beim Zoll, nicht beim DHB gemeldet haben. Dafür 5 Jahre Nichtpfeifen zu bekommen ist meiner Meinung schon sehr krass! Wenn man bedenkt wer da bei der IHF auf´m Thron sitzt!!!

    Ach übrigens, seit wann wird denn nach Vorstellungskraft oder Nichtvorstellungskraft geurteilt. Ich dachte wenn man einem etwas nicht nachweisen kann heisst es immer noch "in dubio pro reo"????

    Das Strafmaß ist einfach nur lächerlich! Wenn es sich um Profi Schieris gehandelt hätte, käme es einem Berufverbot gleich! Unfassbar!

    Gruß


    1. Die Geldgeschichte ist durch eine Zeitschrift aufgedeckt worden (stern/Spiegel?) und nicht freiwillig von beiden mitgeteilt worden
    2. Danach haben beide den Bestechungsversuch eingeräumt
    3. Ich kann mir vorstellen, dass beim Strafmaß eine Rolle gespielt hat, dass beide den Namen desjenigen, der bestechen wollte, sehr wohl kennen, sich aber weigern ihn zu nennen.

    "Im Zweifel für den Angeklagten" OK, aber hier gibt es keinen Zweifel!
    Sie sollten bestochen werden und haben es nicht gemeldet.
    Sie haben Geld in der Tasche gehabt, das beschlagnahmt wurde und haben auch dies nicht gemeldet.
    Nur deshalb sind sie wenn ich es richtig sehe Verurteilt worden und das haben sie alles selber eingeräumt und steht fest - Wo sollen die Zweifel her kommen?
    Gruß Uwe

    Bevor ich mir überlege, ob die Strafe angemessen ist würde mich interessieren, welchen Strafrahmen die EHF hier für eigentlich zur Verfügung?
    Kann da jemand für Aufklärung sorgen?

    Wenn ich es richtig lese ist der Vorwurf nicht Bestechlichkeit, Spiel verschoben oder ähnliches sondern "nur" einen Bestechungsversuch nicht der EHF gemeldet zu haben.

    Um nicht missverstanden zu werden:
    Ich verstehe überhaupt nicht, dass sie es nicht gemeldet haben:
    1. Geldangebot vor dem Spiel
    2. Geldfund beim Zoll am Flughafen beim Heimflug
    da verstehe ich nicht, wie man nicht mit dem entsprechenden Schieriwart redet und abspricht wie man damit umgeht, wenn man schon keine offizielle Meldung machen will.

    Aber Hauptfrage ist für mich, welcher Rahmen steht der EHF zur Verfügung?
    Gruß Uwe

    Zitat


    14:10
    Es ist nicht erlaubt, einen Torwartwechsel vorzunehmen, sobald sich der Werfer mit dem Ball in der Hand in korrekter Wurfposition befindet und bereit ist, den 7-m-Wurf auszuführen. Jeder Versuch, in dieser Situation eine Auswechselung vorzunehmen, ist als unsportliches Verhalten zu bestrafen (8:4; 16:1c; 16:3c).

    Für mich ist die Regelung eindeutig und ich sehe keinen Raum für eine analoge Anwendung auf den Schützen.

    Analogien sind nur zulässig, wenn dadurch eine Regelungslücke, die von der die Regel setzenden Instanz versehentlich (z.B. Fall wurde nicht bedacht, übersehen) gelassen wurde, gefüllt werden soll. Anhaltspunkte, dass es hier ein Versehen der Regelkommission gab, kann ich nicht erkennen.

    Wenn aber die Regelkommission diese Regelung bewusst nur für den Torwart und gerade nicht für den Schützen regeln wollte, was ich glaube, kann ich als Schiedsrichter nicht die Regelung auf den Schützen analog anwenden. Das wäre ein Regelverstoß.

    Daher gibt es hier keinen Raum 14:10 auf den Schützen "analog" anzuwenden.

    Gruß Uwe

    Zitat

    Original von Lothar Frohwein

    Ist versuchte Schieribestechung in Deutschland strafbar?

    @ Lothar: Ja, Dürfte unter den Tatbestand versuchter Betrug § 263 StGB handeln

    @ thomask: Es besteht keine Anzeigepflicht für jedermann, die gibt es nur bei den in § 138 StGB aufgeführten Straftaten. Sicher kann jeder jederzeit eine Straftat anzeigen.
    Ob es eine verbandsinterne Meldepflicht für Trainer gibt weiß ich nicht.

    Mir ist auch nicht bekannt, ob ich als Schieri "hier unten" eine Meldepflicht habe. Wüsste nicht, dass es irgendwo steht oder dass ich eine entsprechende Verpflichtung eingegangen wäre.
    Gruß Uwe