ZitatOriginal von Lasse
Dass es allgemeine (oder zumindest häufige) Lehrmeinung ist, ist - zumindest mir - durchaus klar. Es ging mir von Anfang an ja auch nur darum, dass es eigentlich durch keine Regel gedeckt ist.
Doch ist es, sogar mit Begründung(s.o.), aber wenn man nicht verstehen will, pfeift man halt anders.
An der von Outsider81 zitierten zutreffenden und überall vertretenen Lehrmeinung hat sich auch nichts geändert.
Wenn die Auffassung von jfherden, dass 8:5a den Kopftreffer mit umfasst zutreffend wäre, wäre die Regelung 8:5e überflüssig, da ja schon durch 8:5a die DQ gegeben werden müsste (wenn aus dem Spiel raus, auf jeden Fall auch bei einem freien Ball).
Noch ein letztes Mal die richtige
ZitatKlarstellung von Thorsten
Dany: man kann aus dem spiel heraus keine DQ gegen einen spieler aussprechen, wenn er beim wurf den kopf des tw trifft. dies ist regeltechnisch nur beim 7m, bzw. direktem fw möglich, wenn der tw sich nicht bewegt hat. einzige ausnahme, der sr kann dem spieler absicht unterstellen, was objektiv so gut wie unmöglich ist - es sei denn der werfende spieler kündigt den kopftreffer vorher an ( eher unwahrscheinlich ). in diesem fall würde es sich aber sogar um eine tätlichkeit handeln, die mit ausschluss zu bestrafen wäre. hier gibt es auch keinen "ermessensspielraum" für den sr. kopftreffer aus dem laufenden spiel heraus gehören somit zum risiko, dass der tw einkalkulieren muss. die "klarstellung" der ihf betrifft nur kopftreffer bei 7m/direktem fw. in der praxis obliegt es nun also dem sr zu entscheiden, ob ein minimales bewegen des kopfes/oberkörpers eine DQ des werfers zur folge hat. dies wird m.e. immer dann der fall sein, wenn der sr der meinung ist, der ball hätte den kopf auch dann getroffen wenn die bewegung nicht stattgefunden hätte. ich würde empfehlen, den ball gleich ins tor zu werfen um alle unklarheiten zu beseitigen :-)))) gruß thorsten
Für mich ist das Thema hier jetzt beendet, denn Unbelehrbare soll man ziehen lasse und nicht weiter füttern.
Gruß Uwe