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Original von Zickenbändiger

Aua.... und aufgrund welcher Rechtsgrundlage gibt es die Sperre? Beleidigung, Bedrohung oder Tätlichkeit? Das geht aus dem Urteil nicht so ganz hervor.
Wenn ich das richtig lese, dann hat der Trainer folgenden Fehltritt begangen:
§ 3 Rechtsordnung
"Folgende Strafen konnen einzeln oder nebeneinander verhängt werden:"
§ 16 RO kennst du bestimmt, hast ihn hier nur übersehen.
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§ 16 Spielabbruch
(1) Bricht ein Schiedsrichter wegen Unsportlichkeiten ein Spiel ab, sind die Schuldigen ohne Rücksicht auf die sich aus der Spiel- oder Rechtsordnung ergebende Spielwertung zu bestrafen. Die Spielleitende Stelle beantragt eine Entscheidung, bei der zuständigen Rechtsinstanz und unterrichtet davon die Beteiligten.
(2) ....
(Fettungen von mir)
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Original von Zickenbändiger
War das jetzt ein besonders schwerer Fall von einer einzeln verhängten Strafe? Oder vielleicht doch ein Fall einer nebeneinander verhängten Strafe, die der Trainer da begangen hat? Dass ggf. ein Fehlverhalten aus der Trainerordnung heraus bestraft wurde, ist jedenfalls nicht ersichtlich. Die Strafe gegen den Trainer ist pure Willkür, das Sportgericht wahrscheinlich mit Landwirten, Handwerkern und Gärtnern besetzt (nix gegen die genannten Berufe...). Chancen einer Berufung sind gleich 100 %, falls in der nächsten Instanz nicht ebenfalls nur Deppen sitzen.
Schade, dass du mir deiner Wortwahl und dem pauschalen Rundumschlag die Basis für eine sachliche Diskussion verlässt.
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Original von Zickenbändiger
Wertung des Spiels geht - normalerweise - völlig in Ordnung. Ein Märtyrer muss sterben, sonst funktioniert das begrifflich nicht. Ich stand allerdings neulich aufgrund der Spielweise des Gegners in der weiblichen E-Jugend auch kurz vor einem Spielabbruch und hätte damit leben müssen, dass mein Verein dann bestraft wird. Wenn in diesem Fall die "Manndeckung" so gespielt wurde, wie ich sie unter den zwei zugedrückten Augen des Schieris erlebt habe, dann hat der Trainer mein volles Verständnis. Als die Fouls langsam den Bereich der Hinausstellung verließen und es immer noch Freiwürfe gab, da kann ein Trainer nicht einfach zusehen. Und wenn es in den Bereich der Gesundheitgefährdung hineingeht - weswegen wir neulich auch fast abgebrochen hätten, dann würde ich mich hinterher aufs Äußerste dagegen wehren, dass ich den Spielabbruch verschuldet hätte. Notstand / Notwehr muss es auch im Bereich der Sportgerichtsbarkeit geben. Aber das muss ich den Sportgerichten mit Buchstabensuppe auf dem Teller buchstabieren... 
Dein Beispiel hat nicht viel mit der Begründung des Trainers in dem zitierten Entscheidung zu tun! Nicht mal der Trainer, der den Abbruch verursacht hat, hat angegeben, dass die Verletzung durch eine "unfaire Gangart" der Gegner entstanden ist. Dessen Begründung für den Abbruch hat nicht viel mit unfairen oder überharten Gangart der Gegner/innen und damit (körperlichen) Gesundheitsschutz seiner Spieler/innen zu tun. Dafür spricht auch, dass er zur Fortsetzung bereit gewesen wäre, wenn die Taktik vom Gegner verändert worden wäre.
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Aussage des MV Arno Scheidemantel:
Seine Mannschaft gehöre leistungsmäßig nicht in die irrtümlich gemeldete Gruppe 1. Er habe das Spiel aufgrund der offenen Manndeckung durch den Gegner abgebrochen, da sich eine seiner Spielerinnen verletzt habe und er gegen die überlegenen Gegnerinnen keine Alternative gesehen habe. Der SR habe Ihm nicht sagen können, was für Konsequenzen ein Spielabbruch für Ihn haben würde und auf dessen wiederholte Nachfrage habe er angeboten weiterzuspielen, wenn GW Büdesheim auf die Manndeckung verzichten würde. Dies habe die Trainerin von Büdesheim aber abgelehnt, so dass er das Spiel aus Verantwortungsbewusstsein für das Wohl seiner Mannschaft abgebrochen habe. Darüber hinaus seien auch von dem SR, Sohn der Trainerin von Büdesheim, mehrere Fehlentscheidungen gegen seine Mannschaft getroffen worden.
Interessant wäre es wirklich das von dir angeschnittene Thema - unabhängig von der zitierten Entscheidung - zu diskutieren:
Hat ein MV aus dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes (du nennst es Notwehr/Nothilfe) das Recht ein Spiel abzubrechen, wenn der Schiedsrichter "beide Augen zumacht"? Wenn ja unter welchen Voraussetzungen?