Beiträge von Uwe aus LD

    Bevor er das nicht findet und trotzdem drüber diskutieren will:
    Regelklarstellung vom 1.8.2006 Nr. 8

    Zitat

    8. Alter des Mannschaftsverantwortlichen ab 18 Jahre (er muss rechtskräftig „unterschriftsfähig“ sein)

    Sollte sich eigentlich schon längst rumgesprochen haben .......

    Zitat

    Original von Zickenbändiger
    :kotzen:

    Aua.... und aufgrund welcher Rechtsgrundlage gibt es die Sperre? Beleidigung, Bedrohung oder Tätlichkeit? Das geht aus dem Urteil nicht so ganz hervor. :wall: Wenn ich das richtig lese, dann hat der Trainer folgenden Fehltritt begangen:

    § 3 Rechtsordnung

    "Folgende Strafen konnen einzeln oder nebeneinander verhängt werden:"

    § 16 RO kennst du bestimmt, hast ihn hier nur übersehen.

    Zitat

    § 16 Spielabbruch
    (1) Bricht ein Schiedsrichter wegen Unsportlichkeiten ein Spiel ab, sind die Schuldigen ohne Rücksicht auf die sich aus der Spiel- oder Rechtsordnung ergebende Spielwertung zu bestrafen. Die Spielleitende Stelle beantragt eine Entscheidung, bei der zuständigen Rechtsinstanz und unterrichtet davon die Beteiligten.
    (2) ....

    (Fettungen von mir)


    Zitat

    Original von Zickenbändiger
    War das jetzt ein besonders schwerer Fall von einer einzeln verhängten Strafe? Oder vielleicht doch ein Fall einer nebeneinander verhängten Strafe, die der Trainer da begangen hat? Dass ggf. ein Fehlverhalten aus der Trainerordnung heraus bestraft wurde, ist jedenfalls nicht ersichtlich. Die Strafe gegen den Trainer ist pure Willkür, das Sportgericht wahrscheinlich mit Landwirten, Handwerkern und Gärtnern besetzt (nix gegen die genannten Berufe...). Chancen einer Berufung sind gleich 100 %, falls in der nächsten Instanz nicht ebenfalls nur Deppen sitzen.

    Schade, dass du mir deiner Wortwahl und dem pauschalen Rundumschlag die Basis für eine sachliche Diskussion verlässt.

    Zitat

    Original von Zickenbändiger
    Wertung des Spiels geht - normalerweise - völlig in Ordnung. Ein Märtyrer muss sterben, sonst funktioniert das begrifflich nicht. Ich stand allerdings neulich aufgrund der Spielweise des Gegners in der weiblichen E-Jugend auch kurz vor einem Spielabbruch und hätte damit leben müssen, dass mein Verein dann bestraft wird. Wenn in diesem Fall die "Manndeckung" so gespielt wurde, wie ich sie unter den zwei zugedrückten Augen des Schieris erlebt habe, dann hat der Trainer mein volles Verständnis. Als die Fouls langsam den Bereich der Hinausstellung verließen und es immer noch Freiwürfe gab, da kann ein Trainer nicht einfach zusehen. Und wenn es in den Bereich der Gesundheitgefährdung hineingeht - weswegen wir neulich auch fast abgebrochen hätten, dann würde ich mich hinterher aufs Äußerste dagegen wehren, dass ich den Spielabbruch verschuldet hätte. Notstand / Notwehr muss es auch im Bereich der Sportgerichtsbarkeit geben. Aber das muss ich den Sportgerichten mit Buchstabensuppe auf dem Teller buchstabieren... :wall:

    Dein Beispiel hat nicht viel mit der Begründung des Trainers in dem zitierten Entscheidung zu tun! Nicht mal der Trainer, der den Abbruch verursacht hat, hat angegeben, dass die Verletzung durch eine "unfaire Gangart" der Gegner entstanden ist. Dessen Begründung für den Abbruch hat nicht viel mit unfairen oder überharten Gangart der Gegner/innen und damit (körperlichen) Gesundheitsschutz seiner Spieler/innen zu tun. Dafür spricht auch, dass er zur Fortsetzung bereit gewesen wäre, wenn die Taktik vom Gegner verändert worden wäre.

    Zitat

    Aussage des MV Arno Scheidemantel:
    Seine Mannschaft gehöre leistungsmäßig nicht in die irrtümlich gemeldete Gruppe 1. Er habe das Spiel aufgrund der offenen Manndeckung durch den Gegner abgebrochen, da sich eine seiner Spielerinnen verletzt habe und er gegen die überlegenen Gegnerinnen keine Alternative gesehen habe. Der SR habe Ihm nicht sagen können, was für Konsequenzen ein Spielabbruch für Ihn haben würde und auf dessen wiederholte Nachfrage habe er angeboten weiterzuspielen, wenn GW Büdesheim auf die Manndeckung verzichten würde. Dies habe die Trainerin von Büdesheim aber abgelehnt, so dass er das Spiel aus Verantwortungsbewusstsein für das Wohl seiner Mannschaft abgebrochen habe. Darüber hinaus seien auch von dem SR, Sohn der Trainerin von Büdesheim, mehrere Fehlentscheidungen gegen seine Mannschaft getroffen worden.

    Interessant wäre es wirklich das von dir angeschnittene Thema - unabhängig von der zitierten Entscheidung - zu diskutieren:

    Hat ein MV aus dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes (du nennst es Notwehr/Nothilfe) das Recht ein Spiel abzubrechen, wenn der Schiedsrichter "beide Augen zumacht"? Wenn ja unter welchen Voraussetzungen?

    Zitat

    Wie ist das Spiel jetzt fortzusetzen ? Bitte um Vorschläge aufgrund der geschilderten Situation, keine wenn, hätte und aber-Wunschkonstellationen. Tatsächliche Entscheidung gibts später.


    Lies das Ausgangsposting... es geht nicht um die dort gemachte Sachverhaltsschilderung ..... nicht um das was wer möglicherweise gesehen hat.

    Zitat

    Original von jfherden
    ......
    Gesetzt sei folgender Fall: Spiel A gegen B am Sonntag, Spieler A15 erhält rote Karte wegen Beleidigung. Er erhält eine 4wöchige Sperre, das erfährt auch der SR, der die rote Karte gegeben hat. Nun pfeift derselbe SR am Sonntag darauf A gegen C. Spieler A15 ist mit eingetragen. Nach Regel 4:3 ist er teilnahmeberechtigt. Er ist aber nicht spielberechtigt, da er die Sperre absitzen muss.
    Eine Teilnahme von A15 kann man auch als Unsportlichkeit sehen. Du hast hier nur keine Handhabe, progressiv zu bestrafen.
    Mit anderen Worten: Auch andere Sachverhalte können dem SR ausreichend detailliert bekannt sein. Er darf dennoch nicht progressiv bestrafen. Da ist für ihn die Regel 8:4 bindend.
    .......

    Und der Schiedsrichter weiß auch und kann es vor Ort verbindlich und abschließend überprüfen, ob ein Rechtsmittel (vom Verein und/oder Spieler und/oder Staffelleiter) eingelegt ist, ob dies fristgerecht eingelegt wurde und ob der so häufige Formfehler vermieden wurde und kennt exakt alle Verfahrensvorschriften und kontrolliert deren Einhaltung im Rechtsmittelverfahren vor Spielbeginn, da ihm ja alle erforderlichen Unterlagen bekannt sind und vorliegen.
    Du hast recht, ich kann als Tatsachenfeststellung (aus eigener Wahrnehmung) das alles überprüfen und vor Ort klären.

    Ach so, brauche ich ja nicht, stand ja in der Zeitung.

    Zitat

    Original von jfherden


    Dann wäre jeglicher Verstoß gegen eine der vielen Ordnungen des DHB oder der Verbände auch auf dem Spielfeld als Unsportlichkeit ahndbar. Denn ein Festspielen oder eine fehlende Doppelspielberechtigung oder ein Verstoß gegen Wartefristen oder, oder, oder kann ja auch als Sportbetrug ausgelegt werden. Oder etwa nicht?

    Da der Schiedsrichter nur Vorfälle ahnden kann, die er aus eigener Wahrnehmung feststellt. Und wie will der Schieri das bei deinen og. Beispielen verbindlich machen - geht nicht. Daher werden diese Unsportlichkeiten - wenn sie festgestellt werden - durch die Instanzen geahndet, die den jeweiligen Sachverhalt verbindlich feststellen können.
    Den Verstoß gegen das Harzverbot kann ich sicher feststellen. Nach dem ersten Verstoß werden die Spieler und der MV vom Schieri nochmals auf das bestehende Harzverbot hingewiesen - und wenn sie dann wieder dagegen verstoßen halte ich das sehr wohl für unsportlich.

    Du musst dich mal entscheiden: willst du was

    Zitat

    So einem Spieler würde man dann ja gerne etwas schriftliches vorhalten können, was er damals unterzeichnet hat, sodass er mit seiner Ausrede nicht durchkommt und sich nun eigentlich moralisch verpflichtet fühlen sollte, doch zu kommen.

    oder

    Zitat

    Wäre an diesen Sachen rechtlich irgendetwas auszusetzen?

    Wenn du was rechtlich verbindliches mit der Möglichkeit, es gerichtlich durchzusetzen, haben willst, dann gehe zu einem Anwalt deines Vertrauens und lass dich beraten.

    Die Antwort wirst du hier nicht bekommen - und wenn, dann ist sie völlig unverbindlich nutzt dir nix!

    1. Den Ballwechsel entscheidet der Schieri und da wird (insbesondere bei Harz) keine Mannschaft gefragt.
    2. Der/Die Harzer gehen Hände waschen und es wird im Protokoll mit Nummern notiert.
    3. Wenn wieder Harz auftaucht -> progressive Bestrafung der harzenden Spieler.

    Hier im Bereich PfHV ist grundsätzliches Harzverbot und es sind schon Träger von Hallen (Stadt) auf die Idee gekommen, zu versuchen, von den Schiedsrichtern, die das Harzen bemerkt und das Harzverbot nicht durchgesetzt haben, im Wege des Schadenersatzes die Reinigungskosten einzufordern. Wurde vom Verband durch Gespräche vermieden.

    Eine Halle von Harzresten zu reinigen ist nicht billig!!
    Gruß Uwe

    Ich würde es so handhaben und die selben Maßstäbe anlegen, die ich das gesamte Spiel über angelegt habe.
    Hätte ich also in der 15. Spielminute in der Situation die Zeit angehalten, hätte ich auch jetzt angehalten. Warum soll ich es jetzt anders handhaben? Ist mir kein Grund ersichtlich.
    Gruß Uwe

    Zitat

    § 12 Nachweis der Spielberechtigung, Spielausweise
    (1) Für den Nachweis der Spielberechtigung werden Spielausweise gefertigt, die Eigentum des ausstellenden Verbandes bleiben.
    (2) Die Landesverbände können in ihrem Bereich für die Altersklassen Jugend D und jünger abweichende Bestimmungen erlassen.
    (3) Es gibt für jeden Spieler nur einen Spielausweis. Weitere Spielberechtigungen sind darin einzutragen.

    Spielordnung des DHB, Fettung von mir.

    Wenn mit falschen Angaben (Pass verloren) ein zweiter Pass erschlichen und benutzt wird, wird das nach RO bestraft.

    @ thomask:
    Genau das wollte ich sagen in Abgrenzung zu der folgenden Aussage:

    Zitat

    Original von jfherden
    In meinen Augen ist die Formulierung "darf nicht teilnehmen" nicht ausreichend konkret, um eine Regelwidrigkeit zu konstruieren........

    Deshalb schrieb ich nach dem Regelauszug auch :

    Zitat

    Diese Formulierung ist im Regelwerk extra gewählt worden, um den Vorwurf/Einspruch eines Regelverstoßes nicht durchgreifen zu lassen.

    Für uns Schieris verbindlich, aber wenn wir dagegen mal verstoßen kann uns keiner nen Strick draus drehen (selbst dann nicht, wenn spielentscheidend.).

    Gruß Uwe

    Zitat

    Ein Spieler sollte nicht mehr als eine Verwarnung und eine Mannschaft insgesamt nicht mehr als drei Verwarnungen erhalten; die folgende Strafe muss mindestens eine Hinausstellung sein. Ein bereits hinausgestellter Spieler sollte nicht mehr verwarnt werden. Gegen die Offiziellen einer Mannschaft sollte insgesamt nur eine Verwarnung ausgesprochen werden.

    Fettungen von mir

    Diese Formulierung ist im Regelwerk extra gewählt worden, um den Vorwurf/Einspruch eines Regelverstoßes nicht durchgreifen zu lassen.

    Was ist denn die Konsequenz aus einem Regelverstoß wenn Einspruch eingelegt wird? - NIX!
    Erst wenn festgestellt wird, dass dieser Regelverstoß spielentscheidend war, kann es Konsequenzen geben.

    Zitat

    Der Einspruch wurde form- und fristgerecht eingelegt und ist auch in der Sache begründet. In der oben beschrieben Situation hätte gem. Regel 2:5 der IHF-Regeln keine Auswechslung stattfinden dürfen. Die Regel geht auch ausdrücklich auf Verletzungen ein, wobei sie ausdrücklich eine Auswechslung bei der verteidigenden Mannschaft nur dann zulässt, wenn es sich bei der Verletzten um die Torfrau handelt. Alle anderen Auswechslungen müssen gem. Regel 4:5 mit einer Hinausstellung geahndet werden. Demnach liegt ein Regelverstoß der SR vor, dessen Beurteilung ob seiner Spielentscheidenden Bedeutung dem VSpG unterlag. Bei seiner Entscheidung, dem Einspruch stattzugeben, folgt das VSpG der gängigen Rechtssprechung des Bundesgerichts des DHB, nachdem Regelverstöße der SR u.a. immer dann als spielentscheidend zu werten sind, wenn das Spiel mit dem Ergebnis unentschieden endete oder die Tordifferenz nicht mehr als einen Treffer beträgt.


    Urteil 7/2008 des Hess. Verbandssportgerichts

    Zitat

    Original von jfherden


    Woher nimmst du den Regelverstoß?


    Aus den Regeln.....

    Zitat

    Ist die Entscheidung durch 7-m-Werfen herbeizuführen, gelten die Bestimmungen des folgenden Kommentars.
    Kommentar: Entscheidung durch 7-m Werfen: Am 7-m Werfen dürfen hinausgestellte, disqualifizierte oder ausgeschlossene Spieler nicht teilnehmen.

    Regel 2.2 letzter Satz + Kommentar 1. Satz (schon mehrfach zitiert)

    Zitat

    Da hat es die Frage ans Kampfgericht gegeben ob der hinausgestellte Spieler werfen darf. Das Kampfgericht (bzw. einer der beiden) hat das bejaht. Daraufhin hat der Bursche geworfen und das Spiel war mit dem nächsten beiden Würfen entschieden.

    RolfB, Sachverhaltsschilderung

    Ausnahme: In den Tunierausschreibungen wurde ausdrücklich hiervon abgewichen, wovon ich nicht ausgehe, da es hierfür keinen Anhaltspunkt gibt.

    Ich behaupte einfach mal ohne es geprüft zu haben, dass es in der HBL eine Vielzahl von Regelungen gibt, die es beim DHB nicht gibt.
    Diese werden sich letztlich auch aus den Verträgen, die mit den Vereinen geschlossen wurden ergeben.
    Die HBL ist eine ganz normale GmbH nach deutschem Recht
    Impressum der Homepage:

    Zitat

    Handball-Bundesliga GmbH
    Willi-Daume Haus Strobelallee 56
    44139 Dortmund
    Tel.: 0049 (0)231/911 91 71

    Im Ergebnis ist es so, wenn dort eine Sperre verhängt wurde und keiner dagegen Rechtsmittel einlegt, bleibt die Strafe.

    Zitat

    Original von Theoitetos
    Gibt auch Landesverbände mit ähnlichen Durchführungsbestimmungen, wo klar drin steht, das bei so einer roten Karte 1 Spiel Sperre plus Geldstrafe gibt.

    Ich lasse mich gerne eines besseren belehren - danke Steinar wegen HBL - aber ich bin der Meinung dass die DfBs nicht ausreichen um eine Sperre und Geldstrafe zu verhängen, da eine Grundlage in der RO fehlt.

    Ist das in den Landesverbänden schon angewendet worden (und durch die Instanzen abgesegnet?)

    Gruß Uwe

    Zitat

    Original von Trapp

    Ist das wirklich ein Einspruchsgrund oder einfach nur eine falsche Tatsachenentscheidung. Ist ja in gewissen Weise schon vergleichbar mit einem Foul, dass eigentlich nur einen 2-Minutenstrafe nach sich ziehen würde eine DQ gegeben wird.

    Aus meiner Sicht ist die "Rote" einen Tatsachenentscheidung und kann von der Rechtsinstanz nicht gekippt werden bzw. nicht zu einer Spielwiederholung führen.

    Da der Fall aber nicht in der RO vorgesehen ist, kann die "Rote" aber keinesfalls für den Spieler zu einer Sperre oder weiteren Bestrafung führen.

    Wenn ich mich recht entsinne war aber gerade die weitere Bestrafung des Spielers das Ziel, mit dem die Regelung eingeführt wurde. Man war der Meinung, dass die "Rote" verbunden mit einer folgenden weiteren Bestrafung (Sperre des Spielers), die ja sonst in der letzten Spielminute keine andere Wirkung als eine 2-Minuten-Strafe hätte, solche Aktionen in der letzten Spielminute verhindert.

    Wenn ich nicht sehr irre, ist in der Bundesliga auch eine weitere Bestrafung möglich.

    Gruß und frohe Weihnachten an alle
    Uwe

    Zitat

    Original von Arcosh
    Die letzte Spielminute ist, wie der Name schon sagt, die letzte Minute des Spiels........


    So einfach kann das Leben sein, wenn man sich nicht krampfhaft das Hirn verrenkt.


    Wobei es schon bis zu 3 "letzte Spielminuten" geben kann, nämlich wenn das Spielende durch das Spielergebnis beeinflusst wird und vorher nicht fest steht.

    Pokalspiel (Erwachsenenbereich, im Jugendbereich entsprechend)
    1. von 59.00 - 60.00

    bei Unentschieden

    2. von 09.00 - 10.00 der 1. Verlängerung

    bei Unentschieden

    3. von 09.00 - 10.00 der 2. Verlängerung

    Gruß Uwe

    Zitat

    ..... Erste Halbzeit Landesliga wC.......


    Eläuterungen 6 g

    Zitat


    g) Wenn ein Spieler in der letzten Spielminute eine Handlung vornimmt, die als Vergehen im Sinne der Regeln 8:5 oder 8:6 angesehen werden kann, und dadurch der anderen Mannschaft die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen. Bei der Beurteilung ist entscheidend, ob durch die Aktion ein wichtiges Tor (Sieg, Unentschieden oder Tordifferenz) verhindert wird.

    kann hier nicht gelten.

    Hat der Schieri diese Erläuterung vielleicht falsch verstanden und wendet sie auf das gesamte Spiel oder auch die letzte Minute der 1. Hz an?