Wer kann mir eine eindeutige Definition bzw Beschreibung der Manndeckung liefern?
Was ist Manndeckung?
Danke schon mal!
Wer kann mir eine eindeutige Definition bzw Beschreibung der Manndeckung liefern?
Was ist Manndeckung?
Danke schon mal!
Ein kurzer Blick auf die Seite des DHB bringt zumindest erstmal folgende Grunddefinition
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6 gegen 6 mit Manndeckung
Grundaufstellung mindestens in der eigenen Spielfeldhälfte außerhalb der Nahwurfzone
Angreifer, die in die Nahwurfzone laufen, können begleitet werden
Klare Zuordnung: ein Verteidiger gegen einen Angreifer
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Vielleicht konkretisierst Du noch mal Deine Frage. Wir unterscheiden mindestens in:
a) offene Manndeckung (alle Feldspieler)
Vorgeschrieben in vielen Verbänden für Minis (F-Jugend) und E-Jugend, ansonsten als Variante kurz vor Schluss bei Rückstand weit verbreitet
b) (Feldmann'sche) sinkende Manndeckung
Übergangsvariante zur Raumdeckung mit Abwehr auf Ballhöhe, losgelöst von der Position des Gegenspielers
c) Einzelmanndeckung
Variante zur Ausschaltung eines Spielmachers / Haupttorschützen, häufig bis zur C-Jugend untersagt
Und egal wie wir es definieren, wo es Vorschriften hierzu gibt, interessiert es die Schieris kein Stück...
ZitatOriginal von Zickenbändiger
b) (Feldmann'sche) sinkende Manndeckung
Übergangsvariante zur Raumdeckung mit Abwehr auf Ballhöhe, losgelöst von der Position des Gegenspielers
Sicherlich nur ein Schreibfehler ![]()
Bei der Sinkenden Manndeckung agieren die Abwehrspieler mannbezogen - d.h. angepasst an die Position des Gegenspielers. Sie sinken auf Ballhöhe ab, wenn der Gegner nicht in Ballbesitz ist und ordnen sich direkt zu bei Ballbesitz (Hinführung zu Abwehrregelbewegungen).
Positionswechsel vor der Abwehr (Breite) können mannbezogen (Begleiten) oder raumorientiert (Switch) gelöst werden; bei Positionswechsel in die Tiefe (z.B. Einlaufen von Außen) wird immer begleitet.
Demnach entspricht die Aufstellung der Abwehr gegen einen 3:3-Angriff einer 1:5-Abwehr; gegen einen Angriff im 4:2 steht die Abwehr quasi 4:2 dagegen.
Da muss irgendwo in Hessen ein rotes Lämpchen aufleuchten, wenn gewisse Schlüsselwörter /-namen hier fallen.
Und das ist gut so, denn nun haben wir eine weitere fachmännische Definition. ![]()
Frohes neues Jahr nach Griesheim! ![]()
ZitatOriginal von Zickenbändiger
.....Und egal wie wir es definieren, wo es Vorschriften hierzu gibt, interessiert es die Schieris kein Stück...
Verallgemeiner doch nicht immer soviel!
Ganz so stimmt es einfach nicht! Ausnahmen gibt es immer wieder! ![]()
Da haste du ja von direkter Stelle gleich einen übergezogen bekommen. ![]()
Jetzt stimmt die Definition!
Übrigens hervorragend zu sehen und zu üben hier:
http://shop.philippka.de/handball/dvd/d…e-c-jugend.html
Gruß
Ich fühle mich ganz und gar nicht übergebraten.
Ich war bewusst oberflächlich, da ich nicht weiß, worauf die Eingangsfrage abzielt (regeltechnisch, Training). Ich hätte allenfalls präziser formulieren können "Höhe des Gegenspielers", sprich dass es nicht mehr auf eine enge Paarbildung ankommen soll, sondern gegen Rückraum und Außen die Zuordnung in der Breite stimmen muss.
Bei uns ist seit einigen Jahren in der E-Jugend Manndeckung über das gesamte Feld vorgeschrieben. Dem Wortlaut nach bedeutet das:
Ballverlust / Verworfen - sofortige Zuordnung zu einem Gegenspieler
In der Praxis sieht es aber mehr nach Rückzug in die eigene Hälfte aus, um sich dort erst zuzuordnen. Nach Freiwürfen bleiben viele Abwehrreihen am Sechser kleben, ohne sich wieder zuzuordnen. Liberovarianten habe ich in Einzelfällen ebenfalls schon erlebt (passt nicht zu "Manndeckung über das gesamte Feld"). In der E-Jugend bin ich seit Jahren aktiv und noch nie hat ein Schieri jemals die Abwehr der Gegner beanstandet.
Nimmt man den Kinderhandball deutschlandweit als Maßstab, dann verallgemeinere ich. Nimmt man meinen bescheidenen Erfahrungshorizont, dann ist das eine Aussage ohne jede Ausnahme. (Nein, nicht ganz. In einem Spiel habe ich 39 Minuten lang auf Einhaltung der Manndeckung bestanden. Dann gab die Schiedsrichterin den Hinweis an die gegnerische Bank.
)
Dann war es gegen Ende ja wenigstens eine Minute regelgerecht
![]()
Wir haben bei uns auch das "Fleischmauerverbot" - und einige Schiris ahnden auch (insbesondere diejenigen, die auch Trainer in diesen Altersklaseen sind
)
es gibt auch leute, die sich über eine manndeckung so richtig ärgern.
ZitatAlles anzeigen
Urteil – Nr. 01 / 10Antrag des Präsidiums des HVR auf Einleitung eines Verfahrens gem. § 16/1 RO wegen Spielabbruches des M-Spiels 043 wDJG1 GW Büdesheim – TV Bodenheim am 6.12.2009 durch den MV Arno Scheidemantel, TV Bodenheim (TVB)
Das Verbandssportgericht des HVR hat in der Zusammensetzung mit den Sportfreunden im schriftlichen Verfahren folgendes Urteil in erster Instanz gefällt:1. Das o.a. M-Spiel wird gem. § 19 I e RO mit 2:0 Punkten und 0:0 Toren für den TV Bodenheim als verloren gewertet.
2. Der MV Arno Scheidemantel wird mit einer persönlichen Sperre von 6 Monaten (25.01. – 24.07.2010) belegt. ( §§ 3 I b RO ).
3. Darüber hinaus wird Ihm für die Dauer von weiteren 6 Monaten ( 25.07.2010 – 24.01.2011 ) ein Verbot zur Ausübung der Trainer- und /oder Übungsleiter-tätigkeit auferlegt ( §§ 3 I o, 14 RO ).
4. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 29,30 € gehen gem. § 59 III RO zu Lasten des TVB.Sachverhalt:
Der SR trug folgendes in den Spielberichtsbogen des o.a. M-Spieles ein:
„Disqualifikation MV Gast: Bricht das Spiel bei 14:41 gespielten Minuten ab, holt seine Mannschaft zur Bank und schickt diese zum Umziehen. Begründung MV: Wegen verletzen Spielerin, zu diesem Zeitpunkt und einer Fehlentscheidung des SR. Außerdem GW Büdesheim von Beginn an mit Manndeckung. Das Ganze geschah beim Spielstand von 16:6 für GW Büdesheim.“Aussage des MV Arno Scheidemantel:
Seine Mannschaft gehöre leistungsmäßig nicht in die irrtümlich gemeldete Gruppe 1. Er habe das Spiel aufgrund der offenen Manndeckung durch den Gegner abgebrochen, da sich eine seiner Spielerinnen verletzt habe und er gegen die überlegenen Gegnerinnen keine Alternative gesehen habe. Der SR habe Ihm nicht sagen können, was für Konsequenzen ein Spielabbruch für Ihn haben würde und auf dessen wiederholte Nachfrage habe er angeboten weiterzuspielen, wenn GW Büdesheim auf die Manndeckung verzichten würde. Dies habe die Trainerin von Büdesheim aber abgelehnt, so dass er das Spiel aus Verantwortungsbewusstsein für das Wohl seiner Mannschaft abgebrochen habe. Darüber hinaus seien auch von dem SR, Sohn der Trainerin von Büdesheim, mehrere Fehlentscheidungen gegen seine Mannschaft getroffen worden.Aussage der Betreuerin Kirsten Scheidemantel:
Sie bestätigt die Aussage Ihres Mannes sowohl bzgl des Verlaufes des Spielabbruches als auch der Fehlentscheidungen des SR´s.Aussage des SR´s Julian Köppel:
Nach einer Verletzungsunterbrechung habe Ihm der MV des TVB mitgeteilt, dass er keinen Sinn mehr in der Spielfortsetzung sehe. Dies blieb auch nach mehrfacher Aufforderung, doch das Spiel fortzusetzen, sein letztes Wort, sodass er zwingend zu disqualifizieren gewesen sei.Antrag des Rechtswartes Waldmann:
1. Das Spiel wegen verschuldetem Spielabbruch der TVB mit 2:0 Punkten und 0:0 Toren für den GW Büdesheim zu werten.
2. Den TVB wegen verschuldetem Spielabbruch mit einer Geldbuße von 100 € zu belegen.
3. Den MV Arno Scheidemantel wegen grob unsportlichem Eingriff in den Spielbetrieb gem. § 3 (1) b RO für mindestens 1 Jahr persönlich zu sperren.
4. Dem MV Arno Scheidemantel gem. § 3 (1) o RO ein befristetes Verbot zur Ausübung der Trainer- und/oder Übungsleitertätigkeit ( Sperre) für die Dauer von mindestens 12 Monaten auszusprechen.Entscheidungsgründe:
Der form– und fristgerechte Antrag des Präsidiums des HVR ist zulässig und auch überwiegend begründet.Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme und der Sichtung des Beweismaterials und den vorliegenden schriftlichen Zeugenaussagen hält das VSpG eine persönliche Sperre von 6 Monaten und darüber hinaus ein Verbot der Ausübung der Trainer- bzw. Übungsleitertätigkeit von weiteren 6 Monaten für schuldangemessen und erforderlich, aber auch ausreichend. Auch der vom MV Scheidemantel detailliert vorgetragene und in Kurzfassung oben wiedergegebene Sachverhalt rechtfertigt auf gar keinen Fall den durch Ihn verursachten Spielabbruch. Die von der gegnerischen Mannschaft gewählte Deckungsformation – die auch in der DHB-Rahmenkonzeption gefordert wird – wird auch in späteren Jahrgängen durchgeführt und geschult. Kein Verständnis hat das VSpG gegenüber der Schuldzuweisungen an die Spielleitung durch den Heim-SR, selbst wenn diese nach Auffassung des MV nicht angemessen war, berechtigt dies in keinem Fall zu einer entsprechenden Handlung. Der SR hat sich vielmehr auch vor der Disqualifikation regelgerecht mehrfach um eine Weiterführung des Spiels bemüht. Die Aufforderung zum Verlassen der Spielfläche und des damit provozierten Spielabbruchs stellt eine der schwersten Vergehen der RO dar, wie auch das VSpG in der Vergangenheit bereits mehrfach festgestellt hat.
Mit dem festgestellten Sachverhalt hat der MV Arno Scheidemantel in seiner Funktion als Trainer seine Rechte und Pflichten als Vorbild einer Jugendmannschaft in grobem Maße verletzt, sodass auch insoweit das VSPG eine weitere dahingehende Sperre von 6 Monaten für angemessen aber auch ausreichend hielt.
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Aua.... und aufgrund welcher Rechtsgrundlage gibt es die Sperre? Beleidigung, Bedrohung oder Tätlichkeit? Das geht aus dem Urteil nicht so ganz hervor.
Wenn ich das richtig lese, dann hat der Trainer folgenden Fehltritt begangen:
§ 3 Rechtsordnung
"Folgende Strafen konnen einzeln oder nebeneinander verhängt werden:"
War das jetzt ein besonders schwerer Fall von einer einzeln verhängten Strafe? Oder vielleicht doch ein Fall einer nebeneinander verhängten Strafe, die der Trainer da begangen hat? Dass ggf. ein Fehlverhalten aus der Trainerordnung heraus bestraft wurde, ist jedenfalls nicht ersichtlich. Die Strafe gegen den Trainer ist pure Willkür, das Sportgericht wahrscheinlich mit Landwirten, Handwerkern und Gärtnern besetzt (nix gegen die genannten Berufe...). Chancen einer Berufung sind gleich 100 %, falls in der nächsten Instanz nicht ebenfalls nur Deppen sitzen.
Wertung des Spiels geht - normalerweise - völlig in Ordnung. Ein Märtyrer muss sterben, sonst funktioniert das begrifflich nicht. Ich stand allerdings neulich aufgrund der Spielweise des Gegners in der weiblichen E-Jugend auch kurz vor einem Spielabbruch und hätte damit leben müssen, dass mein Verein dann bestraft wird. Wenn in diesem Fall die "Manndeckung" so gespielt wurde, wie ich sie unter den zwei zugedrückten Augen des Schieris erlebt habe, dann hat der Trainer mein volles Verständnis. Als die Fouls langsam den Bereich der Hinausstellung verließen und es immer noch Freiwürfe gab, da kann ein Trainer nicht einfach zusehen. Und wenn es in den Bereich der Gesundheitgefährdung hineingeht - weswegen wir neulich auch fast abgebrochen hätten, dann würde ich mich hinterher aufs Äußerste dagegen wehren, dass ich den Spielabbruch verschuldet hätte. Notstand / Notwehr muss es auch im Bereich der Sportgerichtsbarkeit geben. Aber das muss ich den Sportgerichten mit Buchstabensuppe auf dem Teller buchstabieren... ![]()
ZitatOriginal von Zickenbändiger
Nach Freiwürfen bleiben viele Abwehrreihen am Sechser kleben, ohne sich wieder zuzuordnen.
was aber oft weniger an den Abwehren liegt, sondern an der bei den Kindern weit verbreiteten Meinung, dass beim Freiwurf alle Spieler/innen am Neuner stehen müssen und nach Ausführung des Freiwurfs sich auch von dort nicht mehr wegbewegen.
Bei der Bezirksmeisterschaft weibl.D vor einigen Jahren hat unser Gegner bei Freiwürfen immer wieder versucht, sich in unserer Abwehr festzurennen. Was logischerweise wieder einen Freiwurf ergab. Wir standen teilweise mehr als eine Minute völlig defensiv, es gab aber auch keinen Grund, rauszukommen.
Freiwurf, Pass, 1:1, Freiwurf, Pass 1:1, Freiwurf....
Gegners Trainer tobte, statt seinen Mädels zu sagen, dass nach einem Freiwurf auch weiter gespielt werden darf und nicht zwingend eine Torchance gesucht werden muss.
@ZiBä,
weise doch in so einem Fall an deine Spielerinnen an auch so zu spielen. Meine beschweren sich hin und wieder auch an der Gangart des Gegner und wissen nicht warum der SR es nicht pfeift. Ich sage dann immer nur, wenn er es bei denen nicht pfeift pfeift er es auch bei euch nicht. Manche nehmen es zu Herzen und langen dann auch kräftig hin.
und das findest du dann gut? "wenn die dir in die fresse hauen, musst du zurückhauen". klasse lösung für kinder & jugendliche. oder anders gesagt - deine verantwortung abgegeben und zu lasten deiner kinder & jugendlichen einer eigenen entscheidung ausgewichen. ich kann dem bändiger nachfühlen, es ist widerwärtig, wenn regelwidriges verhalten aufgrund von unfähigen erwachsenen auf der bank und dem spielfeld dazu führt, das kinder & jugendliche beim spielen bestraft werden.
Dany: Wenn wir gegen Klammeraffenhandballer spielen, dann mache ich genau das und würde mir wünschen, dass die Mädels es eines Tages auch mal umsetzen, was aber nie geschieht. Nur verlange ich es nicht in der Abwehr, SONDERN IM ANGRIFF! "Wenn die euch umarmen und geknuddelt werden wollen, dann tut ihnen den Gefallen und umarmt sie ebenfalls!" Wenn wir es mal umsetzen würden und bei jeder progressiv zu bestrafenden Klammerei sich zwei Mädchen umarmen, dann würde vielleicht ja mal dem Schieri auffallen, dass Handball anders aussieht. Meine Mädels spielen da aber seit Jahren nicht mit oder nehmen das nicht ernst.
Immerhin hatte ich einmal Erfolg damit. Nachdem 35 Minuten der vom Heimverein gestellte Schieri jede Klammerei mit einem Freiwurf geahndet hat und er angesichts meiner Anweisung schockiert war, war dann ab der 36. Minute Klammern plötzlich strengstens untersagt und er hat die Mädchen seines Vereins plötzlich jedes Mal böse angezählt. ![]()
bei mir waren die Mädels teilweise Körperlich überlegen. Und es war ja meist nicht die komplette Mannschaft die so gespielt hat. Dann habe ich eben einen Abwehrpart umgewechselt.
Es gab mal eine Aktion da hat meine Auswahlspielerin die Faust der Trainerstochter in den Mund bekommen. Trainerin meinte nur kann ja mal passieren, es handelte sich um einen Freiwurf, und der Ball war auf der Höhe vom Bauch. Daher habe ich die Aussage von ihr nicht verstehen können. SR hat auch nichts gemacht, gab nur nach ner Weile die Gelbe für die Trainerin.
Ging dann weiter, hab nur umgestellt in der Abwehr das die getroffene Spielerin nicht mehr gegen diese spielt. gegen die kam dann eben meine Größte Spielerin, und diese wurde nicht mehr Glücklich in diesem Spiel.
Klar ist es nicht die beste Variante die man hat, aber es ist eben die meist effektivste Methode die man hat.
tja lieber Zickenbändiger, ![]()
wer lesen kann ist -wie meistens- im Vorteil, also probiers doch noch mal:
aber ich will Dir gerne etwas helfen....
"Einleitung eines Verfahrens gem. § 16/1 RO wegen Spielabbruches"
und....
Die Aufforderung zum Verlassen der Spielfläche und des damit provozierten Spielabbruchs stellt eine der schwersten Vergehen der RO dar, ....
jetzt klar ??
..also, wenn uns als Trainer etwas (Schiri, Regeln....) nicht mehr passt, dann verlassen wir das Spielfeld.... Wow, in einer unteren Jugendmannschaft, was für ein Vorbild !!! ![]()
aber da sieht man doch, dass eine handwerkliche Tätigkeit gegenüber dem reinen Zickenbändigen doch das Lesen voraussetzt ( vielleicht auch das Rechnen ?!..)
also bitte vorher Brille aufsetzen, Gehirn einschalten, in Ruhe lesen, nachdenken, dann schreiben, vielleicht noch mal überlegen...(löschen?) und die von Dir genannten Berufsgruppen in Ruhe lassen.....
die konnten rein gar nichts dafür.
![]()
starker Tobak als erster Beitrag - und dann nicht mal Zeebees sonstiges Engagement und Beruf kennen
![]()
ZitatAlles anzeigenOriginal von Landwirt
tja lieber Zickenbändiger,
wer lesen kann ist -wie meistens- im Vorteil, also probiers doch noch mal:
aber ich will Dir gerne etwas helfen...."Einleitung eines Verfahrens gem. § 16/1 RO wegen Spielabbruches"
und....
Die Aufforderung zum Verlassen der Spielfläche und des damit provozierten Spielabbruchs stellt eine der schwersten Vergehen der RO dar, ....jetzt klar ??
..also, wenn uns als Trainer etwas (Schiri, Regeln....) nicht mehr passt, dann verlassen wir das Spielfeld.... Wow, in einer unteren Jugendmannschaft, was für ein Vorbild !!!
aber da sieht man doch, dass eine handwerkliche Tätigkeit gegenüber dem reinen Zickenbändigen doch das Lesen voraussetzt ( vielleicht auch das Rechnen ?!..)
also bitte vorher Brille aufsetzen, Gehirn einschalten, in Ruhe lesen, nachdenken, dann schreiben, vielleicht noch mal überlegen...(löschen?) und die von Dir genannten Berufsgruppen in Ruhe lassen.....
die konnten rein gar nichts dafür.
Trollalarm!
ZitatAlles anzeigenOriginal von Landwirt
tja lieber Zickenbändiger,
wer lesen kann ist -wie meistens- im Vorteil, also probiers doch noch mal:
aber ich will Dir gerne etwas helfen...."Einleitung eines Verfahrens gem. § 16/1 RO wegen Spielabbruches"
und....
Die Aufforderung zum Verlassen der Spielfläche und des damit provozierten Spielabbruchs stellt eine der schwersten Vergehen der RO dar, ....jetzt klar ??
..also, wenn uns als Trainer etwas (Schiri, Regeln....) nicht mehr passt, dann verlassen wir das Spielfeld.... Wow, in einer unteren Jugendmannschaft, was für ein Vorbild !!!
aber da sieht man doch, dass eine handwerkliche Tätigkeit gegenüber dem reinen Zickenbändigen doch das Lesen voraussetzt ( vielleicht auch das Rechnen ?!..)
also bitte vorher Brille aufsetzen, Gehirn einschalten, in Ruhe lesen, nachdenken, dann schreiben, vielleicht noch mal überlegen...(löschen?) und die von Dir genannten Berufsgruppen in Ruhe lassen.....
die konnten rein gar nichts dafür.
Bevor du was sagst das er eine Brille braucht zum Lesen, lese mal seien Beiträge durch. Er hat darin genau beschrieben wann er es abbrechen würde, nämlich dann wenn er durch Aktionen um seien Mädels Angst hat da der SR diese Aktionen nicht bestraft!
Daher würde ich dir erst nahelegen die Beiträge genau zu lesen, bevor du urteilst. Und jemand das in die Schuhe schiebst was du selbst nicht machst.
Also erst vor der eigenen Haustüre kehren, dann vor der der anderen.
ZitatOriginal von Zickenbändiger
Aua.... und aufgrund welcher Rechtsgrundlage gibt es die Sperre? Beleidigung, Bedrohung oder Tätlichkeit? Das geht aus dem Urteil nicht so ganz hervor.
Wenn ich das richtig lese, dann hat der Trainer folgenden Fehltritt begangen:
§ 3 Rechtsordnung
"Folgende Strafen konnen einzeln oder nebeneinander verhängt werden:"
§ 16 RO kennst du bestimmt, hast ihn hier nur übersehen.
Zitat§ 16 Spielabbruch
(1) Bricht ein Schiedsrichter wegen Unsportlichkeiten ein Spiel ab, sind die Schuldigen ohne Rücksicht auf die sich aus der Spiel- oder Rechtsordnung ergebende Spielwertung zu bestrafen. Die Spielleitende Stelle beantragt eine Entscheidung, bei der zuständigen Rechtsinstanz und unterrichtet davon die Beteiligten.
(2) ....
(Fettungen von mir)
ZitatOriginal von Zickenbändiger
War das jetzt ein besonders schwerer Fall von einer einzeln verhängten Strafe? Oder vielleicht doch ein Fall einer nebeneinander verhängten Strafe, die der Trainer da begangen hat? Dass ggf. ein Fehlverhalten aus der Trainerordnung heraus bestraft wurde, ist jedenfalls nicht ersichtlich. Die Strafe gegen den Trainer ist pure Willkür, das Sportgericht wahrscheinlich mit Landwirten, Handwerkern und Gärtnern besetzt (nix gegen die genannten Berufe...). Chancen einer Berufung sind gleich 100 %, falls in der nächsten Instanz nicht ebenfalls nur Deppen sitzen.
Schade, dass du mir deiner Wortwahl und dem pauschalen Rundumschlag die Basis für eine sachliche Diskussion verlässt.
ZitatOriginal von Zickenbändiger
Wertung des Spiels geht - normalerweise - völlig in Ordnung. Ein Märtyrer muss sterben, sonst funktioniert das begrifflich nicht. Ich stand allerdings neulich aufgrund der Spielweise des Gegners in der weiblichen E-Jugend auch kurz vor einem Spielabbruch und hätte damit leben müssen, dass mein Verein dann bestraft wird. Wenn in diesem Fall die "Manndeckung" so gespielt wurde, wie ich sie unter den zwei zugedrückten Augen des Schieris erlebt habe, dann hat der Trainer mein volles Verständnis. Als die Fouls langsam den Bereich der Hinausstellung verließen und es immer noch Freiwürfe gab, da kann ein Trainer nicht einfach zusehen. Und wenn es in den Bereich der Gesundheitgefährdung hineingeht - weswegen wir neulich auch fast abgebrochen hätten, dann würde ich mich hinterher aufs Äußerste dagegen wehren, dass ich den Spielabbruch verschuldet hätte. Notstand / Notwehr muss es auch im Bereich der Sportgerichtsbarkeit geben. Aber das muss ich den Sportgerichten mit Buchstabensuppe auf dem Teller buchstabieren...
Dein Beispiel hat nicht viel mit der Begründung des Trainers in dem zitierten Entscheidung zu tun! Nicht mal der Trainer, der den Abbruch verursacht hat, hat angegeben, dass die Verletzung durch eine "unfaire Gangart" der Gegner entstanden ist. Dessen Begründung für den Abbruch hat nicht viel mit unfairen oder überharten Gangart der Gegner/innen und damit (körperlichen) Gesundheitsschutz seiner Spieler/innen zu tun. Dafür spricht auch, dass er zur Fortsetzung bereit gewesen wäre, wenn die Taktik vom Gegner verändert worden wäre.
ZitatAussage des MV Arno Scheidemantel:
Seine Mannschaft gehöre leistungsmäßig nicht in die irrtümlich gemeldete Gruppe 1. Er habe das Spiel aufgrund der offenen Manndeckung durch den Gegner abgebrochen, da sich eine seiner Spielerinnen verletzt habe und er gegen die überlegenen Gegnerinnen keine Alternative gesehen habe. Der SR habe Ihm nicht sagen können, was für Konsequenzen ein Spielabbruch für Ihn haben würde und auf dessen wiederholte Nachfrage habe er angeboten weiterzuspielen, wenn GW Büdesheim auf die Manndeckung verzichten würde. Dies habe die Trainerin von Büdesheim aber abgelehnt, so dass er das Spiel aus Verantwortungsbewusstsein für das Wohl seiner Mannschaft abgebrochen habe. Darüber hinaus seien auch von dem SR, Sohn der Trainerin von Büdesheim, mehrere Fehlentscheidungen gegen seine Mannschaft getroffen worden.
Interessant wäre es wirklich das von dir angeschnittene Thema - unabhängig von der zitierten Entscheidung - zu diskutieren:
Hat ein MV aus dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes (du nennst es Notwehr/Nothilfe) das Recht ein Spiel abzubrechen, wenn der Schiedsrichter "beide Augen zumacht"? Wenn ja unter welchen Voraussetzungen?