Zitat
Original von Helge
Glücklicherweise ist die Todesstrafe in der gesamten EU verboten! In Europa steht der Resozialisierungsgedanke als Zweck der Strafe im Vordergrund, in den USA die Sühnefunktion.
Hi,
halte ich für sehr schlecht umgesetzt. Fehler sind IMHO (wobei 1. ein bisschen abschweifend ist):
1. Unsere Gesetze sind täterorientiert. Die Opfer werden meistens aussen vor gelassen. Meiner Ansicht nach müsste in die Resozialisierung der Opfer mindestens genauso viel investiert werden wie in die Resozialisierung der Täter - und eigentlich mehr.
2. Für eine Resozialisierung ist sch...egal, ob der Täter eine schlechte Kindheit oder sowas hatte. Eigentlich halte ich die Wahrscheinlichkeit sogar für grösser, dass es bei solchen Tätern länger dauert. Auch die geringere Schuldfähigkeit bei Alkoholgenuss gehört auf den Prüfstand. Die meisten trinken Alkohol schon freiwillig (zu Anfang)...
3. Die Länge der Strafe wird im Gericht festgelegt. Das ist eigentlich, wenn es eine Resozialisierung geben soll, Schwachsinn und hat mehr was mit Sühne, Strafe, etc. zu tun. Bei Resozialisierung müsste die Länge der Strafe aber eigentlich im Nachhinein festgelegt werden, so nach der Art "Nu isser harmlos". Wobei das in der Umsetzung Probleme bringt, siehe rückfällige Sexualtäter...
4. Ich habe so das Gefühl, die tatsächlichen Massnahmen im Strafvollzug sind nicht immer wirklich resozialisierend...
Bis dann
Carsten