[quote]Original von eisbeer
Für die Saison 2008 / 2009 gilt die folgende Verfahrensweise:
Nur in den nachfolgend aufgeführten Fällen ist der Spielerpass einzubehalten und an die entsprechende Spielleitende Stelle zusammen mit dem Spielbericht einzusenden. Die Einsendung hat aus Verfahrensgründen unmittelbar nach dem Spiel zu erfolgen, damit es zu keinen unnötigen Verzögerungen kommt.
1. Disqualifikation wegen Beleidigung und/oder Bedrohung des/der SR/ZN/SK und/oder eines Mannschaftsoffiziellen, eines Spielers oder einer anderen Person, sowie nach einer Disqualifikation wegen Tätlichkeit vor Spielbeginn oder während des 7-m-Werfens. Erfolgt die Beleidigung/Bedrohung nach einer bereits ausgesprochenen Disqualifikation, die keinen Passeinzug nach sich zieht (z.B. 3.Zeitstrafe oder grobe Regelwidrigkeit im Verhalten zum Gegner), so darf der Pass nicht einbehalten werden (es ist jedoch in jedem Fall eine genaue Schilderung im Spielbericht notwendig).
Moin Moin Eisbeer,
welchen Pass haben den Manschaftsoffiziele bzw. andere Personen die ich einziehen kann? das muss du mir bitte erklären.
Danke Moin