Beiträge von Charly-Alpha

    Dort hat es in der Landesliga in der letzten Saison einen Torwart gegeben, der ein ganzes Spiel nicht eingetragen war. Er wurde auch nur kurz eingesetzt, so dass das niemandem auffiel. Nach Spiel sollte diesen Spieler betreffend eine Verletzung in den Spielbericht eingetragen werden. Die Schiedsrichter stellten dann die fehlende Eintragung fest. Nachtragen nach Spielende ist nicht mehr möglich, die gegneriche Mannschaft legte sofort Widerspruch gegen die Spielwertung ein und bekam die zwei Punkte am grünen Tisch zugesprochen. Die genaue Begründung habe ich nicht mehr parat, abe rauch dort waren noch Plätze im Spielbericht frei für weitere Spieler.

    Ich prüfe grundsätzlih vor dem Anpfiff bei Speilbeginn und zur zweiten Halbzeit die korrekte Anzahl der Anwesenden auf der Spielfläche und auf der Bank. Wenn ich dann einen Abweicheung feststelle wird erst korrigiert und dann angepfiffen.
    Jetzt hat der Kolege hier eine andere Vorgehensweise an den Tag gelegt. Das ist in grenzen regelkonform. Die fehlbare Spielerin wird mit einer neuen Hinausstellung belegt, für die Reststrafzeit der ersten Hinausstellung muss dann eine weitere Spielerin das Feld verlassen. Das heißt also, dass diese Spielerin auch als erste wieder in das Spiel eingreifen kann. So hat also der Kollege hier nach der Beschreibung der Situation falsch gehandelt, bzw. die Spielerin ist zu früh wieder ins Spiel gekommen und hätte mit einer weiteren Hinausstellung, dann min. die 3., nicht weiter am Spiel teilnehmen dürfen. Auch hier dann natürlich wieder wie vor, Resthinausstellungszeit wird durch eine andere Spielerin abgesessen.

    Gruß
    Helmut

    Ich bin besonders über die Verwarnung nach 10 sek. etwas verwirrt. Ist es nicht so, dass der oder die Schiedsrichter vor dem Anpfiff die Anzahl der Teilnehmenden Personen überprüfen. Wir notieren uns immer die Anzahl der teilnahmeberechtigten Spieler und die der Offiziellen. Kurz vor dem Anpfiff wird dann noch mal kurz durch gezählt und los gehts. Stimmt die Anzahl nicht, kann man noch mal kurz korriegierend eingreifen ohne dass es zu einer Bestrafung kommen muss.