Zitat§ 22 Jugendschutzbestimmungen
(1) Jugendliche sollen in einer Mannschaft spielen, die ihrer Altersklasse entspricht. Der Einsatz Jugendlicher ist in Bezug auf ihr Lebensalter unabhängig von der Stichtagsregelung nur bis in die nächsthöhere Jugendaltersklasse zulässig.
Durch den Änderung des Wortlauts macht sich die Jugendschutzbestimmung nun anders bermerkbar:
alt:
c) Jugend B 14 bis 16 Jahre
d) Jugend C 12 bis 14 Jahre
neu:
b) B-Jugendliche eines Spieljahres sind Spieler, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 15. oder das 16. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben;
c) C-Jugendliche eines Spieljahres sind Spieler, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 13. oder das 14. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben;
Trudchen (Tagebuchname) ist nach der alten Regel mit dem 14. Geburtstag B-Jugendliche im Sinne von § 22 I - denn unabhängig von der Stichtagsregel - geworden (siehe alte Regelung c). Nach der neuen Regel nicht (siehe neue Regelung b) und darf nur bis in die nächsthöhere Altersklasse eingesetzt werden, nämlich B-Jugend.
Edit: Hinsichtlich des Doppelspielrechts mit 16 Jahren könnte man den Wortlaut so auslegen, dass die Regelung ausschließlich für den Jugendbereich ("Jugendaltersklassen") gilt und das Doppelspielrecht für Mädchen die Ausnahmeregel enthält.