Jugendaltersklasse überspringen

  • Zitat

    § 22 Jugendschutzbestimmungen
    (1) Jugendliche sollen in einer Mannschaft spielen, die ihrer Altersklasse entspricht. Der Einsatz Jugendlicher ist in Bezug auf ihr Lebensalter unabhängig von der Stichtagsregelung nur bis in die nächsthöhere Jugendaltersklasse zulässig.

    Durch den Änderung des Wortlauts macht sich die Jugendschutzbestimmung nun anders bermerkbar:

    alt:
    c) Jugend B 14 bis 16 Jahre
    d) Jugend C 12 bis 14 Jahre

    neu:
    b) B-Jugendliche eines Spieljahres sind Spieler, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 15. oder das 16. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben;

    c) C-Jugendliche eines Spieljahres sind Spieler, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 13. oder das 14. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben;


    Trudchen (Tagebuchname) ist nach der alten Regel mit dem 14. Geburtstag B-Jugendliche im Sinne von § 22 I - denn unabhängig von der Stichtagsregel - geworden (siehe alte Regelung c). Nach der neuen Regel nicht (siehe neue Regelung b) und darf nur bis in die nächsthöhere Altersklasse eingesetzt werden, nämlich B-Jugend.

    Edit: Hinsichtlich des Doppelspielrechts mit 16 Jahren könnte man den Wortlaut so auslegen, dass die Regelung ausschließlich für den Jugendbereich ("Jugendaltersklassen") gilt und das Doppelspielrecht für Mädchen die Ausnahmeregel enthält.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

    2 Mal editiert, zuletzt von Zickenbändiger (11. April 2008 um 16:19)

  • hallo Leute
    Marius hat am 05.02.97 Geburtstag.Spielt in der D Jugend und hilft in der E Jugend aus.Kann er auch C Jugend spielen.
    Danke
    Richard

    Rechtschreibfehler dürfen behalten werden.

  • Hallo TSC,

    Marius ist im Jahr 2008 11 Jahre alt geworden.

    Damit ist er dann in der Saison 2008/2009 D-Jugendlicher und kann in der C-Jugend eingesetzt werden.

    Gruß C.

    EDIT: Karsten, wie kann man die Regelung denn sonst auslegen? Ich sehe da keinen großen Spielraum!?

    Einmal editiert, zuletzt von Nr. 3 lebt! (12. April 2008 um 07:14)

  • TSC:

    Zitat

    § 22 SpO DBH / Jugendschutzbestimmungen
    (1) Jugendliche sollen in einer Mannschaft spielen, die ihrer Altersklasse entspricht. Der Einsatz Jugendlicher ist -in bezug auf ihr Lebensalterunabhängig von der Stichtagsregelung nur bis in die nächsthöhere Jugendaltersklasse zulässig. In einer Spielsaison darf der Einsatz in höchstens zwei Altersklassen gemäß § 37 Abs. 2 erfolgen..

    @Claudia: In diesem Fall war der Standpunkt weniger, dass die Regel auch anders ausgelegt werden könne, als vielmehr, dass ja nichts geändert worden sei. :/:

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  • Zitat

    Original von TSC
    hallo Leute
    Marius hat am 05.02.97 Geburtstag.Spielt in der D Jugend und hilft in der E Jugend aus.Kann er auch C Jugend spielen.
    Danke
    Richard

    Also uns wurde gesagt Jahrgang 97/96 ist d-Jugend. Dein Marius dürft eigentlich nicht in der E-jugend aushelfen, aber C-jugend kann er spielen . Höher ist erlaubt. Unser Sohn hat auch in der D-jugend ausgeholfen bis ein Torwart gefunden war nun spielt er wieder E-jugend. Aber ich finde man soll die Kinder nicht in höheren Klassen spielen lassen .

    Handball ist ein Sport für Kenner

    Einmal editiert, zuletzt von netti1510 (13. April 2008 um 14:55)

  • Hallo an alle
    Danke für eure Antworten.Marius hat eben noch den alten Spielerpass in dem noch nicht steht in welcher Klasse er (nach unten gesehen) spielen kann.Es ging mir darum dass er bei einem Auswärtsspiel hätte aushelfen können da die Mannschaft nur mit 7 Feldspielern angetreten ist.Spielerisch währe es kein Problem gewesen nur von der Körpergröße gibt es etwas defizite. Netti1510 du hast natürlich auch recht. Leider weißt du nicht das Marius in der E jugend allein absolut Unterfordert ist.Er ist so Spielbestimmend das er ganze Spiele allein entscheiden kann.Deshalb hilft er dort nur aus und hält sich aber bei Toren zurück und agiert nur als Ballverteiler.Er ist es schon immer gewohnt eine Klasse höher zu spielen .Hat dort auch seine Freunde.Und trainiert auch schon mit der C jugend seit einem Jahr mit.Meine Philosphie ist eben das Spieler die in ihrer Altersklasse zu domienant sind eine Klasse höher gehen müßen das ihnen auch wieder einmal das Ende der Fahnenstange gezeigt wird.Das Rate ich auch jedem anderen Trainer bei uns.
    Gruß
    Richard

    Rechtschreibfehler dürfen behalten werden.

  • Es hat sich noch nicht herumgesprochen, dass die Alterklassen bzw. der Wechsel in eine höhere Altersklasse geändert wurde. Auf einer Homepage habe ich gerade mehrere C-Jugendliche in dem Kader der A-Mädchen entdeckt.

    Alte Regel:

    Der Altjahrgang einer Alterklasse (z.B. '93 in der C-Jugend letzte Saison) hatte mit dem Geburtstag die Auswahl, in zwei von drei möglichen Altersklassen zu spielen (wahlweise C, B, A-Jugend).

    Neue Regel: (ab 08/09)

    Im Jugendbereich kann die gesamte Saison über nur in der eigenen Altersklasse und der nächst höheren gespielt werden, unabhängig vom individuellen Alter.

    Keine 94er in der A-Jugend, keine 96er in der B-Jugend und keine 98er in der C-Jugend. Was bislang im Mädchenbereich ziemlich viel Sinn gemacht hat, wird kommende Saison leider nicht mehr zulässig sein. :/: Jugendnationalspielerin Penda Bönighausen war als C-Jugendliche vor einigen Jahren schon Leistungsträgerin der wA bei der Norddeutschen Meisterschaft. So etwas wird es nicht mehr geben. :wall: Warum auch immer...

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  • :D Das war auch mein erster Gedanke. Der Verein kann das Doppelspielrecht für eine Sechzehnjährige beantragen, spielen darf sie aber erst mit 17. :lol: So könnte man die Situation retten:

    Zitat


    § 22 SpO DBH / Jugendschutzbestimmungen

    (1) Jugendliche sollen in einer Mannschaft spielen, die ihrer Altersklasse entspricht. Der Einsatz Jugendlicher ist -in bezug auf ihr Lebensalter - unabhängig von der Stichtagsregelung nur bis in die nächsthöhere Jugendaltersklasse zulässig.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

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    2 Mal editiert, zuletzt von Zickenbändiger (28. Mai 2008 um 09:16)

  • @ Zebee,

    Hast du inzwischen irgendwo schonmal eine vernünftige Antwort darauf bekommen ob eine sechszehnjährige wB-Spielerin nach der neuen Spielordnung nun noch bei den Damen eingesetzt werden darf oder nicht?

    Meine Interpretaion lässt das eigentlich nicht zu. Deine?
    Was ist mit während der letzten Serie 16 gewordenen Spielerinnen, die in der Rückserie in der Damen gespielt haben? Dürfen diese (immer noch 16) nun auch nicht mehr bei den Damen spielen?

    Liebe Grüße
    Benni

    STEH AUF WENN DU AM BODEN BIST!!!

    Einmal editiert, zuletzt von TuS-Benjamin (12. August 2008 um 23:53)

  • Zitat

    Original von TuS-Benjamin
    @ Zebee,

    Hast du inzwischen irgendwo schonmal eine vernünftige Antwort darauf bekommen ob eine sechszehnjährige wB-Spielerin nach der neuen Spielordnung nun noch bei den Damen eingesetzt werden darf oder nicht?

    Meine Interpretaion lässt das eigentlich nicht zu. Deine?
    Was ist mit während der letzten Serie 16 gewordenen Spielerinnen, die in der Rückserie in der Damen gespielt haben? Dürfen diese (immer noch 16) nun auch nicht mehr bei den Damen spielen?

    Liebe Grüße
    Benni

    Hier mal der Versuch einer Antwort von mir:

    1. die wB-Spielerin, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, darf bei den Damen des Stammvereins spielen (§ 19 Abs 1 SpO)

    2. Sie kann sich aussuchen, in welcher Jugendmannschaft (wA oder wB) sie im Jugendbereich zusätzlich spielen will (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SpO in Verbindung mit § 37 Abs. 3 SpO)

    3. Sie kann aber, wenn sie auch Damen spielt, nicht sowohl wA als auch wB spielen. Also entweder oder... (§ 22 Abs 1 Satz 2 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und 3 SpO).


    Hier wird oft der § 19 und der § 22 SpO vermischt. Die Regelungen beziehen sich jedoch auf andere Regelungsfelder.
    Das eine ist das Doppelspielrecht (Verhältnis Jugend zu Aktive), das andere ist Jugendschutzbestimmung. Die Regelungen widersprechen sich nicht, sondern ergänzen sich.

  • meiner Meinung ist für das Doppelspielrecht §19 Abs 1+2 maßgebend.

    § 19 Doppelspielrecht von Jugendspielern
    (1) Jugendspielerinnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und Jugendspielern, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, wird (unabhängig von ihrem Altersklasseneinsatz) bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 4 auf Antrag durch den zuständigen Landesverband die Spielberechtigung für Erwachsenenmannschaften erteilt, ohne dass sie ihr Jugendspielrecht verlieren. Für Spielerinnen und Spieler in Jugendspielgemeinschaften gilt das erteilte Doppelspielrecht für den Stammverein, der im Spielausweis einzutragen ist. Dies gilt auch, wenn der Stammverein einer Erwachsenenspielgemeinschaft angehört.

    ......

    insofern gebe ich serigala absolut Recht, dass §19 allein das Doppelspielrecht regelt und sich beide Paragraphen sich nicht widersprechen.

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

    Einmal editiert, zuletzt von hasenhirn (13. August 2008 um 09:31)

  • Zitat

    Original von TuS-Benjamin
    @ Zebee,

    Hast du inzwischen irgendwo schonmal eine vernünftige Antwort darauf bekommen ob eine sechszehnjährige wB-Spielerin nach der neuen Spielordnung nun noch bei den Damen eingesetzt werden darf oder nicht?

    Meine Interpretaion lässt das eigentlich nicht zu. Deine?
    Was ist mit während der letzten Serie 16 gewordenen Spielerinnen, die in der Rückserie in der Damen gespielt haben? Dürfen diese (immer noch 16) nun auch nicht mehr bei den Damen spielen?

    Liebe Grüße
    Benni

    Ich meine, das ist hiermit geregelt: "nur bis in die nächsthöhere Jugendaltersklasse zulässig."

    Das Doppelspielrecht für sechzehnjährige B-Mädchen war letzte Saison noch Teil des Systems, in dem alle (bis auf B-Jugend Jungs) eine Jugendaltersklasse überspringen konnten, sobald sie als Altjahrgang Geburtstag hatten. Nun ist es eine Ausnahmeregelung, da sonst niemand eine Altersklasse überspringen darf. Und hoffentlich ist das bald wieder geändert. :wall:

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Zitat

    Original von Zickenbändiger
    Und hoffentlich ist das bald wieder geändert. :wall:

    Im Sinne meiner Mädels kann ich da nur zustimmen....

    STEH AUF WENN DU AM BODEN BIST!!!

  • Zitat

    Original von TuS-Benjamin

    Im Sinne meiner Mädels kann ich da nur zustimmen....

    Ich habe eine Spielerin Jahrgang '97, die in meiner Traninigsgruppe 94er bis fortgeschrittene '96er mittrainiert. Dort ist sie die zweit- oder drittgrößte Spielerin von 17 Mädels. In der Auswahl ist die nächstgroße Spielerin einen halben Kopf kleiner und locker 10 kg leichter. Wenn sie sich wie gehofft weiterentwickelt, hätte sie Saison 09/10 rein gar nichts mehr in der D-Jugend verloren, könnte aber durchaus Einsätze in der B-Jugend bekommen. Darf sie aber nicht. :wall: Will ich ihr mehr Spielpraxis als nur C-Jugend geben, muss ich sie zusätzlich in der D-Jugend einsetzen, wo ihr weit und breit keine Spielerin körperlich gewachsen ist.

    Da dies in der weiblichen Jugend kein absoluter Ausnahmefall ist, kann ich die Änderung der Altersklassen nicht nachvollziehen (außer, dass nun eigentlich jeder Depp verstehen müsste, wie das mit den Altersklassen funktioniert und nicht der ein oder andere Landesverband einen Interpretationsspielraum entdeckt, der nie da war :rolleyes: ).

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.


  • Wo hast du das gelesen?

    Handball ist ein Sport für Kenner

    Einmal editiert, zuletzt von netti1510 (27. August 2008 um 21:20)