• Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Zickenbändiger
    Soll ich mit dem Staffelleiter telefonieren und Eure 5. Herren aus dem Spielbetrieb entfernen lassen? :baeh:

    Das wäre vielleicht keine schlechte Idee ... ich bin bei unserem sparteninternen Turnier immer froh, wenn meine Truppe gegen diese Mannschaft früh spielt, dann hatten die noch nicht so viel Zeit, sich auf einen Pegel zu trinken.

    Phil: Entweder bei der Feier nicht so viel saufen oder das Spiel verlegen. Alkohol und Handball (auf dem Feld) gehören nicht zusammen, das Verletzungsrisiko, die Enthemmung und das Agressionspotential sind zu groß. Und glaub mir (siehe Beitrag zuvor von Zickenbändiger), ich weiß aus dem eigenen Verein, wovon ich da rede ...

  • Phil: Und glaub mir, ich mußte gegen Jörgs Vereinskameraden letzte Saison spielen. :D

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • .....jeder sr hat sogar die pflicht, alkoholisierte spieler nicht am spiel teilnehmen zu lassen. gründe liegen eben genau darin, dass die verletzungsgefahr für den suffkopp und gegenspieler zu hoch ist. kann man mit dem tragen von ohrringen ect.( ohne tape ) vergleichen. wenn aber nun spieler und sr (noch) voll sind, kanns eigentlich nur ein lustiger sonntag-vormittag werden.
    aber im ernst: alkohol hat während des spiels weder bei spielern noch bei sr etwas zu suchen.
    frage mich echt, ob sowas überhaupt diskutiert werden muss.

  • Als ich letzte Woche bei meiner Sista ihrem Spiel war (und dann noch Zeitnehmer bzw Sekretär sein durfte) machte ich auch die erste Begegnung mit einem Schiri, der extrem nach Alk roch...Und das hab nicht nur ich festgestellt...

  • Also ich denke mal das dies wirklich nur in den unteren Klassen passiert..Also ich kann jetzt natürlich nur von mir sprechen, aber ich bin noch nie alkoholisiert zu einem spiel gefahren..ich meine das man schon ein professionelles auftreten haben sollte und wenn man da eine Fahne hat kann man dies nicht haben!!!!

    !!! Handball rules!!!
    :jump:

  • Zitat

    frage mich echt, ob sowas überhaupt diskutiert werden muss.

    Die Urfrage war ja nicht pro und contra alkoholisierte Schieris und Spieler, sondern was zu tun ist, wenn der Mann mit der Pfeife im Mund eben noch ne Flasche am Hals hatte. Und da scheint es doch noch Diskussions- und Klärungsbedarf zu geben.

    Bisherige Vorschläge:

    - Vor dem Spiel ins Protokoll eintragen lassen und so die Einspruchsmöglichkeit zu wahren. Bei der Begründung wird es dann aber kribbelig: Warum führte ausgerechnet der Zustand des Schieris zum Punktverlust? Hier ist Phantasie gefragt, ist aber sicher nicht aussichtslos.

    - Schieri-Wart und Ansetzer informieren.

    Mein Vorschlag: Den Heimverein des Schieris nicht vergessen! Hier sollte ebenfalls Druck ausgeübt werden.

    Bei Jugendspielen und vom Heimverein gestellten Schieri: Nicht akzeptieren und auf anderen Schieri bestehen. Falls es dann zum Eklat kommt, auch hier Vermerk im Protokoll erstellen.

    Bis vor kurzem hätte ich ja wegen sowas noch öffentlich im Diskussionsforum meines Kreises rumgepöbelt, awwa mwet Mwaulkoop gchet daff wo chlecht...

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.


  • Yep - das war auch der Grund der "Anfrage".... Hat einer schon Erfahrung mit dem Thema - Ich denke da so gerade über einen "Einspruch" nach, nachdem der andere Trainer meint, "Was denn - das ist dich immer so am Sonntag morgen" (hatten wir ja hier schon...) und der SR behauptet "Alles in Ordnung, ich bin fit".
    WAS TUN?
    Spielen (Antreten) oder gleich gehen? (und was passiert dann?)
    Spielen und Einspuch eintragen lassen? (unabhängig vom Spielstand - und was passiert dann?)
    Persönliche Ansprache und hoffen auf Wunder?

  • Wenn ein SR mit Fahne antritt erfolgt als erstes ein Anruf beim SR-Einteiler - und dann gehts rund... Wenn der Einteiler nicht zu erreichen ist, je nach Zustand (Pegel) des SR, verweigern od. spielen, aber auf jeden Fall Vermerk ins Protokoll.
    Ein alkoholisierter Spieler wird von mir beim Spiel nicht zugelassen.

    Gruss
    Jürgen

  • Ich persönlich sollten es irgendwie verboten werden das SR mit Fahne pfeifen dürfen, den sie ziehen auch einen Schlechten Ruf auf die SR-Gilde und vorallem auf den Verein von dem er kommt. Weil die wissen oft nicht wie die Sr antreten. Und bekommen es erst hinterher mit wen überhaupt.

  • Zitat

    Original von Zockerkönig
    Wenn ein SR mit Fahne antritt erfolgt als erstes ein Anruf beim SR-Einteiler - und dann gehts rund... Wenn der Einteiler nicht zu erreichen ist, je nach Zustand (Pegel) des SR, verweigern od. spielen, aber auf jeden Fall Vermerk ins Protokoll.
    Ein alkoholisierter Spieler wird von mir beim Spiel nicht zugelassen.

    Gruss
    Jürgen


    naja ich meine du hast schon Recht das man dies nicht machen sollte, einen alkoholisierten Spieler am Spiel teilnehmen zu lassen, aber normalerweise haben die Schiri´s kein Recht einen Spieler am teilnehmen zu hindern.

    !!! Handball rules!!!
    :jump:

  • :P
    Ist doch ganz einfach:

    Disqualifikation vor Spielbeginn.
    Begründung : Betrunken = Grob Unsportlich.

    :baeh: Sollen sich doch die Gelehrten hinterher mit rumschlagen!


    :hi:

    :spring:

  • wie bitte ????????? ich habe als sr kein recht einen spieler am spielen zu hindern ??? aber hallo.
    ich bin sogar dazu VERPFLICHTET wenn ich feststelle dass er betrunken ist. da hat zockerkönig vollkommen recht.
    und als spieler bzw. als trainer würde ich nicht antreten, wenn augenscheinlich der sr betrunken ist. dies sollten jedoch mehrere leute feststellen und dokumentieren.

  • Wie mir noch im Gedächtnis ist, gab es vor Jahren einen Fall im SWHV/PfHV. Ein offensichtlich angetrunkenes SR-Gespann hatte ein OL-Spiel geleitet. Der Verdacht des Alkoholkonsums wurde schon vor dem Spiel zu durch den Heimverein bemerkt. Der Verein hat nach dem Spiel (SR-Wart war telefonsich vor dem Spiel nicht erreichbar) Einspruch eingelegt. Die damalige Rechtskammer hatte nachher der Stellungsnahme des SRs folge geleistet (er war Polizist und bestritt die Vorwürfe), zumal der Verein es versäumt hatte, die Polizei zu verständigen. Diese hätte dann eine Blutprobe anordnen können und das Ergebnis wäre dann Grundlage für eine möglicherweise -andere- Entscheidung gewesen.

    Ein angetrunkener Spieler ist m.E. nicht berechtigt am Spiel teilzunehmen, sehe jedoch auch die Bedenken von Handball-SR. Die Gefahr, daß ihm selbst, aber auch seinen Gegen- und/oder Mitspielern etwas zu stoßen kann, ist einfach zu hoch. Regeltechnisch ist dies sicherlich nur als grob unsportliches Verhalten zu werten. Die Rechtsgremien müssen dann entscheiden, ob wir als SR richtig gehandelt haben.

  • Na, das ist bei uns etwas schwieriger..da die Spiele häufig am Sonnabend Abend stattfinden, haben viele schon den Aperitiv genommen, e.g. es riechen öfter mal Kameraden nach Alkohol...aber nach Alkohol riechen und besoffen sein sind ja auch zweierlei Dinge.

    Einen angetrunkenen (zuviel Apero) SR hatten wir einmal, den haben wir dann wieder nach Hause geschickt weil sich die Gastmannschaft glücklicherweise elend lang verspätet hat.

    Ich selber gehe vor dem Pfeifen und Spielen nicht mal mehr Ski fahren - todmüde in der Halle stehen ist ziemlich ätzend - einmal gemacht, das reicht.

    (Hey, und das soll was heißen, hier siehts momentan nämlich so aus..)

    rgds
    Alex

    -|-

  • Folgender Vorfall passt recht gut ins Thema (Quelle: http://www.hessen-handball.de)

    Sachverhalt

    Am 19. September 2004 fand das Meisterschaftsspiel der Bezirksliga A, SG Nied:TV Petterweil statt. Es wurde von den Schiedsrichtern Knapp und Kleinböhl geleitet. Die Funktion des Sekretärs bekleidete Johannes Kneisel (SG Nied), der seinen Vereinskameraden Thomas Spielmann um Unterstützung in Funktion des Zeitnehmers bat. Spielmann ist seit der Hallenrunde 2003/2004 ausweislich der schriftlichen Auskunft des AK SR Frankfurt vom 24.09.2004 nicht mehr im Besitz einer gültigen S/Z-Lizenz. Herr Spielmann erschien am Zeitnehmertisch mit einer geöffneten Flasche Bier, die er sich kurz zuvor gekauft hatte und auf dem Tisch abstellte. Auf Anweisung der SR sollte die Bierflasche weggebracht werden, Spielmann stellte sie jedoch unter den Tisch, so dass sie nicht mehr sichtbar war.
    Nach 28:45 Spielminuten kam es zu einer Spielsituation mit Freiwurf, in dessen Verlauf die SR die Zeit anhielten. Thomas Spielmann betrat das Spielfeld, um auf die SR einzuwirken, wurde aber von diesen auf seinen Platz verwiesen. Die SR nahmen eine deutliche Alkoholfahne bei Spielmann wahr und wiesen ihn an, unverzüglich auf seinen Platz zurückzukehren, was dieser auch tat. Bis zur Pause wurde dann das Spiel fortgesetzt. Unmittelbar nach seiner Rückkehr an den Zeitnehmertisch bemerkten die SR, dass Spielmann in der Hand wieder die Flasche Bier hielt und auch sichtlich erregt war. Daraufhin enthoben sie Spielmann seiner Funktion und dieser strich seinen Namen vom Spielbericht.
    Diese Vorfälle wurden durch die Schiedsrichter auf dem Spielbericht notiert und der Bezirk Frankfurt stellte mit Schreiben vom 24.09.2004 den Antrag auf Bestrafung beim zuständigen BezSpG F, welches im schriftlichen Verfahren Thomas Spielmann für den Zeitraum 25.10.2004 – 24.04.2004 mit einer persönlichen Sperre nebst Geldstrafe in Höhe von 50,--€ bestrafte.
    Gegen dieses Urteil richtet sich die Berufung, die mit Schreiben vom 02.11.2004 beim VSpG eingelegt wurde. Der VVSpG entschied auf Durchführung im schriftlichen Verfahren und gab den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme. Gegen die mitgeteilte Zusammensetzung der Rechtsinstanz wurden keine Bedenken geäußert.


    Entscheidungsgründe

    Die Berufung wurde form- und fristgerecht eingelegt, ist aber in der Sache nicht begründet. Die SG Nied konnte im Berufungsverfahren keineswegs ein anderes Bild der Sachlage erzeugen. Sie versucht, dem Betroffenen ein sportlich positives Bild beizulegen, welches dieser nach Ansicht des VSpG, zumindest in der jüngeren Vergangenheit selbst ad absurdum führt.
    So sprechen die in den letzten 12 Monaten gegen ihn verhängten 3 Strafen eine deutliche Sprache und zeichnen – im Zusammenhang mit der Sachlage im vorliegenden Fall - ein klares Bild seiner Person: Verurteilung wegen Schiedsrichterbeleidigung, wegen der Verursachung eines Spielabbruches und der Missachtung einer Sperre. Eine solche Handlungsweise lässt erkennen, dass der Betroffene nicht gewillt ist, den sportlichen Gepflogenheiten, ja des allgemeinen Anstands, Rechnung zu tragen.
    Abgesehen davon, dass es üblich ist, vor Ausübung von Ämtern auf den Genuß von Alkohol in jedweder Menge zu verzichten, ist es geradezu eine Frechheit, eine Bierflasche auf dem Zeitnehmertisch abzustellen. Dabei wird Spielmann noch zugute gehalten, dass er erst in der Sporthalle und sehr kurzfristig von seinem Vereinskameraden um die Betätigung als Zeitnehmer gebeten wurde, wobei das Gericht hier außer Acht lässt, dass seine S/Z-Lizenz bereits abgelaufen war. Erst die Aufforderung durch den Schiedsrichter veranlasste Spielmann die Flasche aus der Sicht der Öffentlichkeit zu entfernen, jedoch nicht wie angewiesen durch Wegbringen, sondern durch Abstellen unter dem Tisch.
    Das Betreten der Spielfläche durch Spielmann war zu keinem Zeitpunkt veranlasst, da die Möglichkeit einer akustischen Mitteilung von Gesprächsbedarf an die Schiedsrichter immer möglich ist, nachdem im Anschluss an hektischen Szenen im Spiel wieder etwas Ruhe eingekehrt ist. Zudem müssen die SR vor dem Wiederanpfiff mit dem Zeitnehmer Blickkontakt aufnehmen, um das Spiel fortsetzen zu können. Spätestens dann kann der Zeitnehmer signalisieren, dass er den Schiedsrichtern eine Mitteilung machen möchte.
    Das VSpG sieht die Urteilsfindung des BezSpG F außer Zweifel und auch durch fragwürdige Gefälligkeitsbescheinigungen bestätigt, die die SG Nied diesem Verfahren noch beigelegt hatte, in denen der Betroffene als ein unantastbares sportliches Idol stilisiert wird, der insbesondere Jugendlichen Beispiel geben soll.
    Aufgrund seiner bisherigen Strafhistorie, soll diese Bestrafung dem Betroffenen Spielmann eine deutliche Warnung sein, sein Verhalten zukünftig zwingend den sportlichen Normen zu unterstellen, da ansonsten der in der Rechtsordnung vorgesehene Strafrahmen in seiner vollen Härte ausgeschöpft werden müsste. Für dieses letzte Mal sah das VSpG die durch die Vorinstanz verhängte Strafe als noch ausreichend an.

    "Erfolg ist eine Folgeerscheinung, niemals darf er zum Ziel werden." (Gustave Flaubert)