Habe erst etwas überlegt, mich dann aber dazu entschlossen die Frage mal anzuschneiden, insb. in Betracht des aktuellen Prozesses gegen den früheren leitenden Polizeibeamten aus Frankfurter Herrn Daschner in bezug auf den Metzler-Fall und der Tatsache, dass ich darüber bereits längere Diskussionen mit anderen Personen hatte.
Wie seht ihr die Situation, muss das absolute Folterverbot gelten oder gibt es Situationen in denen der Staat foltern darf oder gar muss?
Meine Meinung in Kurzform, absolutes Verbot der Folter oder ihrer Androhung für den Staat und seine Beamten. Denn der Staat und die Personen die ihn repräsentieren dürfen nicht die Grundordnung verlassen und die Werte in Zweifel ziehen, auf denen der Staat basiert.