• Hallo!
    Ich habe eine frage:

    Und zwar besitze ich doppelspielrecht und soll an diesem we 1. damen, 2. Damen und A-Jugend spielen. Nun weiß aber niemand so recht,ob das erlaubt ist. Haben mit 2 offizielen bei uns aussem Vereinn gesprochen!deshalb möchte ich euch mal fragen, habe dazu über die suchfunktion nichts gefunden!
    Uns sind folgende möglichkeiten bekannt:

    1) ich darf 2 spiele pro wochentag spielen
    2) ich darf 2 spiele pro spieltag spielen

    Weiß einer von euch die genaue Regel?

  • § 22 Abs. 2 Satz 1 SpO DHB :
    Jugendliche dürfen an einem Kalendertag nur in zwei Spielen über die volle Spielzeit mitwirken, ausgenommen sind Turnierspiele mit verkürzter Spielzeit.

    Will aber jetzt nicht ausschließen, dass ich Sonderegel XYZ übersehen habe. ;)

  • Genau richtig ,aber bitte auf die Festspielparagraphen achten, wenn du in beiden Damenmannschaften eingesetzt werden sollst. !!!

    Bedeutet, ab dem 2. Spiel in der 1. Damen bist du für die 1. Damen festgespielt. Dieses Festspielen berührt aber deine Spielberechtigung für die A-Jugend nicht.

  • Wenn du in der 1. Mannschaft festgespielt bist, mußt du zwei Spiele der 1. Mannschaft aussetzen, damit du wieder in der 2. Mannschaft spielen darfst.

    Danach gilt die ganz normale "zwei Spiele binnen vier Wochen" - Frist, damit du wieder in der 1. Mannschaft festgespielt bist.