• wieso hat der Z/S ne Ausbildung, wenn ich auch noch seine Aufgaben mit überprüfen muß?
    Schwanniwolli was gibts eigentlich für Konsequenzen für solche Zeitnehmer?

  • Zitat

    Original von Theoitetos
    wieso hat der Z/S ne Ausbildung, wenn ich auch noch seine Aufgaben mit überprüfen muß?
    Schwanniwolli was gibts eigentlich für Konsequenzen für solche Zeitnehmer?


    Da unser Schwaniwolli gerade anderweitig beschäftigt zu sein scheint, mische ich mich ´mal ein.

    Die (funktionierende) Zusammenarbeit zwischen SR und Z/S ist unerlässlich für einen reibungslosen Spielablauf und daher sollte von Seiten der SR auch dem Einführungsgespräch vor dem Spielbeginn eine große Bedeutung beigemessen werden! Da kann der SR erklären, wie er was denn gerne hätte und wie die Kommunikation untereinander erfolgt (z. B. Anzeige von Verwarnungen, TTO, etc.). Auf die Aufgaben von Z/S (z. B. Wechselfehler, An- und Abmelden von Spielern, etc.) sollte dabei ebenfalls kurz eingegangen werden.

    Wenn der Z/S dann seinen Aufgaben nicht gewachsen ist, sollte (spätestens, je nach Schwere des Versäumnisses) im Wiederholungsfall der Z/S von seinen Aufgaben entbunden werden!

    Ob und inwieweit dann eine (weiter gehende) Bestrafung zu erfolgen hat, ist Sache der Spielleitenden Stellen bzw. Rechtsinstanzen.

    :tschau: Markus
    Mannem vorne! :klatschen:

  • Zitat

    Original von Theoitetos
    wieso hat der Z/S ne Ausbildung, wenn ich auch noch seine Aufgaben mit überprüfen muß?
    Schwanniwolli was gibts eigentlich für Konsequenzen für solche Zeitnehmer?

    Du musst ja nicht kontrollieren. Aber gerade bei einer 4 min. Strafe ist es ratsam genauer hinzusehen bzw. die Beiden zu unterstützen.
    In diesen Fällen kommt es immer wieder zu Ungereimtheiten.

    Hätten die SR dies im Spiel umgesetzt wäre das falsche Eintreten bemerkt worden und der Regelverstoss hätte verhindert werden können.

    ;)

  • Nur mal am Rande - kann man in der beschriebenen Situation dem Spieler nicht Vorsatz unterstellen?

    Wenn er die Spielzeit kennt, zu der er raus mußte und da seine ihm ebenfalls bekannte 4-Minuten-Strafe aufaddiert, dann sollte ihm doch eigentlich klar sein, dass er in der ersten Halbzeit nichts mehr auf dem Spielfeld zu suchen hat.

    Was dann passiert ist, ist doch eigentlich das vorsätzliche Ausnutzen eines Fehlers von Z/S.

  • Wenn der Z angibt, dass er ihn reingeschickt hat, wie soll ich dann dem Spieler Vorsatz unterstellen? Den Spieler möchte ich sehen, der da zum Z sagt "Ach ne lass mal, ich sitz hier noch 2 Minuten" ;)

  • also ich geh eigentlich immer zum Kampfegericht wenn was "größeres" passiert war und klär nochmal alles ab, da ist bis jetzt sowas krasses noch ned passiert

  • BerndO: Der Spieler weiß ja dann schon, dass er falsch handelt.

    Mord wird i.a. auch schwerer zu bestraft als Totschlag. ;)

  • Zitat

    Original von berndo

    Und stimmts Du dem zu?

    Ralf meinte dazu ja, dass er erst 32:00 wieder mitspielen darf. mhs und ich sind aber wohl der gleichen Meinung, bei 31:12 darf er wieder mitmischen.

    Hallo Jungs,

    so leicht kommt ihr mir nicht davon! :baeh:

    Bitte die Regelexperten mal weghören ich möchte die Praxisorientierten SR ansprechen und werde versuchen das ganze noch mals mit euren Worten wiederzugeben.
    Das einzige was ich ändere ist die Zeit der Bestrafung!!!!! :D

    Ein Spieler erhält in der 15:00 min. eine Zeitstrafe von 2x2 min.
    Zeitnehmer hat sich sowohl 17:00 als auch 19:00 als Wiedereintrittszeit notiert.
    Bei 17:00 schickt er den Spieler (warum auch immer) wieder zurück in´s Spiel!

    Da alle geschlafen haben entdeckt man den Fehler in der 28.min!!

    So jetzt zu euren Auflösungen:

    • Da der Fehler eindeutig zu Lasten von Z geht sind wir uns einig das ich den Spieler nicht nochmals bestrafen kann.
    • Nach eurer bisherigen Meinung ist die reguläre Wiedereintrittszeit (19:00) bereits überschritten und somit passiert gar nichts mehr!!!

    UPS :rolleyes:
    Hoffentlich sind keine Z/S hier die das übernehmen.
    Damit wäre der Manipulation Tür und Tor geöffnet.

    Also irgenwas ist an der Sache Faul!

    So und jetzt zurück zu meiner Vorgehensweise:
    - wenn der Z nach Rücksprache zugibt (und davon gehen wir jetzt mal aus) daß er den Spieler irrtümlich bei 17:00 auf´s Feld geschickt hat dann muß der Spieler seine RESTSTRAFZEIT absitzen.
    D.h. von 28:00 --> 30:00 sitzt er ab!!!!! ;(

    Sorry, aber alles andere wäre Quatsch! :pillepalle:

    :spring:

  • Sorry Ralf aber der Quatsch ist in diesem Fall richtig, weil sowohl Z/S wie auch SR geschlafen haben und das was im Protokoll steht als solches gilt und die Neutralen niergends eine Handhabe haben den Fehler (in diesem Fall Regelverstoß) zu kompensieren.

    ;)

  • SRBHV: Wie will genau diesen Sachverhalt irgendjemand in der 28. Minute mitbekommen?
    Der Spieler schon ne ganze Weile auf dem Spielfeld, und es gibt mit den offiziellen Hilfsmitteln an sich keine Möglichkeit zu rekonstruieren, dass er vor 19:00 wieder draufgekommen ist. Es sei denn, er hat sich in der Zeit zwichen 17:00 und 19:00 noch ne weitere bestrafungswürdige Aktion geleistet und man wäre demzufolge bereits zu dieser Zeit auf diesen Umstand aufmerksam geworden.

  • Ich hab den Regelbezug gefunden, der Ule und mir recht gibt :D

    In Regel 16:5 steht: (dritter Absatz)

    Die Hinausstellungszeit beginnt mit der Wideraufnahme des Spiels durch Pfiff.

    Da wir uns ja einig sind, das der Spieler keinen Fehler gemacht hat, wir ihn deshalb auch nicht bestrafen können, beginnt seine Vier-Minuten-Strafe mit dem Anpfiff und endet in diesem Fall bei 31:12. Wenn wir (bzw. in diesem Fall unsere "Gehilfen) einen Fehler machen, so ist der Begünstigte gut dran.

    :hi: