Ausschluss und Spielfortsetzung

  • jetzt dürfte auch für Manne alles geklärt sein, oder?

    ne rote Karte sitzt ja auch end der betreffende Spieler ab, sondern ein anderer für ihn ...

  • aus "aktuellem Anlass" möchte ich das Thema nochmal hochholen:

    Zitat

    Original von Elber
    Nach Aussage von Hans Thomas, DHB-Lehrwart vom 02.12.2004, wird der Spieler mit einem Ausschluß belegt und die Mannschaft spielt bis zum Spielende mit einem Spieler weniger. Die Restzeitstrafe (hier 1:30 Min.) muß durch einen "anderen Spieler" abgesessen werden. Da zuvor eine Zeitstrafe gegen den Spieler verhängt wurde, muß diese auch abgegolten werden. Ist der Spieler hierzu regeltechnisch nicht mehr in der Lage (bedingt durch den Ausschluß), so übernimmt die Mannschaft die restliche Strafzeit. Somit ist klar, daß der Ausschluß die Zeitstrafe NICHT kompensiert.
    Spielfortsetzung bis zum Ablauf der Restzeitstrafe 4/1 und bis zum Spielende 5/1.

    Weiß jemand, ob das noch aktuell ist? Wie ist diese Aussage mit 16:11 vereinbar???

    ("... Wird ein Spieler ausgeschlossen, der entweder gerade eine Hinausstellung verbüßte, [...] so tritt neben die Folge seines Ausschlusses gemäß Satz 1 keine weitere Reduzierung der Mannsschaft.")

    :bier: Todde:ficken:

  • Zitat

    Original von Todde1973
    aus "aktuellem Anlass" möchte ich das Thema nochmal hochholen:


    Weiß jemand, ob das noch aktuell ist? Wie ist diese Aussage mit 16:11 vereinbar???

    ("... Wird ein Spieler ausgeschlossen, der entweder gerade eine Hinausstellung verbüßte, [...] so tritt neben die Folge seines Ausschlusses gemäß Satz 1 keine weitere Reduzierung der Mannsschaft.")

    Auch wenn ich eigentlich nie an den Ausfuehrungen von Hans Thomas hierzu gezweifelt habe, aber die der Regelformulierung nach wuerde ich schon sagen, dass eine eventuelle Zeitstrafe damit hinfaellig waere (wobei du natuerlich genau die interessanten Passagen in deinem Zitat ausgelassen hast).

    Ist es aber vielleicht moeglich, dass dieser Punkt einfach nur nicht den geaenderten Regeln angepasst wurde? Denn als es noch keine 2+2 (2+D etc.) gab, war eine gerade gegebene 2min-Strafe mit einer Taetlichkeit natuerlich hinfaellig. Und war es bis zur letzten (oder vorletzten) Regelaenderung nicht auch der Fall, dass Taetlichkeiten ausserhalb der Spielflaeche grundsaetzlich nicht mit einem Ausschluss bestraft wurden? Oder waren das nur die Offiziellen, die dafuer nur eine DQ bekamen...? Sorry, aber die "alten" Regeln sind immer schnell wieder weg... ;)

    Wenn das auf jeden Fall so sein sollte, wuerde 16:11 wieder Sinn ergeben.

  • Die bei uns zur Zeit gelehrte Auslegung (die Diskussion ist ja schon über 2 Jahre alt - insofern hat sich da ja seitdem was geändert) ist die, dass die Reststrafzeit quasi unter den Tisch fällt. D.h. auch nach dem Ausschluss geht es mit 5/1 - eben dann bis zum Schluss - weiter. Ich finde diese Regelung zwar nicht in Ordnung, aber so wurde es bei uns auf dem Lehrgang im Nordbadischen besprochen.

    EDIT:
    16:11 ist hier aber auch eindeutig, muss aber gleichzeitig gestehen, dass mir dieser Passus im Regelwerk bislang entgangen ist.

    Einmal editiert, zuletzt von berndo (7. März 2007 um 10:58)

  • ich finds witzig wie sich die "Baden-Mafia" gerade einig ist ....

    :P :hi: :P :hi: :P

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

  • Ach, schau doch mal aufs Datum: Das war vor mehr als zwei Jahren!! Einige sind seit damals hier im Forum ja nur noch stille Geniesser wenn überhaupt.

    Aber hast schon recht: war ne witzige Diskussion... :D