Ausschluss und Spielfortsetzung

  • Nein, der Schwaniwolli ist (zumindest noch) Deiner Meinung zumindest bei der Ausgangsfrage. :D

    Aber ansonsten spielt es bei der Reduzierung der Mannschaft keine Rolle ob Du a) einen bereits hinausgestellten Spieler während seiner Strafe nochmals oder b) einen anderen (aus welchem Grund oder wo auch immer) hinausstellst: Die Mannschaft wird auf jeden Fall um einen Spieler reduziert, der im Fall a) aber nicht persönlich bestraft ist.
    Ansonsten würde die Hinausstellung ja auch gar nicht ihren Zweck erfüllen.

  • So langsam näheret ihr euch über viele Umwege des Pudels Kern :D oder welche Zweifler gilt es noch zu bekehren ?

    Einfach auf SRBHV hören, der macht das richtig :)

    :hi:

    Einmal editiert, zuletzt von mhs (29. Oktober 2004 um 13:19)

  • Zitat

    Original von Schieri_neu
    Ich glaube, dass ihr euch in diesem Fall nur von dem Fall irritieren lasst, bei dem ein Spieler in unmittelbarer Folge (also vor Wiederanpfiff) eine Zeitstrafe und einen Ausschluss erhält.

    Richtig also a)

    Wer ist hier Ihr?? :D

    Der Todde zumindest läßt sich glaube ich eher durch den IHF-Fragenkatalog irritieren.

  • Todde was wäre den wenn ein Spieler ne Zeitstrafe bekommt und sein Mitspieler die Tat begeht? Siehts jetzt für dich einfacher aus? Gleicher Tatbestand.

  • Zitat

    Original von Schieri_neu
    Ich versuch´s jetzt auch mal:

    16:11 Der Ausschluss gilt immer für den Rest der Spielzeit, und die Mannschaft muss auf der Spielfläche mit einem Spieler weniger spielen.

    Sie spielte also vor dem Ausschluss mit 5:1, also danach (für die Reststrafzeit) mit 4:1; nach Ablauf bis Spielende 5:1.


    Das ist doch dann aber ein Widerspruch in sich!
    Die Mannschaft spielt vor dem A mit einem Spieler weniger und muss nach dem A mit einem Spieler weniger weiter spielen. Wo steht hier bitte etwas von einer zusätzlichen Reduzierung auf zwei Spieler weniger? Also keine Interpretationen und eigene Ergänzungen, sondern einfach nur das, was in der Regel steht.

    Merksatz: Es steht nur das da, was auch da steht!

    :tschau: Markus
    Mannem vorne! :klatschen:

  • Markus,
    du musst die ganze Geschichte lesen. Der ausgeschlossene Spieler war zum Zeitpunkt des Vergehens für 2. min auf der Bank und hat während dieser Zeit den Ausschluss verursacht.
    Also muss ein weiterer Spieler (ohne pers. Bestrafung) die Restzeit 4/1
    absitzen und dann bis zum Ende 5/1.

    ;)

  • Zitat

    Original von ulle
    Markus,
    du musst die ganze Geschichte lesen. Der ausgeschlossene Spieler war zum Zeitpunkt des Vergehens für 2. min auf der Bank und hat während dieser Zeit den Ausschluss verursacht.
    Also muss ein weiterer Spieler (ohne pers. Bestrafung) die Restzeit 4/1
    absitzen und dann bis zum Ende 5/1.


    Sorry ulle, aber Du hast mich noch nicht restlos überzeugt.
    Durch den A (persönliche Strafe) wird die Mannschaft nicht durch einen »anderen Spieler« für den Rest seiner Hinausstellungszeit dezimiert. Zumindest ist das in keiner Regel explizit so festgelegt und damit reine Interpretation und subjektive Regelauslegung. Bei einer erneuten Hinausstellung oder Disqualifikation ist dies in den Regeln anders definiert und deshalb nicht adäquat übertragbar auf den Ausschluss.
    Bis zum Gegenbeweis mit Regelbezug bleibe ich daher noch bei meiner Meinung, wobei es durchaus sein kann, dass ich mich objektiv zwar auf dem »Holzweg«, aber subjektiv nicht im Unrecht befinde.

    :tschau: Markus
    Mannem vorne! :klatschen:

  • Mich hat er auch nicht überzeugt, der Ulle!!!

    Mannem vorne, ich bin auf deiner Seite!!!!

    Ich sag es nochmal: Nehmen wir das Regelwerk zur Hand, findet sich NUR in 4:6 etwas zum Thema "Absitzen einer Reststrafe durch einen anderen Spieler". Aber dieser Fall liegt weder in der Ausgangsfrage, noch in Frage 156 vor. In Frage 300 aber sehr wohl!

    Also: es gibt m.E. regeltechnisch keine Möglichkeit, hier (Ausgangsfrage) um einen zusätzlichen Spieler zu reduzieren.

    Und es geht allein um diesen besonderen Fall. Theo, wenn ein anderer Spieler um sich schlägt, ist das was anderes, völlig klar.

    :bier: Todde:ficken:

  • Ich versteh ja dass ihr gerne einen exakten Regelbezug haben wollt, den wird's aber wohl leider nicht geben. Selbst der Fall, dass ein hinuasgestellter Spieler während seiner Strafe erneut eine 2-Minuten-Strafe oder Disqualifikation wegen einer Unsportlichkeit bekommt ist wie Todde schon feststellte so nicht explizit im Regelwerk geschildert. Vieles wird wohl auf ewig Interpretationssache bleiben.

    Aber wäre das nicht unlogisch, wenn man hier auf eine weitere Reduzierung der Mannschaft verzichten würde?
    Meines Erachtens sollte man die Spielstärke der Mannschaft nach dem Vergehen unabhängig davon sehen, wer das Vergehen begangen hat. Die Konsequenzen für die Mannschaft sollten/müssen doch die gleichen sein. Und: Warum wiegt dann ein Wechselfehler stärker als eine grobe Unsportlichkeit?

    Warum macht Ihr Euch hier so stark für einen Spieler bzw. dessen Mannschaft, der sich gob unsportlich verhalten hat bzw. tätlich geworden ist? Das verstehe ich einfach nicht. ?(

    P.S.: Vielleicht liegt die Lücke hier einfach darin, dass es wen ich mich recht erinnere vor Jahren für Tatlichkeiten ausserhalb der Spielfläche nur eine Disqualifikation gegeben hat, und man den Fall jetzt noch nicht "sauber" ins Regelwerk eingearbeitet hat.

  • Dass ein A immer eine Reduzierung für den Rest der Spielzeit bedeutet dürfte jedem klar sein.
    Aber eine vorher verursachte Zeitstrafe( durch den gleichen Spieler), die bis zum A noch nicht beendet ist muss daher zu Ende (absitzen eines weitern Spielers) gebracht werden.
    Oder aber wenn ihr anders verfahren wollt - wie lautet der Eintrag im Protokoll.
    Womit begründet ihr den Wegfall der restl. Strafzeit ?

    ;)

  • @ Theoitetos
    Der ausgeschlossene Spieler sitzt die gegen ihn ausgesprochene Strafe doch auch ab! Warum sollte denn hier eine Doppelbestrafung zu Lasten der Mannschaft erfolgen.

    @ ulle
    Die vorher verursachte Zeitstrafe wird doch zu Ende gebracht. Durch den Ausschluss wird aber die Strafe für den fehlbaren Spieler erweitert und im Regelwerk ist eben nun mal keine Regelung hierfür getroffen.
    Seit wann muss der Wegfall einer Reststrafzeit begründet werden? Beim Schlusspfiff fällt die Reststrafzeit doch auch weg, hast Du das immer im Spielprotokoll begründet?

    @ berndo
    Interpretationssache ist richtig - aber von wem? Wenn der SR das so behandelt, wie von einigen beschrieben, besteht doch die Gefahr eines Regelverstoßes, denn wie heißt es so schön: nur das was dasteht, steht auch wirklich da! Wenn jeder SR nach seinen eigenen Regeln pfeift und immer fleißig »logisch« interpretiert und ergänzt, was nicht dasteht, dann haben wir bald das totale Chaos!
    Regeln sind nicht immer logisch korrekt, sie müssen nur befolgt und angewendet werden.
    Beispiel: ein TW der hinter der Torlinie steht, befindet sich laut Regelwerk außerhalb der Spielfläche! Nun mal fleißig interpretieren ...

    @ alle
    Meine Interpretation bleibt deshalb wie gehabt streng am Wortlaut des Regelwerks, auch wenn ich selbst manche Regel nicht immer als logisch empfinde!

    :tschau: Markus
    Mannem vorne! :klatschen:

  • @ Markus,
    wenn ich dich jetzt richtig interpretiere lässt Du den Spieler die Restzeit absitzen um dann den Wechselraum wegen des Ausschlusses zu verlassen. :pillepalle:
    Fakt ist jedoch dass der Ausschluss während der Zeitstrafe geschieht.

    Die Strafe ist noch nicht abgesessen da es sich um eine voran gegangene Regelwiedrigkeit/Unsportliches Verhalten handelt , die eben auch aus diesem Grund nicht wegfallen kann.
    Eine Erweiterung der Strafe ist es ebenfalls nicht ,da es sich um einen neuen Tatbesand handelt.

    Also muss ein anderer Spieler die Restzeit absitzen!!!!!!!!!!!!!!

    Alles andere ist Chaos

    ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von ulle (2. November 2004 um 18:14)

  • Ulle hat Recht :baeh: :hi:

    Siehe doch nur Regel 16:11..

    "...und die Mannschaft muss auf der Spielfläche mit einem Spieler weniger spielen."

    Dieser Satz müsste villeicht erklärt werden. Dieser Satz will ausdrücken, dass die Mannschaftstärke auf jeden Fall um einen Spieler reduziert wird, und das bis zum Ende des Spieles. Eine entsprechende Restzeit - hinnausgestellter Spieler begeht Tätlichkeit - MUSS auf jeden Fall von einem Mitspieler abgesessen werden.

    Ansonsten wären ja alle darauffolgenden Hinausstellungen hinfällig: :P
    Erklärung: Mannschaftstärke nach A - 5/1. Jetzt erhält diese Mannschaft eine 2' Strafe, also würdet ihr jetzt auf 4/1 (für 2') tippen - was auch richtig ist.

    Aber da die Mannschaft ja durch die Hinnausstellung "..mit einem Spieler weniger spielt.." wäre die Reduzierung wegen A nicht mehr notwendig, also dürfte die Mannschaft mit 5/1 spielen :wall: :wall: :wall: :wall:
    WAS NATÜRLICH KOMPLETTER BLÖDSINN IST


    :sorry: aber war nicht einfacher zu erklären

  • Ich stimme den Ausführungen von ulle und Ness vollkommen zu.
    Das Spiel wird für die Reststrafzeit mit 4/1, anschließend bis Spielende mit 5/1 Spielern fortgesetzt.

    Gruß goalie

  • Nach Aussage von Hans Thomas, DHB-Lehrwart vom 02.12.2004, wird der Spieler mit einem Ausschluß belegt und die Mannschaft spielt bis zum Spielende mit einem Spieler weniger. Die Restzeitstrafe (hier 1:30 Min.) muß durch einen "anderen Spieler" abgesessen werden. Da zuvor eine Zeitstrafe gegen den Spieler verhängt wurde, muß diese auch abgegolten werden. Ist der Spieler hierzu regeltechnisch nicht mehr in der Lage (bedingt durch den Ausschluß), so übernimmt die Mannschaft die restliche Strafzeit. Somit ist klar, daß der Ausschluß die Zeitstrafe NICHT kompensiert.
    Spielfortsetzung bis zum Ablauf der Restzeitstrafe 4/1 und bis zum Spielende 5/1.

  • Zitat

    Original von Elber
    Nach Aussage von Hans Thomas, DHB-Lehrwart vom 02.12.2004, wird der Spieler mit einem Ausschluß belegt und die Mannschaft spielt bis zum Spielende mit einem Spieler weniger. Die Restzeitstrafe (hier 1:30 Min.) muß durch einen "anderen Spieler" abgesessen werden. Da zuvor eine Zeitstrafe gegen den Spieler verhängt wurde, muß diese auch abgegolten werden. Ist der Spieler hierzu regeltechnisch nicht mehr in der Lage (bedingt durch den Ausschluß), so übernimmt die Mannschaft die restliche Strafzeit. Somit ist klar, daß der Ausschluß die Zeitstrafe NICHT kompensiert.
    Spielfortsetzung bis zum Ablauf der Restzeitstrafe 4/1 und bis zum Spielende 5/1.

    meine Rede !

    ;)