• Hi,

    habe noch zwei Fragen.
    Und zwar habe ich heute in einem B-Jugend Spiel einem Spieler 2 Minuten gegeben.
    Soweit nichts besonders. Nur leider stand der Spieler gar nicht im Spielbericht (was wir auch sofort gemerkt haben, also noch vor Wiederanpfiff).
    Also habe ich ihm Rot gegeben.

    1. Wie lange musste nun die Reduzierung für die Mannschaft sein? 2 Minuten, oder vier Minuten, oder ein weiterer Spieler raus?

    2. Wenn die Mannschaft das Spiel jetzt gewonnen hätte, wär das Spiel dann automatisch verloren gewesen?

    Danke!

    Gruß,
    Michael

  • Zu 1)

    Hier liegt kein Fall nach 16:12 vor; also Disqualifikation ja, zusätzliche Strafe nein (also nur 2.min-Reduzierung!).

    zu 2)

    Automatisch verliert keine Mannschaft ein Spiel. Hätte die unterlegene Mannschaft Einspruch eingelegt, wäre in einer Schiedsgerichtsverhandlung zu klären gewesen, ob dieser nicht teilnahmenerechtigte Spieler spielentscheidend (z.B. durch Torerfolge) mitgewirkt hat.

  • Moin.
    Zu 1: siehe Schieri_neu.

    Zu 2: Normalerweise dürfte der Spieler durch Torerfolge nicht aufgefallen sein, denn wo hätte das Kampfgericht denn dann die Tore notiert? Und ob ein Spieler, der in der Defensive gut spielt, als spielentscheidend durchgeht, wage ich mal zu bezweifeln...
    Also geht meine Tendenz grundsätzlich dahin, dass ein Einspruch keinen Erfolg haben dürfte. Ausnahme vielleicht ein Torwart, der normalerweise 2 oder 3 Klassen höher spielt und die Angreifer zur Verzweiflung gebracht hat.

  • Danke!

    Aber noch eine Zusatzfrage:

    Kann ich eigentlich Ärger dafür kriegen, dass mir das nicht vor dem Spiel aufgefallen ist, bzw. hätte ich Ärger bekommen, wenn das erst nach dem Spiel aufgefallen wär?
    Inwieweit bin ich als Schiedsrichter dafür verantwortlich?

    Michael

  • Ein kleiner Tip: Vorher durchzählen wie viel noch auf der Bank sitzen und wie viel Offizielle eingetragen sind. Dann ist der Fehler schon mal ausgeschlossen.
    Was Dir blüht? Frage an Schwaniwolli stellen, das ist seine Baustelle ...

    :hi:

  • Hallo beisammen :hi:,

    bis Schwaniwolli so weit ist, hier schon mal meine Meinung den Punkt 2 betreffend.

    1. Gemäß § 50 (1) f SpO DHB ist eine Spielverlustwertung von Amts wegen zu treffen, wenn ein nicht spielberechtigter Spieler im Spielprotokoll eingetragen ist.

    2. Für eine Spielverlustwertung bei dem Einsatz eines nicht teilnahmeberechtigten Spielers gibt es keine Rechtsgrundlage, d. h. mit der Disqualifikation hat sich die Sache.

    :tschau: Markus
    Mannem vorne! :klatschen:

  • Tja , leicht daneben, lieber Markus.

    Falls der nicht im Spielprotokoll eingetragene Spieler der 12. auf dem Spielericht gewesen war, dann hast du recht, ein Einspruch hätte keine Chance.

    Falls dieser Spieler aber ein 13. Spieler gewesen wäre, dann wäre ein Einspruch durchgedrungen. Begründung :
    Hier wäre ein nicht regelkonformer Vorteil für die Mannschaft entstanden, die einen 13. Spieler eingesetzt hatte und hier wird unter sportlichen Gesichtspunkten auf Spielverlust entschieden.
    Siehe : Hessische C-Jugend Oberliga : Dudenhofen - Goldstadt, verhandelt bis zum Bundesgericht.


    P.S. dem SR blüht hier nichts, aber immer vorm Spiel die Besetzung der Bänke nachzählen

    2 Mal editiert, zuletzt von Schwaniwolli (11. Oktober 2004 um 09:26)

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Tja , leicht daneben, lieber Markus.

    Falls der nicht im Spielprotokoll eingetragene Spieler der 12. auf dem Spielericht gewesen war, dann hast du recht, ein Einspruch hätte keine Chance.

    Falls dieser Spieler aber ein 13. Spieler gewesen wäre, dann wäre ein Einspruch durchgedrungen. Begründung :
    Hier wäre ein nicht regelkonformer Vorteil für die Mannschaft entstanden, die einen 13. Spieler eingesetzt hatte und hier wird unter sportlichen Gesichtspunkten auf Spielverlust entschieden.
    Siehe : Hessische C-Jugend Oberliga : Dudenhofen - Goldstadt, verhandelt bis zum Bundesgericht.


    P.S. dem SR blüht hier nichts, aber immer vorm Spiel die Besetzung der Bänke nachzählen

    Doch doch Rheinland-SR darf auf der nächsten SR-Versammlung, in seinem Bezirk, einen ausgeben.

    ;)

    Einmal editiert, zuletzt von ulle (11. Oktober 2004 um 12:48)

  • Hey Ulle, davon hast Du doch gar nichts :) oder erzwingst Du hier ein Grundsatzurteil für die nächste Kreissitzung bei euch ?

    :hi:

  • Wenn dem Kampfgericht auffällt, dass der Spieler nicht im Spielbericht steht, bevor das Spiel wieder angepfiffen ist, muss ich als SR dann das Tor zurücknehmen (und auf FW für den Gegner entscheiden) oder zählt das Tor auf jeden Fall ?

    "Erfolg ist eine Folgeerscheinung, niemals darf er zum Ziel werden." (Gustave Flaubert)

  • Zitat

    Original von mhs
    Immer diese Standartfragen aus dem Fragebogen :D

    :hi:

    Dann beantworte doch mal meine Frage "nebenan". Interessiert mich wirklich "brennend"