Änderungen §5 RO DHB

  • Es ist eigentlich verwunderlich, dass sich noch niemand über die Neufassung des § 5 der Rechtsordnung DHB aufgeregt hat.

    Dabei hat es auch für uns SR ganz gravierende Änderungen gegeben.
    Auf der einen Seite können ab sofort SR-Beleidigungen mit einem bis vier Spiele Sperre belegt werden und zusätzlich auch noch eine Geldbue ausgesprochen werden. Dieses ist für uns SR die positive Seite.

    Allerdings wurden die automatischen Sperren bei Tätlichkeiten aufgehoben. Ab sofort kann die Spielleitende Stelle bei einer Tätlichkeit gegen SR nur eine Sperre von zwei Monaten und/oder eine Geldstrafe von bis zu 15.000 EURO verhängen.

    Dies bedeutet im theoretischen Fall, dass ein(e) BuLi - Spitzenspieler(in), der/die eine Tätlichkeit gegen SR verübt, mit einer Geldstrafe davon kommen kann. Das muss man sich einmal genüßlich auf der Zunge zergehen lassen !!!!!!

    Im Bereich des BHV ( Badisch ) haben sich die Verantwortlichen darauf geeinigt, bei Tätlichkeiten gegen SR sofort eine weitergehende Bestrafung durch die Rechtsinstanzen zu beantragen, dass diese Spieler in der Runde nicht mehr auflaufen können.

  • Wir haben noch keine Verhältnisse wie im Fussball, und ich habe in 16 Jahren bisher nur eine gesehen, und von zwei weiteren gehört. Geschweigeden davon gehört, das so etwas in der BuLi jemals vorgekommen ist.

    Also die Pferde im Stall lassen und abwarten,was die Rechtsinstanzen machen, wenn so etwas vorkommt. Zudem, wir haben doch ganz klar die Anweisung, uns nicht um die Bestrafung zu kümmern, weshalb sollte ich als SR mir so was also durchlesen ...

    :hi:

  • [quote]Original von Schwaniwolli

    Allerdings wurden die automatischen Sperren bei Tätlichkeiten aufgehoben. Ab sofort kann die Spielleitende Stelle bei einer Tätlichkeit gegen SR nur eine Sperre von zwei Monaten und/oder eine Geldstrafe von bis zu 15.000 EURO verhängen.
    Dies bedeutet im theoretischen Fall, dass ein(e) BuLi - Spitzenspieler(in), der/die eine Tätlichkeit gegen SR verübt, mit einer Geldstrafe davon kommen kann. Das muss man sich einmal genüßlich auf der Zunge zergehen lassen !!!!!!
    ....
    Im Bereich des BHV ( Badisch ) haben sich die Verantwortlichen darauf geeinigt, bei Tätlichkeiten gegen SR sofort eine weitergehende Bestrafung durch die Rechtsinstanzen zu beantragen, dass diese Spieler in der Runde nicht mehr auflaufen können.

    Ne, ne, das habe ich anders verstanden: Eine automatische Sperre von 2 Spielen erfolgt, der hat Betroffene hat dann fünf Tage Zeit, eine Stellungname abzugeben. Reagiert die spielleitende Stelle NICHT, bleibt es bei den 2 Spielen. Die spielleitende Stelle kann aber, wie in Baden (s.o.), eine weitergehende Bestrafung beantragen.

    (http://www.westdeutscher-handball-verband.de/Satzungen_Ordn…i2004%20_2_.pdf)
    Das Neue ist schwarz markiert.

  • Noch einmal die Rechtsordnung durchlesen !!!!!

    Nach einer Tätlichkeit bleibt der Spieler vorläufig für 14 Tage gesperrt. Binnen fünf Tagen nach dem Ereignis kann der Verein eine Stellungnahme dazu abgeben. Danach muss der Staffelleiter eine Entscheidung binnen 14 Tagen treffen. (Frist: 1.Tag nach dem Ereignis)

    Jetzt : trifft er binnen dieser Frist keine Entscheidung ist der Spieler nach Ablauf dieser zwei Wochen vorläufiger Sperre wieder spielberechtigt.

    Aber die Spielleitende kann immer bei einer Tätlichkeit gegen SR zwei Monate Sperre verhängen, egal in welchem Landesverband !!!!!
    Ist die Spielleitende Stelle der Ansicht, für dieses Vergehen ( Tätlichkeit gegen SR ) reichen zwei Monate nicht aus, wird bei der Rechtsinstanz eine weitergehende Bestrafung beantragt. Dies gilt auch in allen LV !!!

    Also bitte die Rechtsordnung genau lesen !!!!!

    2 Mal editiert, zuletzt von Schwaniwolli (19. September 2004 um 21:17)

  • Wir hatten im letzten Jahr allein im Kreis Mannheim zwei Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter. Im Bereich des BHV kam es zu vier Tätlichkeiten gegen Spieler.

  • Zum Kreis MA sag ich jetzt nichts, sonst schlägt mich der Ulle am Sonntag :D

    Was den BHV angeht:
    Tätlichkeiten zwischen Spielern wirst Du nie ausschließen können, egal wie hoch die Strafe ist. Dazu sind zuviel Emotionen und zuviel Kontakt zwischen den Beteiligten im Spiel. Und zwei Monate in der Saison sind auch eine ganz schön lange Zeit ...

    :hi:

    Einmal editiert, zuletzt von mhs (20. September 2004 um 01:15)

  • Hallo beisammen :hi:,

    dabei handelt es sich doch nur um die logisch konsequente Fortsetzung der Regeländerungen und der daraufhin vollzogenen Änderungen der SpO DHB und RO DHB (Stichwort: automatische Sperren nach Disqualifikationen). Um die (mehr oder weniger angemessenen) Werbeverträge der Bundesligisten nicht in Gefahr zu bringen, dürfen eben die Spieler(innen) nicht gesperrt werden, unabhängig vom Vergehen!

    Dazu fällt mir nur ein Satz ein, der 1972 ein anderes Ereignis kommentierte: »The show must go on!«

    Alle am Handball beteiligten wollen dies scheinbar so!!!

    :tschau: Markus
    Mannem vorne! :klatschen:

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Jetzt : trifft er binnen dieser Frist keine Entscheidung ist der Spieler nach Ablauf dieser zwei Wochen vorläufiger Sperre wieder spielberechtigt.

    Aber die Spielleitende kann immer bei einer Tätlichkeit gegen SR zwei Monate Sperre verhängen, egal in welchem Landesverband !!!!!
    Ist die Spielleitende Stelle der Ansicht, für dieses Vergehen ( Tätlichkeit gegen SR ) reichen zwei Monate nicht aus, wird bei der Rechtsinstanz eine weitergehende Bestrafung beantragt. Dies gilt auch in allen LV !!!

    Heisst das jetzt, wenn die spielleitende Stelle eine weitergehende Bestrafung beantragt, also keine eignene Entscheidung bzgl. des Strafmasses trifft, dass der Spieler dann vorläufig (nach Ablauf der 14 Tage) wieder spielberechtigt ist, und zwar solange bis das Urteil der Rechtsinstanz ergeht? Oder greift da dann zumindest vorläufig die Höchstrafe von 2 Monaten??

  • Gut ich nehm die 15.000.--€ ;) , aber Spass beiseite.
    Warum den einfach wenn´s auch kompliziert geht.

    Wir waren ,sind und werden immer das fünfte Rad (oder notwendiges Übel) bleiben.

    ;)

  • BerndO: wenn die Spielleitende Stelle eine weitergehende Bestrafung beantragt, bleibt der Spieler solange gesperrt, bis die Rechtsinstanz das Urteil gefällt hat !!!!
    nur wenn die Spielleitende Stelle binnen 14 Tagen nicht reagiert, ist der Spieler nach Ablauf der vorläufigen Sperre von zwei Wochen wieder spielberechtigt.

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    BerndO: wenn die Spielleitende Stelle eine weitergehende Bestrafung beantragt, bleibt der Spieler solange gesperrt, bis die Rechtsinstanz das Urteil gefällt hat !!!!
    nur wenn die Spielleitende Stelle binnen 14 Tagen nicht reagiert, ist der Spieler nach Ablauf der vorläufigen Sperre von zwei Wochen wieder spielberechtigt.


    Aber, aber, Schwaniwolli, lies Dir die RO DHB nochmal genau durch!

    § 5c RO DHB
    Hält die Spielleitende Stelle ihre Strafgewalt nicht für ausreichend, hat sie unverzüglich bei der zuständigen Rechtsinstanz einen Antrag auf weitergehende Bestrafung zu stellen. Der Spieler bzw. der Mannschaftsoffizielle bleiben in diesem Falle zwei Monate bei Tätlichkeit bzw. ein Monat bei Vergehen nach § 5 Abs. 5 d), längstens bis zur Entscheidung in erster Instanz gesperrt.

    :tschau: Markus
    Mannem vorne! :klatschen:

  • Was habe ich anderes geschrieben ?????
    Natürlich muss sich die Sperre nach den "Höchststrafen" der Spielleitenden Stellen richten, ab die weiteregehende Bestrafugn wird nicht solange dauern.

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    ... bleibt der Spieler solange gesperrt, bis die Rechtsinstanz das Urteil gefällt hat !!!!


    Noch Fragen?

    :tschau: Markus
    Mannem vorne! :klatschen:

  • was interessiert es mich als sr, welche sperre, oder geldstrafe ein spieler nach tätlichkeit, bzw. grober unsportlichkeit erhält ? es interessiert mich ÜBERHAUPT nicht.

    ich spreche die notwendige bestrafung ( ausschluss/disqualifikation ) aus und begründe diese im spielbericht. anschliessend ist der fall für mich erledigt.
    ich habe doch überhaupt nichts davon, ob der nun 1,2,3, oder 10 spiele gesperrt wird.
    sollte ICH durch eine tätlichkeit verletzt werden, werde ich sowieso privatrechtliche schritte ( anzeige wegen körperverletzung ) einleiten. wenn ein gegenspieler durch eine tätlichkeit verletzt wird, liegt diese entscheidung bei ihm. mir als sr ist die vom verband ausgesprochene strafe da ziemlich egal ( hat mich im übrigen auch nicht zu interessieren ).
    in der vergangenheit wurden strafen durch sr nur deshalb nicht ausgesprochen, weil sich so mancher kollege zuviele gedanken über die dann folgende bestrafung gemacht hatte. sogenannte "automatische strafen" ( 3 monate sperre bei tätlichkeit ect.) haben dazu geführt, dass der sr aufeinmal das "denken" angefangen hat und lieber mal ein auge zudrückte nach dem motto: "so schlimm wars dann doch nicht".

    also....überlasse ich diese thematik doch lieber den hochgeschätzten funktionären und konzentriere mich lieber auf meinen job.


    liebe grüße
    thorsten

  • Zitat

    Original von Handball-SR
    also....überlasse ich diese thematik doch lieber den hochgeschätzten funktionären und konzentriere mich lieber auf meinen job.

    Diese Einstellung finde ich gut - jeder macht seinen Job - und so soll es sein

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

  • Zitat

    Original von hasenhirn


    Diese Einstellung finde ich gut - jeder macht seinen Job - und so soll es sein


    So ist es ja auch richtig - und wichtig!
    Es schadet aber nicht, wenn man sich trotzdem etwas damit auskennt, welche Bedeutung seine Aufgabe in dem ganzen Gebilde hat, zumal viele SR auch auf anderem Gebiet als Funktionäre tätig sind.
    Jeder sollte sich eben nur auf das konzentrieren, was von ihm bei Ausübung seiner Funktion, zur gegebenen Zeit gefordert ist - ein SR hat während des Spiels eben nicht darüber zu sinnieren, welche Konsequenzen seine Entscheidung haben könnte, sondern seine Entscheidung ist die Konsequenz aus einer anderen Entscheidung: die des Spielers, der sich wohl auch zu wenig Gedanken darüber gemacht hat, welche Konsequenzen sein Verhalten hat ;).

    :tschau: Markus
    Mannem vorne! :klatschen:

    Einmal editiert, zuletzt von Mannem vorne! (25. September 2004 um 07:44)

  • Also in der HBL wird sich wohl kein Spieler zu einer tätlichkeit
    gegenüber Schiedsrichtern hinreißen lassen.
    Und wenn die atmosphäre noch so erhitzt ist.

    Das kann aber in den niederen klassen schon mal vorkommen,da
    sich einige spieler dort nicht im griff haben.


    Ich war zufällig selber mal bei so einem spiel,als NACH dem Spiel im
    Kabinengang ein Spieler einen Schiedsrichter mit einer rechten
    geraden niederstreckte und vollkommen ausrastete.
    War ein Kreisligaspiel.Ist aber schon lang her.
    Soviel ich mitbekam gabs eine einjährige sperre für diesen
    Spieler

    HELDEN MÜSSEN STERBEN-LEGENDEN LEBEN EWIG