Es ist eigentlich verwunderlich, dass sich noch niemand über die Neufassung des § 5 der Rechtsordnung DHB aufgeregt hat.
Dabei hat es auch für uns SR ganz gravierende Änderungen gegeben.
Auf der einen Seite können ab sofort SR-Beleidigungen mit einem bis vier Spiele Sperre belegt werden und zusätzlich auch noch eine Geldbue ausgesprochen werden. Dieses ist für uns SR die positive Seite.
Allerdings wurden die automatischen Sperren bei Tätlichkeiten aufgehoben. Ab sofort kann die Spielleitende Stelle bei einer Tätlichkeit gegen SR nur eine Sperre von zwei Monaten und/oder eine Geldstrafe von bis zu 15.000 EURO verhängen.
Dies bedeutet im theoretischen Fall, dass ein(e) BuLi - Spitzenspieler(in), der/die eine Tätlichkeit gegen SR verübt, mit einer Geldstrafe davon kommen kann. Das muss man sich einmal genüßlich auf der Zunge zergehen lassen !!!!!!
Im Bereich des BHV ( Badisch ) haben sich die Verantwortlichen darauf geeinigt, bei Tätlichkeiten gegen SR sofort eine weitergehende Bestrafung durch die Rechtsinstanzen zu beantragen, dass diese Spieler in der Runde nicht mehr auflaufen können.