Wechselsperre allgemeint

  • Zitat

    Original von Vfl.Markus
    ?
    das stimmt nicht!
    also ab mitte januar darf mein bei uns nicht mehr wechseln, bis die saison zu ende ist!
    sonst könnten ja die guten spieler alle zum landesmeister wechseln und dann da die saison weiterspielen!


    Wir sprechen hier NICHT von Vertragsspielern, für die ist diese Aussage zutreffend.

    Wir diskutieren über Spieler ohne Vertragsstatus, und da gibt es bei den Landesverbänden keine Unterschiede.
    Die Statuten sind in der Spielordnung des DHB vermerkt. Da gibt es auch keinerlei Auslegungstoleranzen.

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

  • wir haben ende letzte saison ein neuen spieler bekommen,der nicht beim nohv-pokal mitspielen durfte,obwohl sein letzten spiel für den alten verein schon mehr als 2 monate zurücklag!

  • Das bringe ich doch mal eine alte Phrase: Der Pokal hat seine eigenen Gesetze.

    Im Pokal ist das mit der Sperre/Wartefrist anders geregelt. Steht aber garantiert auch in der Spielordnung oder den Durchführungsbestimmung des Pokal.

    Gruß Jan

  • gilt nicht nur für pokal!
    nach irgendnem stichtag mit januar darf man ncih merh wecheseln!
    aber naja ihr werdet es schon besser wissen als mein trainer der grad die a-lizenz macht!

  • Zitat

    Original von Vfl.Markus
    wir haben ende letzte saison ein neuen spieler bekommen,der nicht beim nohv-pokal mitspielen durfte,obwohl sein letzten spiel für den alten verein schon mehr als 2 monate zurücklag!


    Da haben wir es wieder: es ist ein Unterschied, ob der den Verein wechselnde Spieler seinen letzten Spieleinsatz vor zwei Monaten hatte oder ob das Abmeldedatum zwei Monate zurück liegt!

    Wenn der Spieler zwar seit mindestens zwei Monaten nicht mehr für seinen alten Verein gespielt hat, das Abmeldedatum im Spielausweis aber nicht der erste Tag nach dem letzten Spieleinsatz ist, kann die Wartefrist durchaus auch später beendet sein, als zwei Monate nach dem letzten Spieleinsatz beim alten Verein!

    Zitat

    Original von jhl
    Da bringe ich doch mal eine alte Phrase: Der Pokal hat seine eigenen Gesetze.
    Im Pokal ist das mit der Sperre/Wartefrist anders geregelt. Steht aber garantiert auch in der Spielordnung oder den Durchführungsbestimmung des Pokal.
    Gruß Jan


    Der Pokal hat zwar sprichwörtlich seine eigenen Gesetze, aber gegen die DHB-Spielordnung sind auch diese machtlos!
    Die Wartefrist gilt für Meisterschafts- und Pokalspiele gleichermaßen!

    Zitat

    Original von Vfl.Markus
    aber naja ihr werdet es schon besser wissen als mein trainer der grad die a-lizenz macht!


    Höre ich da ein wenig Ironie ;) heraus?

    :tschau: Markus
    Mannem vorne! :klatschen:

  • Zitat

    Original von Vfl.Markus
    Nach irgend ´nem Stichtag im Januar darf man nicht mehr wechseln!


    Richtig, das ist in § 34 (1) der DHB-Spielordnung auch so festgelegt, wonach ein Vereinswechsel nur bis zum 15. Januar eines Spieljahres vollzogen werden kann!

    Nur ist es so, wie hasenhirn bereits richtig feststellte: der § 34 SpO DHB steht im Abschnitt VII und gilt ausschließlich für Spieler mit vertraglicher Bindung!

    Wieder ein Missverständnis ausgeräumt?

    :tschau: Markus
    Mannem vorne! :klatschen:

  • Zitat

    Original von Vfl.Markus
    aber naja ihr werdet es schon besser wissen als mein trainer der grad die a-lizenz macht!

    Und genau deshalb sollen Trainer trainieren und alles andere den Funktionären überlassen (aber nur denen, die sich damit auskennen)

    :P:hi:

    @ mannem vorn

    und schon wieder einer Meinung :D

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

  • Schon wieder eine Frage dazu... :/

    Bei allen "Sperren" (also auch welchen wegen z.B. Ausbildungvergütung), gilt als erster Tag der "Sperre" der Tag der schriftlichen Abmeldung, wie bei der 2-Monate-Wartezeit, oder? Oder gilt da dann der Tag des letzten Spiels?

    (Irgendwann weiß ich dann auch alles darüber und frag nicht mehr dauernd nach ;) )

    "Alles was man wirklich will
    kann einem auch gelingen",
    sagte sich das Krokodil
    und versuchte sich im singen.

  • Zitat

    Original von Coco
    Schon wieder eine Frage dazu... :/
    Bei allen "Sperren" (also auch welchen wegen z.B. Ausbildungvergütung), gilt als erster Tag der "Sperre" der Tag der schriftlichen Abmeldung, wie bei der 2-Monate-Wartezeit, oder? Oder gilt da dann der Tag des letzten Spiels?
    (Irgendwann weiß ich dann auch alles darüber und frag nicht mehr dauernd nach ;) )

    Auch hier hilft - wer hätte es gedacht ;) - wieder (wie eigentlich immer!) der Blick in die DHB-Spielordnung, denn in § 26 (3-6) SpO DHB steht die Antwort auf deine Fragen!

    Kurze Zusammenfassung: die Wartefrist beginnt mit dem Tage der schriftlichen Abmeldung und persönliche Sperren hemmen den Beginn bzw. den Ablauf der Wartefrist.

    :tschau: Markus
    Mannem vorne! :klatschen:

  • Dankeschön!
    Hatte das durchaus schon mal durchgelesen - und dann wohl irgendwie wieder verdrängt. Nächstes Mal kommt erst der Blick zum DHB ;)

    "Alles was man wirklich will
    kann einem auch gelingen",
    sagte sich das Krokodil
    und versuchte sich im singen.