Moin,
ma ne frage ich wechsel nu den verein der alte verein legt mir keine steine in den weg darf ich dann sofort bei dem anderen verein spielen wenn das mit dem pass alles geregelt ist? oder werd ich da irgendwie vom kreis gesperrt oda so
Moin,
ma ne frage ich wechsel nu den verein der alte verein legt mir keine steine in den weg darf ich dann sofort bei dem anderen verein spielen wenn das mit dem pass alles geregelt ist? oder werd ich da irgendwie vom kreis gesperrt oda so
Hab letzte Saison auch gewechselt (und das über den HHV - Hamburger HV - hinaus) - mit Zustimmung meines alten Vereins. Trotzdem bin ich 2 oder 3 (ich weiß es nicht mehr genau) Monate vom Verband gesperrt worden. Diese Sperre galt ab dem letzten Spiel, dass ich für meinen alten Verein gespielt habe. Bei mir passte das irgendwie locker in die Sommerpause, war also nicht so tragisch. Aber mit einer Sperre vom Kreis/Verban/Bezirk, was auch immer, musst du rechnen.
Moin!
Zwei Monate Sperre ist der Regelfall. Ausnahmen:
- Du wechselst und kannst einen Vertrag vorweisen (Oberliga aufwärts).
- Freundschaftsspiele
- Der alte Verein hat in Deiner Altersklasse keine Mannschaft.
Gibt noch weitere Fälle, die greifen aber bei einem "normalen" Wechsel nicht.
Karsten
Normalerweise sind zwei Monate immer normal, da kann sich auch kein Verein drüber wegsetzen!
gilt das auch in den juden oberligen??
weil bei uns (weibliche b-jugend oberliga) hat jetzt jemand zu uns gewechselt und hat keine sperre bekommen...
gibt es bei euch eine jüdische Oberliga?
Meinst bestimmt jugend
Die sind vieleicht vom Verband abhängig und von den beiden vereinen die man wechselt..
meinte natürlich jugend, sorry....
Grundsätzlich gilt, Verein wechseln = 2 Monate Sperre für alle Runden- und Pokalspiele. Trainings- und Turnierspiele sind ausgenommen.
Aber keine Regel ohne Ausnahme:
- Jugendspieler können im s.g. Wechselkorridor den Verein zwischen dem 15.03. und 31.05. ohne Sperre wechseln, wenn der alte Verein die Freigabe erteilt. Ohne Freigabe auch kein Verzicht auf die Wechselsperre. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, Jugendspielern die Mitspielmöglichkeit in der Qualifikationsrunde zu ermöglichen.
- Ohne Sperre gehts nur, wenn der alte Verein den Spielbetrieb z.B. Einstellt oder in der Jugend in der betreffenden Altersklasse keine Mannschaft mehr stellt.
- Bei Vertragsspielern gelten andere Regeln. (auch dann wenn der Spieler erst im neuen Verein einen Vertrag hat und vorher keinen.)
- Ein Freikaufen, wie ich hier schon irgendwo gelesen habe, ist NICHT möglich.
Verlängerte Fristen gibt es bis zu sechs Monaten, wenn der alte Verein einem Wechsel nicht zustimmt, das kann vorkommen, wenn eine Ausbildungskostenerstattung gefordert wird und vom neuen Verein nicht gezahlt wird, wenn es rückständige Beitragsforderungen noch nicht ausgeglichen sind, wenn sich noch Vereins-Eigentum im Besitz des Spielers befindet (z.B. Kleidung).
Im Falle der Freigabeverweigerung ist der Spieler und die zuständige Paßstelle schriftlich über die Gründer der Freigabeverweigerung zu informieren und das innerhalb von 14 Tagen nach Abmeldedatum. Wir diese Frist versäumt, sind alle Forderungen in sportrechtlicher Sicht verwirkt.
ZitatAlles anzeigenOriginal von hasenhirn
Grundsätzlich gilt, Verein wechseln = 2 Monate Sperre für alle Runden- und Pokalspiele. Trainings- und Turnierspiele sind ausgenommen.Aber keine Regel ohne Ausnahme:
- Jugendspieler können im s. g. Wechselkorridor den Verein zwischen dem 15.03. und 31.05. ohne Sperre wechseln, wenn der alte Verein die Freigabe erteilt. Ohne Freigabe auch kein Verzicht auf die Wechselsperre. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, Jugendspielern die Mitspielmöglichkeit in der Qualifikationsrunde zu ermöglichen.- Ohne Sperre gehts nur, wenn der alte Verein den Spielbetrieb z.B. einstellt oder in der Jugend in der betreffenden Altersklasse keine Mannschaft mehr stellt.
- Bei Vertragsspielern gelten andere Regeln (auch dann wenn der Spieler erst im neuen Verein einen Vertrag hat und vorher keinen).
- Ein Freikaufen, wie ich hier schon irgendwo gelesen habe, ist NICHT möglich.
Verlängerte Fristen gibt es bis zu sechs Monaten, wenn der alte Verein einem Wechsel nicht zustimmt, wenn eine Ausbildungskostenerstattung gefordert wird, die vom neuen Verein nicht gezahlt wird, wenn rückständige Beitragsforderungen noch nicht ausgeglichen sind, wenn sich noch Vereinseigentum im Besitz des Spielers befindet (z.B. Kleidung).
Im Falle der Freigabeverweigerung sind der Spieler und die zuständige Paßstelle schriftlich über die Gründe der Freigabeverweigerung zu informieren und das innerhalb von 14 Tagen nach Abmeldedatum. Wird diese Frist versäumt, sind alle Forderungen in sportrechtlicher Sicht verwirkt.
Die genauen Regelungen zum Vereinswechsel für den gesamten Bereich des DHB stehen in der DHB-Spielordnung im Abschnitt VI unter §§ 23-30 und für Spieler mit vertraglicher Bindung im Abschnitt VII unter §§ 34 und 35.
Eine Wechselsperre gibt es nicht!!
In der DHB-Spielordnung ist nur eine Wartefrist für Meisterschafts- und Pokalspiele vorgeschrieben. Der Unterschied zu einer (fiktiven) Wechselsperre wird in § 26 (4) SpO DHB deutlich gemacht. Dort ist die Auswirkung von Sperren erläutert.
Gäbe es hingegen eine Wechselsperre, würde diese für alle Spiele gelten.
Wird bei einer Freigabeverweigerung die 14-Tage-Frist versäumt, sind nur die Freigabeverweigerungsgründe verwirkt, die Forderungen bleiben unverändert bestehen!
Stimmt !
ZitatOriginal von hasenhirn
Im Falle der Freigabeverweigerung sind der Spieler und die zuständige Paßstelle schriftlich über die Gründe der Freigabeverweigerung zu informieren und das innerhalb von 14 Tagen nach Abmeldedatum. Wird diese Frist versäumt, sind alle Forderungen in sportrechtlicher Sicht verwirkt.
ZitatOriginal von Mannem vorne!
Wird bei einer Freigabeverweigerung die 14-Tage-Frist versäumt, sind nur die Freigabeverweigerungsgründe verwirkt, die Forderungen bleiben unverändert bestehen!
Hab da nochmal ein paar Fragen zu.
1. Reicht es die Gründe auf den Pass zu schreiben (in Form des Pararaphens) ? Und heißt das, wenn die Frist nicht eingehalten wird, wird keine (zusätzliche) Sperre verhängt? Antrag auf Ausbildungsvergütung bleibt bestehen? Oder wie?
2. Kann man auf irgendeine andere Weise Zahlung und Sperre umgehen? z.B. wegen Perspektivosigkeit?
3. Fällt die Sperre weg, wenn die Ausblidungsvergütung gezahlt wurde?
<edit: handelt sich um Jugendspieler>
ZitatOriginal von Coco
Hab da nochmal ein paar Fragen zu.
1. Reicht es die Gründe auf den Pass zu schreiben (in Form des Pararaphens) ? Und heißt das, wenn die Frist nicht eingehalten wird, wird keine (zusätzliche) Sperre verhängt? Antrag auf Ausbildungsvergütung bleibt bestehen? Oder wie?
Die Angabe des Paragraphen auf dem Spielausweis und in der Mitteilung an den Spieler und den Verband reichen völlig aus. Im Falle der Freigabeverweigerung muß der Spielerpass an den Verband und nicht an den Spieler !! Die Wartefrist von zwei Monaten bleibt bestehen, eine Verlängerung auf 6 Monate ist nicht möglich. Die Forderung auf Ausbildungskosten bleiben nicht bestehen, wenn die 14-Tages-Frist bereits verstrichen sind.
ZitatOriginal von Coco
2. Kann man auf irgendeine andere Weise Zahlung und Sperre umgehen? z.B. wegen Perspektivosigkeit?
Nein die zweimonatige Wartefrist gilt immer !
ZitatOriginal von Coco
3. Fällt die Sperre weg, wenn die Ausblidungsvergütung gezahlt wurde?<edit: handelt sich um Jugendspieler>
Die sechs-monatige Wartefrist ja, die zwei-monatige nein.
Vielen Dank!
Meinte immer die 6-monatige. Die 2 Monate sind klar!
Muss der Spielerpass innerhalb der 14-Tage beim Verband eingehen, oder reicht es, wenn es da gesondert gemeldet wird?
ZitatOriginal von Coco
Vielen Dank!
Meinte immer die 6-monatige. Die 2 Monate sind klar!
Muss der Spielerpass innerhalb der 14-Tage beim Verband eingehen, oder reicht es, wenn es da gesondert gemeldet wird?
Ein rechtzeitig eingegangenes Fax beim Verband ist in jedem Fall fristwahrend
ZitatOriginal von hasenhirn
Ein rechtzeitig eingegangenes Fax beim Verband ist in jedem Fall fristwahrend
Wie schade... ![]()
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Bei uns ist es so:
Wenn du bis zu einem bestimmten Datum (Nach Ende der alten und vor der Neuen Saison) gewechselt hast gibt es bei uns keine "Sperre".
Du wirst 2 Monate gesperrt, aber da unser Geschäftsführer mit eurem gesprochen hat geht das alles klar Philipp, das heisst du kannst am 1 Spieltag mit mir zusammen spielen und für Freundschaftsspiele bist du nur für 1 Monat gesperrt, das heisst nun wieder du darfst in Hildesheim mitspielen.
ZitatOriginal von Dany
Bei uns ist es so:
Wenn du bis zu einem bestimmten Datum (Nach Ende der alten und vor der Neuen Saison) gewechselt hast gibt es bei uns keine "Sperre".
Das gilt nur im Jugendbereich zwischen dem 15.03 und 31.05. und auch nur dann, wenn der alte Verein zustimmt.
ZitatOriginal von TBV Thiesi
Du wirst 2 Monate gesperrt, aber da unser Geschäftsführer mit eurem gesprochen hat geht das alles klar Philipp, das heisst du kannst am 1 Spieltag mit mir zusammen spielen und für Freundschaftsspiele bist du nur für 1 Monat gesperrt, das heisst nun wieder du darfst in Hildesheim mitspielen.
Das geht nicht, Absprachen sind gem. DHB unzulässig, es sei denn ihr habt Das Austrittsdatum zurückdatiert - was allerdings nur bis zum letzten Spiel für den alte Verein geht.
Außerdem ist man normalerweise für Trainings- Freundschafts- und Turnierspiele überhaupt nicht gesperrt.
Die Zweimonatige "Wartefrist" sollte so oder so bis zum Saisonanfang durch sein, wenn noch in der letzten Woche gewechselt wurde - oder fängt die Saison bei euch früher als 4./5. September an?
Und von "Freundschaftsspielsperren" hab ich auch nur, in wenigen Fällen, falls der alte Verein nicht zustimmt, gehört.
ZitatOriginal von hasenhirn
Das gilt nur im Jugendbereich zwischen dem 15.03 und 31.05. und auch nur dann, wenn der alte Verein zustimmt.
?
das stimmt nicht!
also ab mitte januar darf mein bei uns nicht mehr wechseln, bis die saison zu ende ist!
sonst könnten ja die guten spieler alle zum landesmeister wechseln und dann da die saison weiterspielen!