Was darf ein Trainer verlangen?

  • Hallo,

    ich bin gerade auf der Suche nach einem neuen Trainer für eine Damenmannschaft. Nun habe ich aber leider keine Vorstellung davon, was ein Trainer so verdient.
    Deshalb wollte ich von Euch mal wissen, was so in den unteren Ligen für Trainer (mit/ohne Lizenz) ungefähr gezahlt wird ???

  • Da ich selber noch nie Damen trainiert habe, weiß ich das auch nicht genau, aber ich glaube, dass ist von Verein zu Verein ziemlich unterschiedlich. Je nach finanzieller Lage des Vereins und dann schätze ich, hat das auch was mit der Erfahrung des Trainers zu tun. Kann glaueb ich auch noch mit Fahrtweg und so zusammenhängen... Aber Zahlen kann ich dir auch nicht geben.

    "Alles was man wirklich will
    kann einem auch gelingen",
    sagte sich das Krokodil
    und versuchte sich im singen.

  • Verdient man als Trainer gut??? Ich hab keine Ahnung von Lohn-Dimensionen eines Trainers oder eines Spielers.

    Unklare Aussage? Fiele rEchtschraibvehler? :pillepalle:
    Wayne Interessierts?

  • Gut würde ich nicht sagen. Vielleicht, wenn du richtig "hoch" trainiers. Aber vorallem in der Jugend, im Breitensport, handelt es sich eher um 'ne Aufwandsentschödigung. Etwas mehr wird es, wenn du 'ne Lizenz hast. Im Erwachsenenbereich hab ich keine Ahnung.

    "Alles was man wirklich will
    kann einem auch gelingen",
    sagte sich das Krokodil
    und versuchte sich im singen.

  • das man davon nicht leben kann, konnte ich mir schon denken aber wenns 300-500 euro wären ist das doch recht viel wie ich finde oder liege ich da komplett daneben?

    Unklare Aussage? Fiele rEchtschraibvehler? :pillepalle:
    Wayne Interessierts?

  • Ich denke damit liegst du nicht so falsch. Wobei es je nach Leistungsklasse des Trainers unterschiedlich ist. Sollte meiner Meinung nach eher im unteren Bereich sein.

    Gruß Jan

  • Erstmal solltet Ihr wissen dass alles was unter 154,-- monatlich liegt stuer- und abgabenfrei ist !

    Wenn Ihr zwischen 154,-- und 400,-- zahlt, dann ist das ein sogenannter Minijob. Da fallen für den Empfänger (Trainer) keine Steuern an, aber der Verein muss pauschal 25% an die Bundesknappschaft zahlen.
    Beispiel:
    Trainer erhält 200,--
    Verein zahlt 200,-- an Verein und 50,-- an Abgaben = 250,--

    Ich bin sowohl Kassier in nem Verein als auch ehrenamtlicher Trainer, kenn mich also ein bissel aus.

    Bei usn im Kreis kommen Bezirklsliga Frauentrainer so auf 150 - 300 €

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Friggi
    aber der Verein muss pauschal 25% an die Bundesknappschaft zahlen.
    Beispiel:
    Trainer erhält 200,--
    Verein zahlt 200,-- an Verein und 50,-- an Abgaben = 250,--

    Das sind aber keine Steuern, dass sind pauschalierte Sozialversicherungsabgaben.
    STEUERfrei bleibt ein Job bis zum Steuerfreibetrag von jährlich etwas über 7000 Euro, sozialversicherungsrechtlich sieht das anders aus ....

  • Hallo beisammen :hi:,

    wieviel ein Trainer verdient, kann man meistens erst hinterher richtig beurteilen und darüber, wieviel er bekommt, redet man am besten nicht mit anderen.

    Je nach Spielkasse der Mannschaft (auch die Zielsetzung ist dabei nicht uninteressant) und Ausbildung/Qualifikation des Trainers sind aber durchaus Beträge bis zu € 800 angemessen.

    @ Friggi und Jörg aus Basche
    Bei nebenberuflicher Ausübung (bis 15 Stunden/Woche) besteht auch unter € 154 eine Pauschalierungspflicht der Abgaben: 12 % Rentenversicherung, 11 % Krankenversicherung und 2 % pauschalierte Lohnsteuer/Kirchensteuer/Solidaritätszuschlag - zusammen also 25 %.
    Wenn z. B. ein Trainer netto € 50,00 erhalten soll, entsteht dem Verein dafür ein Aufwand in Höhe von € 66,66.
    Die Bundesknappschaft ist dabei nur zuständig für Abgaben von privaten Beschäftigungsverhältnissen, z. B. Kindermädchen, Putzfrau, etc.

    :tschau: Markus
    Mannem vorne! :klatschen:

  • Zitat

    Original von Mannem vorne!
    @ Friggi und Jörg aus Basche
    Bei nebenberuflicher Ausübung (bis 15 Stunden/Woche) besteht auch unter € 154 eine Pauschalierungspflicht der Abgaben: 12 % Rentenversicherung, 11 % Krankenversicherung und 2 % pauschalierte Lohnsteuer/Kirchensteuer/Solidaritätszuschlag - zusammen also 25 %.
    Wenn z. B. ein Trainer netto € 50,00 erhalten soll, entsteht dem Verein dafür ein Aufwand in Höhe von € 66,66.
    Die Bundesknappschaft ist dabei nur zuständig für Abgaben von privaten Beschäftigungsverhältnissen, z. B. Kindermädchen, Putzfrau, etc.

    So ihr "Hobby-Steuerfachleute" :D:P:D

    Sorry das ist falsch !

    Es handelt sich hier um einen s.g. Freibetrag, der Übungsleitervergütungen ganz klar regelt. EUR 1848,-- sind pro Jahr abgabenfrei --> abgabenfrei bedeutet hier, dass weder Lohnsteuer noch sozialversichrungsbeiträge abgeführt werden müssen. Es liegt hier kein Minijob oder geringes Beschäftigungsverhältnis vor.
    Ich betone deshalb auch, dass es sich hierbei um einen Jahresfreibetrag handelt, der oftmals fälschlicherweise auf den Monat umgerechnet wird. Das bedeutet in der Praxis, dass man z.B. EUR 1500,-- in einem Monat als Übungsleiter kassieren kann, wenn ich in den anderen Monaten nicht mehr als 348,-- bekomme. Auch diese Variante fällt unter den Bereich Übungsleitervergütung.
    Voraussetzung für diese Regelung ist, dass der Übungsleiter den jährlichen Freibetrag an den Verein abtritt. Entsprechende Formulare gibts beim Finanzamt oder Sportbund oder können mit dem genauen Wortlaut selbst erstellt werden. Diese Erklärung ist von allen Übungsleitern jedes Jahr einzuholen. (Achtung der Betrag auf der Erklärung darf den erhaltenen Betrag nicht übersteigen.)

    Anders verhält sich das natürlich, wenn ich den Trainer auf Honorarbasis gegen Rechnung beschäftige. (Trainer stellt z.B. seine Leistung dem Verein in Rechnung.)

    Zusätzlich können Fahrtkosten zu den Auswärtsspielen abgabenfrei erstattet werden. Der km-Satz lag hier pro gefahrenem km im Jahr 2003 für die ersten 10 km bei EUR 0,30 für die weiteren 10 km übersteigenden km bei EUR 0,40. Diese km-Abrechnung muß detailliert erfolgen.
    Pausch.steuerfplichtig sind hingegen die Fahrten des Trainer vom Wohnort bis zur Halle (15 %)

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

  • Hallo beisammen :hi:,

    die Angaben von hasenhirn sind zutreffend, sollten aber noch ergänzt werden.

    Der sog. Übungsleiterfreibetrag bedeutet, dass die Einkünfte aus Aufwandsentschädigung als Trainer dem Finanzamt gegenüber erklärt werden müssen (Einkommensteuererklärung/Antragsveranlagung).
    Das hat dann zur Folge, dass von den Einkünften als Übungsleiter bis zur Höhe von € 1.848 keine Lohn-/Einkommensteuer gezahlt werden muss, aber der Betrag dieser Einkünfte dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet wird und sich auf die Steuerprogression entsprechend auswirkt (dies kann für den Übungsleiter Vor- und Nachteile haben, was vom Einzelfall abhängt). Dabei sind, wie bei allen Einkunftsarten, entstandene und aufgewendete Werbungskosten von den Einkünften abziehbar.

    Es ist nicht so, dass die Einkünfte bis zur Freibetragsgrenze nicht in der Steuererklärung oder bei der Antragsveranlagung (frühere Bezeichnung: Lohnsteuer-Jahresausgleich) angegeben werden müssen.

    Von einer Abtretung des Freibetrages an den Verein weiß ich nichts, könnte mir auch den Vorgang nicht plausibel erklären, denn wenn der Freibetrag abgetreten wird, kann ich diesen Freibetrag doch nicht mehr persönlich nutzen, oder?

    Leider ist das Steuerrecht so kompliziert und jeder sollte sich deshalb in solchen Fällen seinen individuellen Fall von Fachleuten erläutern lassen!

    :tschau: Markus
    Mannem vorne! :klatschen:

    Einmal editiert, zuletzt von Mannem vorne! (5. Juni 2004 um 11:56)

  • @Mannem vorne + @ Hasenhirn:

    Eure Ausführungen sind wirklich toll. Helft mir aber bitte mal hier weiter:

    Meines Wissens hat (vor etwa 10 Jahren) ein Gericht entschieden, dass "Negativeinkünfte" für Übungsleiter nicht anerkannt werden. Ist das heute auch noch so?

  • Zitat

    Original von Schieri_neu
    @Mannem vorne + @ Hasenhirn:

    Eure Ausführungen sind wirklich toll. Helft mir aber bitte mal hier weiter:

    Meines Wissens hat (vor etwa 10 Jahren) ein Gericht entschieden, dass "Negativeinkünfte" für Übungsleiter nicht anerkannt werden. Ist das heute auch noch so?


    Was verstehst Du bei Privatpersonen unter Negativ-Einkünften

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

  • Zitat

    Original von Mannem vorne!
    Das hat dann zur Folge, dass von den Einkünften als Übungsleiter bis zur Höhe von € 1.848 keine Lohn-/Einkommensteuer gezahlt werden muss, aber der Betrag dieser Einkünfte dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet wird und sich auf die Steuerprogression entsprechend auswirkt

    Wirkt sich in der Steuerprogression nicht aus, weil diese Einkünfte dem zu versteuernden Einkomem zugerechnet werden, und mit dem Jahresfreibetrag wieder abgezogen werden.


    Zitat

    Original von Mannem vorne!
    Es ist nicht so, dass die Einkünfte bis zur Freibetragsgrenze nicht in der Steuererklärung oder bei der Antragsveranlagung (frühere Bezeichnung: Lohnsteuer-Jahresausgleich) angegeben werden müssen.

    Das ist absolut richtig !

    Zitat

    Original von Mannem vorne!
    Von einer Abtretung des Freibetrages an den Verein weiß ich nichts, könnte mir auch den Vorgang nicht plausibel erklären, denn wenn der Freibetrag abgetreten wird, kann ich diesen Freibetrag doch nicht mehr persönlich nutzen, oder?

    Richtig, den kann ich dann nicht mehr nutzen. Der Wortlaut einer solchen Abtretung kann lauten:

    Bestätigung
    zur Berücksichtigung der steuerfreien Aufwandsentschädigung i.S. des § 3 Nr. 26 EStG. Hiermit erkläre ich, <Vorname/Nachname> wohnhaft in <Ort> gegenüber dem <Verein>, dass ich die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG im laufenden Kalenderjahr XXXX bei den Einnahmen aus einer anderen Tätigkeit als Übungsleiter / Betreuer / Jugendleiter (begünstigte Tätigkeit) in Höhe von XXXX EUR in Anspruch genommen habe, bzw. in Anspruch nehmen werde.

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

  • Zitat

    Original von Schieri_neu
    @Mannem vorne + @ Hasenhirn:

    Eure Ausführungen sind wirklich toll. Helft mir aber bitte mal hier weiter:

    Meines Wissens hat (vor etwa 10 Jahren) ein Gericht entschieden, dass "Negativeinkünfte" für Übungsleiter nicht anerkannt werden. Ist das heute auch noch so?

    Negativeinkünfte, d. h. die Aufwendungen sind größer als die Einkünfte, werden immer nur in der selben Einkunftsart verrechnet.
    Bei Aufwendungsentschädigungen (z. B. für Übungsleiter) bedeutet das, die Negativeinkünfte können nur mit Positiveinkünften aus Aufwendungsentschädigungen verrechnet werden.

    Ab dem Veranlagungsjahr 2004 ist diese Regelung jedoch meines Wissens etwas verändert worden, so dass verschiedenartige Einkunftsarten wieder miteinander verrechnet werden können, insofern ein Höchstbetrag hierbei nicht überschritten wird.

    P. S.: Wie erzielt man als Übungsleiter Negativeinkünfte?

    In einem solchen Fall würde ich auf mein Übungsleiterhonorar verzichten, den Verein um Auslagenersatz bitten und diesen dem Verein wieder spenden (gegen Zuwendungsbestätigung versteht sich).

    Wie schon gesagt, ziemlich komplizierte Angelegenheit, das ganze :pillepalle:!

    :tschau: Markus
    Mannem vorne! :klatschen:

  • Zitat

    Original von Schieri_neu
    @Mannem vorne + @ Hasenhirn:

    Eure Ausführungen sind wirklich toll. Helft mir aber bitte mal hier weiter:

    Meines Wissens hat (vor etwa 10 Jahren) ein Gericht entschieden, dass "Negativeinkünfte" für Übungsleiter nicht anerkannt werden. Ist das heute auch noch so?

    Da liegst Du richtig.

    1. Ich kann nicht mehr Freibetrag geltend machen als ich als Übungsleiter wirklich bekommen habe.
    2. Wenn Du für Deine Tätigkeit eine Übungsleitervergütung erhälst, Deine Kosten wie zum Beispiel Fahrten zu den Auswärtsspielen oder Sitzungen des Verbandes, Spesen für längere Abwesenheiten vom Wohnort, Papier und Telefonkosten für Pressearbeit usw. die Einnahmen übersteigen, werden diese nur bis zur Höhe der erhaltenen Aufwenungen anerkannt. Man sollte auch nicht mehr angeben, einmal merkt das das Finanzamt, zum anderen erspart man sich dann dämliche Rückfragen.
    3. Anders verhält es sich, wenn Du Deine Übungsleitervergütung als Selbständiger gegen Rechnung erhälst, das ist aber klar.

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)