Wann ist Anspucken eine Tätlichkeit ?

  • Zitat

    Original von mhs
    Ach ja das beliebte Thema Passeinzug. Ich kann mich ja auch irren berndo, aber ist Passeinzug nicht bei jedem A im B(adischen)HV vorgeschrieben ???

    :hi:


    Dachte ich auch, aber nachdem der Bogen, auf dem fein säuberlich der Passeinzug vermerkt war, schon auseinander gerissen war, erst dann habe ich nochmals die Anweisungen gelesen. Und siehe da: Passeinzug nur bei D wegen Vergehen gegen SR und Z/S. Bei A grundsätzlich kein Passeinzug. :/:

    Wir haben dann alle nochmal zusammengetrommelt, standen quasi alle noch vor der Tür, und habens "ausgebügelt".

    Deswegen: weg mit dem Passeinzug!!! Was bringt's denn überhaupt, ausser höhere Einnahmen für die Deutsche Post AG??

  • wieso, im WHV wird meines Wissens nach schon jetzt überhaupt kein Pass mehr eingezogen - egal bei welchem Vergehen.

    :bier: Todde:ficken:

  • Und ich hatte mich schon gewundert, was Wilhelmshaven damit zu tun hat.

    WHV = Wilhelmshavener HV (SHV = Stralsunder HV)
    WHV = Wilhelmshavener Autokennzeichen (welcher Wessi kennt schon das Autokennzeichen von Stralsund?)
    WHV = Wir haben Vorfahrt (SHV = Sie haben Vorfahrt)

  • SHV = Süddeutscher Handball Verband
    oder
    SHV = Südbadischer Handball Verband

    :hi:

    Einmal editiert, zuletzt von mhs (27. Mai 2004 um 13:15)

  • Zitat

    Original von mhs
    SHV = Süddeutscher Handball Verband
    oder
    SHV = Südbadischer Handball Verband

    :hi:

    Hallo beisammen :hi:,

    das ist ja wieder toll, mit den ganzen Abkürzungen!
    So viel ich weiß, heißt es aber SbHV = Südbadischer HV!
    Die einzige Dublette, die mir dazu einfällt ist ... (ganz ohne Nationalstolz)
    BHV (= Bayerischer HV oder Badischer HV)

    Nebenbei: Passeinzug ist in allen Fällen überflüssig, in denen der Mangel nicht im Spielausweis selbst begründet ist! Nur wenn der Spielausweis als Objekt zu Beweiszwecken erforderlich ist, macht ein Einzug Sinn!!

    :tschau: Markus
    Mannem vorne! :klatschen:

  • Zitat

    Original Mannemvorn
    So viel ich weiß, heißt es aber SbHV = Südbadischer HV!
    Die einzige Dublette, die mir dazu einfällt ist ... (ganz ohne Nationalstolz)
    BHV (= Bayerischer HV oder Badischer HV)
    :hi:

    Da muß ich Dich leider berichtigen, der Handballverband Südbaden hat das Kürzel SHV (siehe unter http://www.hv-suedb.de/ )

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

    Einmal editiert, zuletzt von hasenhirn (27. Mai 2004 um 20:14)

  • hiho,

    sorry, dass ich erst jetzt antworte. aber mein rechner hat den geist aufgegeben.

    @ berdo:
    dass der spieler bestrafft worden ist, finde ich gut.
    dass das lama erst nach spielschluss "zugeschlagen" hat, hat niergends wo gestanden. somit ist eine dq absolut richtig und die sperre auch.

    @ schwaniwolli:

    2. jubelnix : bitte erst einmal die Rechtsordnungen genau durchlesen, dann komme solche Halbwahrheiten wie in deinen Beiträgen nicht heraus.

    a. ein versuchtes Anspucken wird immer mindestens als Beleidigung gewertet. Im geschilderten Fall geschah das versuchte Spucken nach dem Spiel. Es erfolgte ein Bericht, die Spielleitende Stelle hat eine weitergehende Bestrafung eingeleitet und die ist dann auch erfolgt.

    b. auch ein beleidigende Geste wird mit Sperre bestraft, aber dein geschilderter Fall bezog sich ausschließlich auf eine eine grobe Unsportlichkeit gegenüber Spielern. Da gibt es keine Sperre. Eindeutig ein Fehler der Rechtsinstanz.

    c. jetzt alles geklärt ???

    das, was ich geschildert habe, war meine bisher einzige erfahrung mit einem ausschluss und einer verhandlung. ich bin seit über 20 jahren als sr tätig. dieser ausschluss kam zustande, weil der sr seine rk nicht gefunden hat (vielleicht hatte er sie auch nicht dabei - vermute ich, was passieren kann).

    zugegeben, in der rechtssprechung bin ich nicht ganz so firm wie du. aber zu diesem zeitpunkt, als ich dies geschrieben hatte, war noch nicht die rede davon, dass die ganze aktion des spielers nach spielschluss stattgefunden hat. somit ist die bestrafung ok.

    cu

    :spring: :pillepalle: Auch Schiedsrichter können mal irren :saufen: :smokin:

  • Die Bestrafung wäre "garantiert" auch in der Höhe erfolgt, wenn das ganze während der Spielzeit passiert wäre. Das einzige Problem wäre gewesen, dass man u.U. einen Ausschluss - wenn er denn ausgesprochen worden wäre - wieder "gekippt" hätte, was aber an dem Vergehen an sich nichts ändert.

    Aber für eine klare Vorgabe von offizieller Seite, was bei einem solchen Vergehen während der Spielzeit auszusprechen ist, wäre ich wirklich dankbar.

  • In der vorigen Diskussion um dieses Thema habe ich euch die offizielle Auslegung (IHF/DHB) dargelegt. Diese wurde vom Verbandsgericht offenbar auch genauso ausgelegt. Wie offiziell soll es jetzt noch werden?

    Warum sollte das Vergehen (Spucken ohne Treffer) während der Spielzeit etwas anderes als eine grobe Unsportlichkeit - und damit Disqualifikation - sein. Mit der entsprechenden Begründung (Beleidigung/Bedrohung) ist der Weg frei für ein entsprechendes Urteil - mit dem "kleinen" Hindernis Spielleitende Stelle.

  • wie sieht es aus, wenn ich als spieler direkt vor mir auf den boden spucke - es ist keine weitere person in meiner nähe. ist dies auch eine unspurtlichkeit?

    :spring: :pillepalle: Auch Schiedsrichter können mal irren :saufen: :smokin:

  • @ jörg

    aber sicher bist du dir da auch, so wie ich, nicht.

    :spring: :pillepalle: Auch Schiedsrichter können mal irren :saufen: :smokin:

  • Als "Grob unsportliches Verhalten" wird doch jedes Verhalten gegen den Sportsgeist angesehen; egal ob Sprache, Gestik oder Mimik.

    Dementsprechend ist hier - soweit ich Absicht (oder zumindest einen dirketen Willen und kein "Versehen") unterstellen kann - eine Dq. durchaus regelgerecht.

    :hi:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von jubelnix
    aber sicher bist du dir da auch, so wie ich, nicht.

    Nein, sicher bin ich mir nicht. Aber ICH würde vermutlich keine DQ geben, wenn jemand einfach so auf den Boden spukt. Ich finde das zwar weitgehend eklig, aber dafür ne DQ ... auf die Idee wäre ich nicht gekommen. Muss ich vielleicht noch mal drüber nachdenken .... :baeh:

  • Zitat

    Original von mhs
    Als "Grob unsportliches Verhalten" wird doch jedes Verhalten gegen den Sportsgeist angesehen; egal ob Sprache, Gestik oder Mimik.

    Dementsprechend ist hier - soweit ich Absicht (oder zumindest einen dirketen Willen und kein "Versehen") unterstellen kann - eine Dq. durchaus regelgerecht.

    :hi:

    Ich bin der Meinung, daß hierfür eine Dq doch etwas übertrieben ist (man kann sicherlich darüber reden).

    Absicht in so einer Situation immer vorhanden. Man spuckt auf den Boden, um:
    a) seinen "Rotz" loszuwerden :kotzen:
    oder um
    b) seine Schuhe zu befeuchten (mehr Grip) ;)

    Ist es da nicht besser und fairer, wenn überhaupt, so etwas porgressiv zu ahnden? Es wird ja schliesslich keine andere Person getroffen.

    :spring: :pillepalle: Auch Schiedsrichter können mal irren :saufen: :smokin:

    2 Mal editiert, zuletzt von jubelnix (28. Mai 2004 um 15:26)

  • Ich finde schon, dass beim Spucken die alte Regel beibehalten werden sollte!! Das ist ja, finde ich zumindest, irgendwo auch eine Frage von Respekt gegenüber den Anderen Personen!
    Sonst enden wir bald auf einem Niveau, wie die Fußballer *g* ;)