Hallo Schiedsrichter im Forum,
wir hatten bereits einmal die Diskussion im Forum, ab wann ein Anspucken des SR oder Gegenspieler als Tätlichkeit bewertet wird.
Es tauchten Fragen auf, ob man getroffen werden muss, gilt es auch wenn man lediglich nicht getroffen wird ,weil man ausweichen kann , etc, etc.
Ein Urteil eines Verbandsgerichts hat jetzt den Versuch , den SR anzuspucken, zwar lediglich als Grobe Unsportlichkeit bewertet, aber dennoch den Spieler für 5 Monate gesperrt.
Das Verbandsgericht wertete allein den Versuch des spucken als derart widerlich, dass dies hart bestraft werden muss.
Ich glaube, ein Urteil im Sinne der SR