Wann ist Anspucken eine Tätlichkeit ?

  • Hallo Schiedsrichter im Forum,

    wir hatten bereits einmal die Diskussion im Forum, ab wann ein Anspucken des SR oder Gegenspieler als Tätlichkeit bewertet wird.

    Es tauchten Fragen auf, ob man getroffen werden muss, gilt es auch wenn man lediglich nicht getroffen wird ,weil man ausweichen kann , etc, etc.

    Ein Urteil eines Verbandsgerichts hat jetzt den Versuch , den SR anzuspucken, zwar lediglich als Grobe Unsportlichkeit bewertet, aber dennoch den Spieler für 5 Monate gesperrt.

    Das Verbandsgericht wertete allein den Versuch des spucken als derart widerlich, dass dies hart bestraft werden muss.

    Ich glaube, ein Urteil im Sinne der SR

  • Bravo Bravo und :respekt: !!!

    Bei uns im Kreis herrschte die Meinung vor, dass eine Tätlichkeit nur vorliegt, wenn ein Terffer erfolgte (unabhängig von Auswechen usw.). Ein "Täter" wäre also immer sehr glimpflich davongekommen.

    Mit so einem Urteil (5 Monate) kann man dann aber als SR sehr gut leben.

    :bier: Todde:ficken:

  • hiho,

    einen ausschluß wg. spucken kann nur dann erfolgen, wenn der spieler, offizielle etc. tatsächlich getroffen worden ist. trifft das laml nicht, ist dies eine grobe unsportlichkeit (dq). eine dq kann niemals zu einer sperre führen. ich an der stelle des betroffenen vereins hätte gleich massiver einspruch gegen die verhängte sperre eingelegt.

    ein mannschaftskammerad von mir hat auch einen ausschluss bekommen, da er angeblich seinen gegenspieler geschlagen hat. die verhandlung hat gezeigt, dass der schriftliche bericht des sr (er leider nicht zu verhandung anwesend = 100,-- EURO strafe) total falsch war, was der gegenspieler auch aussagte. ergebniss: aus dem ausschluss wurde eine dq wg. grober unsportlichkeit 2 spielen sperre; kein einspruch gg. die sperre. der bezirksschiedsrichterwart vom bezirk DA hat mich daraufhin gefragt, ob wir noch "alle tassen im schrank" haben (sinngemäss). wir beide haben daraufhin den strafenkatalog des dhb gewälzt, und siehe da: keine sperre nach einer dq wg. grober unsportlichkeit - ausnahme bei beleidigungen.

    cu

    :spring: :pillepalle: Auch Schiedsrichter können mal irren :saufen: :smokin:

  • hiho,

    einen ausschluß wg. spucken kann nur dann erfolgen, wenn er spieler, offizielle etc. tatsächlich getroffen worden ist. trifft das lama nicht, ist dies eine grobe unsportlichkeit (dq). eine dq kann niemals zu einer sperre führen. ich an der stelle des betroffenen vereins hätte gleich massiver einspruch gegen die verhängte sperre eingelegt.

    ein mannschaftskammerad von mir hat auch einen ausschluss bekommen, da er angeblich seinen gegenspieler geschlagen hat. die verhandlung hat gezeigt, dass der schriftliche bericht des sr (er leider nicht zu verhandung anwesend = 100,-- EURO strafe) total falsch war, was der gegenspieler auch aussagte. ergebniss: aus dem ausschluss wurde eine dq wg. grober unsportlichkeit 2 spielen sperre; kein einspruch gg. die sperre. der bezirksschiedsrichterwart vom bezirk DA hat mich daraufhin gefragt, ob wir noch "alle tassen im schrank" haben (sinngemäss). wir beide haben daraufhin den strafenkatalog des dhb gewälzt, und siehe da: keine sperre nach einer dq wg. grober unsportlichkeit - ausnahme bei beleidigungen.

    :spring: :pillepalle: Auch Schiedsrichter können mal irren :saufen: :smokin:

  • Zitat

    Original von jubelnix
    wir beide haben daraufhin den strafenkatalog des dhb gewälzt, und siehe da: keine sperre nach einer dq wg. grober unsportlichkeit - ausnahme bei beleidigungen.

    Die Ausnahme bezieht sich nicht auf Beleidigungen (gegen wen auch immer), sondern auf grob unsportliche Vergehen gegen SR bzw. Z/S.

    In diesem konkreten Fall handelt es sich um ein Vergehen gegen einen SR nach Spielschluss (also kein Ausschluss), und eine Bestrafung ist auf alle Fälle wünschenswert.

    Ich jedenfalls kann dieses Urteil nur begrüßen. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass du (jubelnix) den Spieler ungeschoren davon kommen lassen willst. :nein:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von jubelnix
    und siehe da: keine sperre nach einer dq wg. grober unsportlichkeit - ausnahme bei beleidigungen.

    Eben, ein Anspucken ist hochgradig eine Beleidigung.


    hiermal zitiert von: http://www.123recht.net/printarticle.asp?a=364, da ich keine Lust hatte, einen der größeren oder kleineren Strafrechtskommentare abzuschreiben ...

    Zugegebernermaßen steht da nichts vom missglückten Versuch des Anspuckens, dennoch sehe ich hier auch den Versuch des Anspuckens als Ehrbeeinträchtigend an.

    Insofern:
    Sperre gerechtfertigt und auch abolut das richtige Zeichen zum Schutz von Spielern, Schiedsrichtern und Offiziellen gesetzt.

    Respekt und richtige Entscheidung!

  • Nochmal zum Thema Beleidigung: Natürlich gibt's - entgegen dem was man nach meinem letzen Beitrag vermuten würde - im Normalfall auch eine Sperre von einem Spiel bei Beleidigung eines Gegen- oder auch eines Mitspielers.

  • @ berndo

    Hast Du jemals einen Spieler dq, wenn er einen Mitspieler beleidigt hat? Das sollen die untereinander regeln, egal in welcher Spiel bzw. Altersklasse.

    :hi:

  • Hier kommt ja wieder mal einiger "Müll" zusammen.

    1. Wenn ein Spieler einen Gegenspieler oder MVA oder Zuschauer bleidigt oder bedroht, ist der Spieler zu disqualifizieren und er bekommt 1 Spiel Pause zum nachdenken. ( mhs, wieder was gelernt , !!! )

    2. jubelnix : bitte erst einmal die Rechtsordnungen genau durchlesen, dann komme solche Halbwahrheiten wie in deinen Beiträgen nicht heraus.

    a. ein versuchtes Anspucken wird immer mindestens als Beleidigung gewertet. Im geschilderten Fall geschah das versuchte Spucken nach dem Spiel. Es erfolgte ein Bericht, die Spielleitende Stelle hat eine weitergehende Bestrafung eingeleitet und die ist dann auch erfolgt.

    b. auch ein beleidigende Geste wird mit Sperre bestraft, aber dein geschilderter Fall bezog sich ausschließlich auf eine eine grobe Unsportlichkeit gegenüber Spielern. Da gibt es keine Sperre. Eindeutig ein Fehler der Rechtsinstanz.

    c. jetzt alles geklärt ???

    Ciao

  • Aber in beiden Fällen (spucken mit und ohne Treffer des SR) ist der Pass einzuziehen ? (Ich meine ja)

    Wenn der Gegner, Zuschauer oder ZN/S getroffen werden, dann auch ? (Ich meine auch ja)

    Und was ist mit Passeinzug und nicht treffen von Gegner oder Zuschauer oder ZN/S ? (Ich meine nein)

    Wäre auch eine gute Regeltestfrage:

    A8 regt sich über den MV von B auf und spuckt im Vorbeilaufen in seine Richtung, trifft aber nicht nicht. Entscheidung ?

    a) DQ ohne Passeinzug
    b) DQ mit Passeinzug
    c) Ausschluss mit Passeinzug
    d) Spieler muss den Boden wischen. :)

    "Erfolg ist eine Folgeerscheinung, niemals darf er zum Ziel werden." (Gustave Flaubert)

    Einmal editiert, zuletzt von vr316 (26. Mai 2004 um 15:45)

  • Zum Thema Beleidigung noch der schönste Paragraph aus dem StGB

    Zitat

    § 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises

    Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.

    Also selbst, wenn ein Spieler einen nachweislich bestochenen Schiri als Schieber bezeichnet, kann er bestraft werden. ;)

    Also für alle Spieler: Immer schön die Fresse halten, wenn man sich keinen Ärger einhandeln will.

    Bei dem Thema, wann der Spieler zu bestrafen ist, fällt mir nur die Situation mit Patti Johannesson beim letzten Spiel im TuSEM Trikot gegen Flensburg ein. Damals hatten die Schiris (***/***) ein Spucken von Patti von der 9m Linie auf den Hallenboden als Spucken gegen den Schiedsrichter gewertet (sind vielleicht angeblich aus der Entfernung sogar getroffen worden, erinner mich nicht mehr ganz so genau). Somit wurde Patti mit Ausschluss bestraft, aber die automatische 6 Monatssperre (wegen Formfehlern???) ausgesetzt.

    Ich war damals selbst in der Halle (2m vom Geschehen entfernt) und hätte es niemals als Versuch gewertet. Dies zeigt dann aber auch, wo die Schwächen im Falle eines ausreichenden Versuches liegen.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Zitat

    Original von mhs
    @ berndo

    Hast Du jemals einen Spieler dq, wenn er einen Mitspieler beleidigt hat? Das sollen die untereinander regeln, egal in welcher Spiel bzw. Altersklasse.

    :hi:

    Nein, ich hör so schlecht ;)
    :hi:

  • Zitat

    Original von vr316
    Aber in beiden Fällen (spucken mit und ohne Treffer des SR) ist der Pass einzuziehen ? (Ich meine ja)

    Wenn der Gegner, Zuschauer oder ZN/S getroffen werden, dann auch ? (Ich meine auch ja)

    Und was ist mit Passeinzug und nicht treffen von Gegner oder Zuschauer oder ZN/S ? (Ich meine nein)

    Kleiner Exkurs:
    Passeinzug ist eh der größte Humbug und wird wohl von jedem LV anders gehandhabt. Was soll der Staffelleiter damit? Der schickt ihn doch eh bloss zurück. Und eine evtl. Sperre kann auch anderweitig überwacht weden.

    Kann sein, dass ich mich jetzt vertue, aber im Badischen wird bislang der Pass nur bei Vergehen (D oder A) gegen SR während der Spielzeit eingezogen. Wir hatten dieses Jahr einen Ausschluss wegen Tätlichkeit an einem Gegenspieler und hier war definitiv der Pass nicht einzuziehen.

  • Ach ja das beliebte Thema Passeinzug. Ich kann mich ja auch irren berndo, aber ist Passeinzug nicht bei jedem A im B(adischen)HV vorgeschrieben ???

    :hi:

  • Passeinzug möchte ich ab der nächsten Hallenrunde abschaffen.

    Einzig bei Unregelmäßigkeiten auf dem Spielausweis wird er noch eingezogen.

  • Zitat

    Original von mhs
    Hast Du jemals einen Spieler dq, wenn er einen Mitspieler beleidigt hat? Das sollen die untereinander regeln, egal in welcher Spiel bzw. Altersklasse.
    :hi:

    Am besten per Faustrecht ! - Nein - eine solche Disqualifikation habe ich schon erlebt - schau mal auf der Homepage vom Handballkreis-Mannheim - da gibts einige Staffelleiter-Entscheidungen hierzu.

    Zitat

    Original von KSV-Jens
    e) Spieler muss auflecken
    :hi:

    Wäre zu überlegen und Strafe allemal :P

    Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Passeinzug möchte ich ab der nächsten Hallenrunde abschaffen.
    Einzig bei Unregelmäßigkeiten auf dem Spielausweis wird er noch eingezogen.
    :hi:

    halte ich grundsätzlich für gefährlich - meine Meinung dazu, lieber einmal den Paß zuviel einziehen als einmal zu wenig.


    aber Schwaniwolli - ich bin nach dem Spucken auf alle Fälle für "Wachspolitur" damit alles besser abperlt !!!!! :baeh:
    (sorry an alle - das ist'n Insiderwitz)

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

    2 Mal editiert, zuletzt von hasenhirn (26. Mai 2004 um 21:43)

  • @ Hasenhirn

    Beim Faustrecht innerhalb der Mannschaft hört der Spaß natürlich auf. Aber vorher ... Augen zu und durch. Die sollen Handballspielen und zur Not gibt es ja noch Trainer

    :hi: