Mit 2 min.vom Feld geflogen.

  • Hallo,

    vor ca. 3 Wochen bin ich in einem Spiel vom Schiedsrichter mit 2 min. vom Feld geschickt worden. Habe am Kreis gespielt und meine Gegenspielerin hat mir, ohne dass ich den Ball hatte in den Rücken gepetzt. Habe mich daraufhin umgedreht, nichts gesagt und auch keine Gesten, einfach nur umgedreht. Daraufhin pfeift der Schiri und gibt mir 2 min. Erklärung in der Halbzeit: Ich hätte die Faust geballt und meiner Gegenspielerin eindeutig gedroht. Hätte er mir mit dieser Erklärung (na ja, ich kann es nicht so sehen, habe meiner Meinung nach nix gemacht) nicht die Rote Karte geben müssen? Muss dazu sagen, dass ich vorher schonmal 2 min. in diesem Spiel hatte, weil ich angeblich nicht so nett mit meiner Gegenspielerin umgegangen sein soll. Nicht dass ich künftig gerne Rot hätte, habe mir halt mal Gedanken drüber gemacht, wieso 2 min.

    Schönes Osterfest!

    Gluecksschweinchen

    Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.

  • Hey Tobi, wie kann ich mit einer Faust einen Beleidigen :)

    Wenn Du schon in dein Regelbuch schaust, dann fang doch bitte bei den Anfängen an: also Regel 8:4 und dort findest Du den Verweis auf Erläuterung 5 (also knapp vorbei). Dort siehst Du unter 5c etwas von "Beschimpfung des Gegenspielers" und das hat dann eine Hinausstellung zur Folge. So falsch lag der SR also nicht ... zudem gilt "Fingerspitzengefühl", also die Kollegen nicht vorverurteilen wenn Du nicht dabei warst - solltest Du doch langsam gelernt haben

    :hi:

  • ok, mhs, absolut mein Fehler, war mit der regel verrutscht !

    Geb zu, mein fehler ;), hast recht, 2 minuten sind angebracht.. musste da irgendwie verrutscht sein !?!

    Ich habe ja keinen Kollegen verurteilt mhs, oder? nur wenn ich denke das er anhand dieses beispiels falsch gelegen war (was er ja dieses mal nicht war), darf ich das doch wohl sagen.. soll ja keine verurteilung sein ;)

  • Hallo beisammen :hi:,

    meiner Meinung nach ist die Zeitstrafe richtig, weil in der mutmaßlichen Geste eine Drohgebärde gesehen werden kann.

    Wenn zusätzlich noch ein Verbalkommentar gefallen wäre, den man als Beleidigung/Bedrohung hätte auslegen können, wäre dafür nur eine Disqualifikation möglich gewesen.

    Im Falle der handgreiflichen Revanche, wäre es ebenfalls eine D, wenn der SR das erste Vergehen gesehen hat und ahndet. Ansonsten wird der SR wohl eine Tätlichkeit darin sehen und einen Ausschluss geben.

    :tschau: Markus
    Mannem vorne! :klatschen:

  • Hallo Glücksschweinchen :hi:,

    in dieser Situation warst Du wohl eher ein Pechschweinchen.
    Dass solche Situationen gerade beim »schwachen Geschlecht« (:pillepalle: wer hat eigentlich diesen Ausdruck erfunden?) entstehen, kenne ich aus eigener SR-Erfahrung. Da hilft wohl nur die - auch nicht feine sportliche - »Retourkutsche« gleicher Art.

    :tschau: Markus
    Mannem vorne! :klatschen: