Spielwiederholung wg. unberechtigtem Ausschluss

  • Mal wieder ein etwas dubioser Fall von mir:

    Folgende Situation:
    Mannschaft A (Wir) spielt gegen Mannschaft B um den Abstieg, der Sieger ist gerettet. Mannschaft A gewinnt und hat nun den direkten Vergleich gewonnen und 2 Punkte mehr bei noch einem Spiel.

    Mannschaft B hatte drei Wochen vorher einen Spieler durch Ausschluss verloren. Strafe: 6 Wochen Sperre.

    Mannschaft B reicht Protest ein gegen diesen Ausschluss, Protest wird abgewisen, neuer Protest, Mannschaft B bekommt Recht. Dies hat sich allerdings über drei Wochen hingezogen. In dieser Zeit durfte der besagte Spieler nicht spielen.

    Nun verlangt Mannschaft B die Wiederholung aller Spiele in denen besagter Spieler ungerechtfertigt nicht spielen durfte, insgesamt 4.

    Nun stell ich mir mal folgende Situatin vor:
    Mannschaft A spielt das letzte reguläre Spiel am 03.04., muss dann drei Wochen warten bis Mannschaft B drei Spiele wiederholt hat und spielt dann Anfang Mai wieder gegen Mannschaft A. Dann steht erst fest wer absteigt udn Relegation spielt, das kann doch nicht angehen ???

    Habt Ihr da irgendwelche Erfahrungen wie das üblicherweise gehandhabt wird ?

    • Offizieller Beitrag

    Also wenn der Verband den Einspruch erst abweist und dann im Rechtsmittelverfahren doch zustimmt? Normalerweise ist ja eine Spielwiederholung dabei gar nicht so unüblich, ich denke hier muss das Ganze aber auch verhandelt werden. Ist sicher auch entscheidend wie hoch die Spiele verloren worden. Bei 15-Tore Differenz wird wohl kein Spiel wegen einem Spieler wiederholt werden.

    Aber im Zweifelsfall kann unsere Spielleitende Stelle himself noch was dazusagen ;)

    Andre

    Handballecke.de Team

  • Drei Wochen? Kommt mir lange vor.....

    aber rein aus rechtswissenschaftlicher Sicht: Wenn es so wäre, müssten alle Spiele wiederholt werden, da sie ja rechtswidrig verlaufen sind. Sieht unser Schiriwart zwar anders, aber der kann eh nicht denken.....

    Allerdings kann sich dannn Mannschaft A auch darauf berufen, "ja, hätten wir gewusst, dass, hätten wir etc....." und kann auch Neuansetzungen der danach verlorenen Spiele beantragen.

    Also, wenn es zu einer Entscheidung 3 Wochen braucht, dauerte im besten Verband, in dem ich aktiv war, drei Tage einschließlich Widerspruchsverhandlung....

  • Ich hab inzwischen mit dem Abteilungsleiter der Mannschaft B telefoniert.

    Sie haben fristgerecht drei Tage nach dem Spiel Einspruch eingelegt.
    Dann kam nach 1 Woche die Bestätigung und die Zusammensetzung des Sportgerichts, darauf haben sie Einspruch eingelegt, weil einer dieser Personen des Sportgerichts Abteilungsleiter einer anderen betreffenden Mannschaft ist. Einspruch angenommen, neue Zusammensetzung des Gerichts, Einspruch abgewiesen, wieder 1 Woche später Einspruch dann doch angenommen.

    Man muss dazu sagen: Bei uns im HVW ist NICHTS unsmöglich !

  • Es fehlen leider noch einige Fakten, um zu einer schlüssigen Aussage zu gelangen.
    Ich gehe halt mal von verschiedenen Situationen aus :

    Fall 1 :
    Mannschaft B hat gegen den Ausschluß Einspruch eingelegt, aber keine einstweilige Verfügung nach § 27a RO DHB beantragt. Weiterhin hat Mannschaft B auf dem Spielprotokoll keinen Einspruch gegen die Wertung des Spieles beantragt.

    Dann hat Mannschaft B keine Chance auf die Wiederholung der drei Spiele.

    Fall 2:
    alles wie unter 1, aber Mannschaft B hat Einspruch gegen die Spielwertung beantragt. Dann wird lediglich dieses eine Spiel wiederholt, wenn die Rechtsinstanzen einen gütigen Tage haben.

    Es kann allerdings auch eintreten, daß die Spiele nicht wiederholt werden.
    Begründung : Die Schiedsrichter haben KEINEN Regelverstoße begangen, da sie aufgrund ihrer unangreifbaren Tatsachenfeststellung einen Spieler ausgeschlossen haben, das heißt, die SR haben aufgrund ihrer persönlichen Feststellung einen Auschluß gegeben.
    Jetzt hat die Rechtsinstanz aber entschieden, dass die getroffene Entscheidung falsch war. Im Bad.HV haben die Rechtsinstanzen so entschieden, gemäß dem Motto: die Vereine müssen mit falschen Entscheidungen der SR leben. Da in diesem Fall kein Regelverstoß vorgelegen hatte, kann das Spiel (die Spiele) nicht wiederholt werden.

    Anders sähe die Sache aus, wenn die SR einen Spieler ausschließen, weil er den einen SR bedroht hat. Dies wäre ein Regelverstoß, dann würden die Spiele bestimmt wiederholt.

    Aber eines ist sicher: die eventuell zu wiederholenden Spiele dürfen nicht nach dem letzten Spieltag der Saison ausgetragen werden.

    hsr : vielleicht hast du einen ähnlichen Fall schon einmal in Eurem Schiedsgericht verhandelt.

  • § 5 Abs. 10 der Rechtsordnung des DHB besagt:

    Zitat

    "Werden Sperren gegen Spieler aufgehoben, kann der betreffende Verein bei der spielleitenden Stelle innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Urteils die Neuansetzung der Spiele, die ohne dem später entsperrten Spieler verloren wurden oder unentschieden ausgegangen sind, beantragen. Dieser Anspruch besteht nur für Spiele der Mannschaft, bei welcher der Sperrfall eingetreten war. Gegen die Neuansetzung der Spiele steht dem Verein der gegnerischen Mannschaft kein Einspruchsrecht zu."


    Wenn das Sportgericht die Sperre aufhebt, besteht also keine Chance die Neuansetzung des Spieles anzufechten und zum Termin des Spieles schon gar nicht. Gegen Spielpläne (dazu gehört auch der Termin für die Ansetzung eines Wiederholungsspiels) sind Einsprüche nicht zulässig.

    Und so sicher ist auch nicht, dass das Spiel nicht nach dem letzten Spieltag ausgetragen werden kann. Wenn die Spielserie abgeschlossen ist und das Urteil wird gefällt, dann kann man wohl schlecht den letzten Spieltag wiederholen lassen!

    Schwaniwolli: Du gehst vom falschen Sachverhalt aus! Das Sportgericht hat schon entschieden, dass die Sperre aufgehoben wird und es geht nicht um das Spiel in dem der Spieler ausgeschlossen wurde, sondern um die Spiele in denen der Spieler zu unrecht nicht mitwirken durfte!

    Gruß
    Hans-Christian van Hoorn

  • So ganz die beste Lösung ist das allerdings auch nicht. Man stelle sich mal folgende Situation vor:
    Wir gehen mal davon aus, dass es sich in der oben beschriebenen Situation um die zweite Mannschaft handelt, die mit dem Sieg den Klassenerhalt geschafft hat (in meinem Fall am drittletzten Spieltag). Nun helfen 4 Spieler ab da regelmäßig bei der ersten Mannschaft aus, die sich noch im Abstiegskampf befindet und noch 4 Spiele zu absolvieren hat. Nun muss das Spiel wiederholt werden, die 4 Spieler sind aber bereits oben festgespielt und dürfen demnach nicht mehr beim Wiederholungsspiel mitwirken, welches deswegen verloren geht (sind natürlich 4 Leistungsträger, wenn sie schon in der Ersten Aushelfen müssen).
    Nun hat also diese Mannschaft den doppelten Nachteil, nämlich, dass sie ein Wiederholungsspiel gegen einen nun stärkeren Gegner spielen müssen und das auch noch mit 4 Leistungsträgern weniger. So ganz fair ist das doch sicher nicht, oder?

  • Das ist sicherlich richtig, aber wie soll man es hier allen recht machen. Es gibt da sicherlich keine richtig saubere Lösung.

    Ich sehe da eigentlich noch ein viel schwerwiegenderes Problem. Wenn nämlich die Spiele tatsächlich nach dem letzten Spieltag stattfinden, ist es doch gar nicht unwahrscheinlich, dass der ein oder andere Gegner so ein Spiel gar nicht mehr richtig ernst nimmt, weil für diese Mannschaften ohnehin alles gelaufen ist. Als Konsequenz holt die evtl. vom Abstieg bedrohte Mannschaft noch den einen oder anderen überraschenden Punkt und rettet sich noch.

    Gruß
    Hans-Christian van Hoorn

  • Zitat

    Original von Hans-Chrisitian
    Das ist sicherlich richtig, aber wie soll man es hier allen recht machen. Es gibt da sicherlich keine richtig saubere Lösung.

    Ich sehe da eigentlich noch ein viel schwerwiegenderes Problem. Wenn nämlich die Spiele tatsächlich nach dem letzten Spieltag stattfinden, ist es doch gar nicht unwahrscheinlich, dass der ein oder andere Gegner so ein Spiel gar nicht mehr richtig ernst nimmt, weil für diese Mannschaften ohnehin alles gelaufen ist. Als Konsequenz holt die evtl. vom Abstieg bedrohte Mannschaft noch den einen oder anderen überraschenden Punkt und rettet sich noch.

    Gruß
    Hans-Christian van Hoorn

    ^

    Das ist genau das Problem vor dem wir stehen !!!